Sonntagszeitung 26.05.2010
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn das Opfer weniger als zehn Jahre alt ist. Mit diesem Vorschlag will der Bundesrat die Unverjährbarkeits-Initiative umsetzen.
Die Gesetzesrevision, die er in die Vernehmlassung geschickt hat, dürfte die Initiantinnen nicht zufrieden stellen. Gemäss ihrem Text sind Sexualdelikte an Opfern „vor der Pubertät“ unverjährbar. Diese unbestimmte Altersgrenze hätten sie im Gesetz gerne bei 16 Jahren festgelegt gesehen.
„Gestützt auf die wissenschaftliche Literatur“ schlägt der Bundesrat nun aber vor, dass als vorpubertäres Kind eines unter zehn Jahren zu gelten hat – dies auch in Anlehnung an die Altersgrenze für die Strafmündigkeit.
Der Bundesrat konkretisiert in seinem Entwurf auch den Begriff „sexuelle und pornografisch Straftaten“. Als solche sollen sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen oder Beschuldigten sowie Ausnützung der Notlage gelten.
Bei der umstrittenen Rückwirkung schlägt der Bundesrat einen Kompromiss vor: Eine Übergangsbestimmung soll festlegen, dass die Unverjährbarkeit auch für jene Straftaten gilt, die vor dem 30. November 2008 begangen worden sind, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Eine weitergehende Rückwirkung hält der Bundesrat für nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Unverjährbarkeit soll nur für volljährige Täter gelten. Ist der Täter unmündig, soll das Opfer nur bis zum 25. Altersjahr Anzeige erstatten können. Der Täter soll die Möglichkeit haben, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, ohne auf unbestimmte Zeit die Eröffnung eines Strafverfahrens befürchten zu müssen.
Die Unverjährbarkeits-Initiative war am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament mit 51,9 Prozent Ja und der grossen Mehrheit der Standesstimmen angenommen worden.
Ha!!!!!!!!!!!!!!!!!was ist mit den Kindern ab 11,12,13…..???!Was ist mit Jugendlichen,grad Jungs oder Männer???!!!Wir kämpfen weiter,wir haben Rechte!!!Die meisten Opfer können ihr Schweigen doch erst viel später brechen!
Die erinnerungen kommen doch erst nach und nach wieder ,von oben nach unten .
Erst was wo man älter war , dann weiter in die Kindheit zurück .
Und was in der Kindheit an sexuellem Mißbrauch geschehen ist da komme ich trotz höherem Alter noch nicht drann .
Und die genauen Daten schon gar nicht .
Und im Alter denke ich ist wol alles schlimmer geworden die übergriffe und die erpressungen und so .
Das sollte dann alles nicht mit angezeigt werden dürfen ?
Mfg
larissa
Zitat von Peggy Jansen:
„Ha!!!!!!!!!!!!!!!!!was ist mit den Kindern ab 11,12,13…..???!Was ist mit Jugendlichen,grad Jungs oder Männer???!!!Wir kämpfen weiter,wir haben Rechte!!!Die meisten Opfer können ihr Schweigen doch erst viel später brechen!“
Da gebe ich Peggy Jansen voll und ganz Recht.
Warum will man denn übehaupt eine Altergrenze dazu festlegen?
Wer 9 gewesen ist, hat bezüglich so einer Gesetzeslage Glück gehabt, und wer 10 ist, dann eben doppelt Pech gehabt?
Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein.
Sowas darf doch garnicht verjähren, unabhängig vom Alter.
Es ist zu handhaben wir mit Mord – da gibt es auch keine Verjährung.
Seelenmord ist auch Mord! … nur eben Mord bei lebendigem Leib.
Man könnte allenfalls darüber diskutieren, welche Form davon der schlimmere ist. Wie Makaber das doch ist.
Ist es in der Köpfen der Verantwortlichen immer noch nicht angekommen??? Ganz offensichtlich können sowas nur Betroffene nachvollziehen und richtig beurteilen.
Hubert
Diesen Nonsens muss man sich mal vor Augen halten:
– Keine Verjährungsfrist im Strafrecht für schwere sex. Gewalt an einem
Kind unter 10 Jahre!
– Einschränkung: Der Täter ist unter 18, dann gilt; Anzeige des Opfers nur
bis zum 25. Lebensalter möglich.
Also auch in der Schweiz wird halbherzig rumgestochert an der Verjährungsfrist, und auch hier wird erkennbar, dass Täter mehr Rechte erhalten, als die Opfer. Für ein Kind, das sex. Gewalt über sich ergehen lassen muss, ist es unerheblich – ob der Täter volljährig ist oder nicht!
