KLEINE ZEITUNG 10.06.2010
Suspendierung von zwei Pfarrern wieder aufgehoben
Expertenkommission der Diözese gab Gutachten in Auftrag. Gerichtsgutachter: „Rückfall nicht zu erwarten.“ Beide Fälle hatten nicht mit Pädophilie zu tun. Die Pfarrgemeinderäte wurden benachrichtigt.
Donnerstagabend wurden die Pfarrgemeinderäte von Deutschlandsberg und Gußwerk offiziell von der Rückkehr ihrer Pfarrer in Kenntnis gesetzt. Beide waren im Zug der Enthüllungen über Missbrauch Jugendlicher durch Priester suspendiert worden. Generalvikar Helmut Burkard betont in seinem Schreiben an die Pfarrgemeinderäte, dass es sich „in beiden Fällen nicht um pädophile Neigung“ gehandelt habe.
Gutachten
Eine Expertenkommission der Diözese hat „ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das von einem für Gerichte tätigen Sachverständigen erstellt wurde“, schreibt Burkart. Die Fälle liegen zehn bzw. 20 Jahren zurück. Die Aufhebung der Suspendierung eines dritten Priesters wird noch geprüft.
„Die beiden Seelsorger kehren mit 13. Juni in ihre bisherige Pfarren zurück“, schreibt der Generalvikar den Pfarrgemeinderäten, „werden aber bei ihrer Tätigkeit durch den Diözesanvisitator gemeinsam mit dem zuständigen Dechant begleitet“. Nach einem Jahr „besonders achtsamer Erprobung“ wird entschieden, ob „eine neue Regelung“ getroffen werden muss oder nicht.
Die Suspendierung war in beiden Pfarren zum Teil heftig kritisiert worden, da die Priester bereits vor Jahren gerichtlich verurteilt worden waren und das der Gemeinde bekannt war. Dennoch rechnet Burkard damit, dass „der offenkundigen Zustimmung von Pfarrangehörigen die Ablehnung anderer gegenüberstehen wird“.
Die Diözese betont, dass die Entscheidung zur Wiedereinsetzung der beiden Priester „auf strengen Regeln für den Schutz von Menschen vor Übergriffen seitens kirchlicher Verantwortlicher“ beruhe. Zugleich sei sie auch ein „Beitrag zu einer oft eingeforderten ,Kultur des Verzeihens'“.
Mir kommt gleich das K…
Nein – nicht pädophil? Aber natürlich, da kann es sich ja nur noch um reinste Nächsteliebe gehandelt haben!
Kultur des Verzeihens? Wie wärs mal zur Abwechslung mit einer Kultur der Wahrheit, einer Kultur der Wiedergutmachung, einer Kultur des Verantwortung Tragens?
Nächste Woche hat die KK ein Mitglied weniger! Mein Entschluss steht!
Ich möchte einen derart widersprüchlichen Verein nicht mehr durch Beiträge unterstützen.
Wir Deutschen sollten auf die Straße ob der Unverschämtheit gehen, dass unzählige Steuergelder für deren Gehalt berappt werden müssen.
Das wäre mal ein Example beim Verfassungsgericht wert!!!
Man muss sich das nur mal vorstellen. Alle Steuerzahlen tragen zum Verdienst der katholischen Kirchenleute bei! Auch Moslems!
Wenn das nicht verfassungswidrig ist, dann fress ich nen Besen!!!
Mahlzeit! Sarah M.
„Kultur des Verzeihens“ — darf kein Täter einfodern. Man darf Verzeihen überhaupt nicht einfordern. Wenn ich die Bibel richtig gelesen habe (und ja, ich habe sie gelesen), setzt Verzeihen echte Reue des Täters voraus. Verzeihen als christliches Verhalten zu fordern pervertiert den christlichen Glauben und öffnet dem Missbrauch christlicher Geduld alle Türen so weit wie Scheunentore.
Klar, man soll als Christ die andere Wange hinhalten und man soll seinem Bruder, wenn er einen um Verzeihung bittet, verzeihen, aber man soll auch ein Gärtner sein auf dieser Erde, also nicht den Bock in die Blumen lassen, und man soll seinen Nächsten davon abzuhalten versuchen, Böses zu tun.
Wenn ich einem Kleptomanen mit meinem Geldbeutel allein lasse, führe ich ihn doch in Versuchung. Das darf man nicht. Und wenn ich einen, der sexuelle Übergriffe begangen hat, wieder mit Kindern allein lasse – dann bin ich ein verantwortungsloser Wicht. Ich setzte dann nicht nur den (ehemaligen??) Täter Versuchungen aus, sondern auch schutzlose Wesen einer großen Gefahr für ihr Gesamtwohl. Das darf man nicht, und es ist ganz sicher NICHT im Sinne eines gesunden, tragfähigen Christentums.