Für die meisten Opfer beginnt nach der Tat erst der eigentliche Leidenweg! Massiv beschädigt an Körper, Geist und Seele gelingt es vielen nicht mehr, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Manche schaffen nicht einmal mehr einen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder scheitern spätestens im Berufsleben. Zu sehr sorgt die schwere Traumatisierung dafür, dass selbst banale Alltagskonflikte gleich auf die Seele gehen, bei manchen bleibt deswegen sogar die Partnerschaft oder Familie auf der Strecke.
Der wirtschaftliche Schaden ist immens! Vertane Berufschancen, Kündigungen, Arbeitslosigkeit – ein Leben in ständiger Krankheit und am Rande des Lebensmutes, all das geht im Vergleich gegenüber Gesunden in die hunderttausende. Angerichtet durch die abscheulichen Verbrechen, geradezu potenziert durch die lebenslangen Folgen dieser Tat. Und es wirkt immer weiter…
Danach befragt, beschreiben viele der Betroffenen das als „Gefangensein der Seele“. Ein treffender Vergleich, ermöglicht er doch einen Rückgriff auf eine staatliche Regelung zur Bemessung einer Entschädigungshöhe. Das „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ (StrEG) beziffert in Paragraf §7 den Tagessatz für die gesetzliche Haftentschädigung mit 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Warum also nicht auch bei einer Seelengefangenschaft?
Ein Rückgriff auf eine gesetzliche Regelung hat den Vorteil, dass hier bereits ein annehmbarer Konsens gefunden wurde. Bei der Frage nämlich, wie hoch man vernünftigerweise eine Entschädigung für Missbrauchsopfer ansetzen sollte, fehlt es allerorten an geeigneten Bemessungsmaßstäben. Hierüber sich neu zu verständigen, dürfte eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Ein solcher Anschluss an eine bereits bestehende gesetzliche Regelung könnte daher die Entscheidungsfindung beim Runden Tisch sehr beschleunigen. Auf diese warten nämlich nicht nur wir Missbrauchsopfer, sondern auch die Bistümer und andere Leistungsträger. Vorher gibt es kein Geld.
Deshalb: Schließen Sie sich als Betroffene/r einer gemeinsamen Forderung nach Entschädigungszahlung in Höhe der gesetzlich geregelten Haftentschädigung in Höhe von 25 Euro pro Tag an, beginnend ab dem ersten Tag der Verletzungshandlung. Nur mit einer solchen gemeinsamen Forderung können wir dem Runden Tisch helfen, den Entschädigungswillen der betroffenen Missbrauchsopfer zu vertreten und zu beziffern.
(Traumatisiert@wolke7.net)
…am ende gibt es keine gerechte festgelegte summe für eine entschädigung,denn unsere ermordete seele gibts weder bei ebay,noch a la card neu zu erwerben…leider…neue gesetze könnten aber wenigsten unsere zukunft beeinflussen,auch an die opfer von gestern und morgen denken….
@Peggy
wohl wahr!
Wiedergutzumachen ist sowas nicht.
Wenn überhaupt, so kann es allenfalls eine annähernde Entschädigung geben. Es wird aber nie eine angemessene ausgleichende Entschädigung werden können.
Wenn man bedenkt, dass eine solche Schädigung die Basis, den Grundsockel des Lebens betrifft, so ist das umso dramatischer und im Leidensdruck kaum zu steigern.
Und wenn dann noch von einigen Personen veruscht wird, das Ganze zu bagatellisieren, so ist das ziemlich entsetzlich.
Und wenn der Grund der Bagatellisierungen oft nur gewisse Geldeinsparungen z.B. seitens von Politikern sind, so ist diese Haltung unverantwortlich und auch oft auch vernichtend gegenüber Betroffenen.
Und wer als Politiker die notwendigen Entscheidungen unnötig aufschiebt, handelt wohl ebenso unverantwortlich.
Was machbar wäre, sieht man deutlich an der sehr schenll zur Verfügung gestellten Geldsumme für die Griechenlandunterstützung.
Ganz schnell und plötzlich konnten über 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden!
Es geht also, wenn man nur will.
Eine deutlich erweiterte Unterstützung als bisher, ist für Betroffene doch längst überfallig. Da brauchen die Politiker eigentlich garnicht mehr zu diskutieren. Und wenn sie doch noch darüber langatmig diskutieren wollen, so hat das alles offensichtlich nur den Zweck, das Ganze vor sich herzuschieben …
Und sie wollen natürlich vor der Öffentlichkeit etwas „tun“, damit man ihnen vielleicht nichts nachsagen kann.
Aber sie treffen bisher leider keine Entscheidungen …
Hubert,wenn unser Land mal soweit ist und sich freiwillig Fehler und Entschädigung für jeden Betroffenen bereitstellt…………..wird Deutschland dann wie Griechenland in aller Welt um Kohle betteln müssen,da der Staat Pleite sei…
Ich war am Freitag den 25.06.2010 in Köln bei der L.V.R. es war eine
Veranstaltung Thema: Wir Stellen uns der Aufarbeitung der Heimerziehung von 1945-1970.Ich sagte den Herren ,alle die Sexuell
Missbraucht wurden sollten eine Entschädigung von den Orden (Kirchen,
Diakonien, Bundesländer,usw )erhalten. Auch wenn die Täter schon Tod
sind,müssen diese Organisationen dafür gerade stehen.Ebenfalls sollten
die Geprügelten und körperlich Misshandelten auch Entschädigt werden.
Man sagte uns Sie würden den Runden Tisch in Berlin und den in Nordrhein-Westfalen abwarten,darauf sagte ich:bis dahin kann ich ja
schon Tod sein. Dann haben in meinem Fall die Salvertorianer mich nochmal Misshandelt.