DasParlament 11.07.2011

Recht

In erster Lesung hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6261) beraten, der die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs stärken soll. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es unter anderem, missbrauchten Kindern und Erwachsenen, die ihre Peiniger angezeigt haben, Mehrfachvernehmungen während des Prozesses zu ersparen.

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