Seelenmord ist Seelenmord. Das wäre ja das Gleiche, als würde man die Sanktionen und Rechte der Mörder und Ermorderte je nach Alter im Strafgesetzbuch staffeln! Gehts noch??? Ist Seelenmord an einem 10 und einen Tag jungem Kind weniger strafwürdig, als an einem 10jährigen Kind?
Die Idee alleine, eine Altersgrenze der Opfer mit der Strafmündigkeit gleichzusetzen, ist eine Unverschämtheit! Opfer ist Opfer! Was hat das mit der Strafmündigkeit gemeinsam! Die findet ja wohl eher berechtigte Anwendung beim Täter!
Arme Schweiz! Ich kann nur hoffen, dass sich das Volk gegen solch einen irrsinnigen Entscheid auflehnt. Die Schweiz hat im Gegensatz zu uns Deutschen das Recht, mit einem Volksentscheid das geplante Gesetz zu kippen!
Sarah M.
HALLO???
Sexueller Missbrauch von unter 10-Jährigen soll nicht verjähren?????
Hey sexueller Missbrauch an Minderjährigen darf GARNICHT verjähren!!!
Es soll gar keinen sexuellen Missbrauch geben dürfen.
Das wäre der ideal Fall.
“ Sagt es LAUT“
Pia Survivor
Sexuelle Gewalt an Kindern ist und bleib SEELENMORD
Es sollte niemals verjähren egal welches Alter das Kind oder der Täter hat.
Mord verjährt auch nicht!!
Und sexuelle Gewalt an Kindern ist nichts anderes. Die Seele des Kindes, sein Körper, seine Rechte, sein Persönlichkeit all dass wird ermordet.
Nur weil die Hülle weiter existiert und atmet, heißt es nicht das die Opfer leben. Sie Überleben!!!! Und dass ist ein sehr großer Unterschied!!!
Hallo Angela Moonlight,
Du schreibst mir aus dem Herzen. Wenn ich zu Nichtbetroffenen sage, dass ich seit fünfzig Jahren keine Seele mehr habe, dann bekomme ich prompt zu hören, „Jeder Mensch hat eine Seele, sonst könnte er nicht existieren“. Das macht mich wütend und traurig, weil man mir das Recht abspricht Mensch zu sein, ganz so als hätte ich das Verbrechen begangen. Ist das Wort „Seelenmord“ eine maßlos Übertreibung? Spricht man jetzt uns Überlebenden jetzt zu zweiten Mal das Existenzrecht ab? Verfährt die Gesellschaft mit uns Betroffenen so zynisch, weil wir für sie lästiger Dreck sind? Unser Dreck ist eingebrannt, der färbt nicht ab. Störe ich den „Seelenfrieden“ der Menschen, die ich in den Abgrund blicken lasse, wo einst meine Kinderseele war? Mir ist das inzwischen gleichgültig, denn ich hab nicht mehr zu verlieren, außer meiner Würde. Die lass ich mir nicht noch einmal nehmen! Das macht mich einsamer. Die Spreu trennt sich vom Weizen, doch jetzt hab Euch gefunden.
Es tut so gut, nicht mehr so alleine zu sein, früher dachte ich nur nur mir würde es so ergehen. In Heidelberg bildet sich jetzt mit Unterstützung des Selbsthilfebüros eine Selbsthilfegruppe.
Sei herzlich gegrüßt
Richard
…….und sie reden doch- die kleinen Lebewesen-ob Pflanze,Tier oder Mensch.Jeden Tag schau ich nach meiner Mohnpflanze-ob sich endlich die pralle Knospe geöffnet hat.Ich berührte die Knospe jeden Tag nur ganz zart mit meinen Händen.Nach meiner Berührung senkte sich jedesmal die Knospe und brauchte Stunden um sich wieder ins Licht zu recken.Jetzt ist mir klar…sie will nicht berührt werden.So ein Pflänzchen sagt mir ohne Worte was es mag und was nicht.Jedes kleine Menschenkind gibt zu verstehehen…nimm die Finger von mir,es tut mir nicht gut…wachsen…aufwachsen…und seit gestern habe ich wieder Angst ins Bett zu gehen,weil Täter aus Sicherungsverwahrung entlassen werden.Was wenn er auch raus kommt….ich will keine Angst haben,aber ich habe Angst.Merzedes
@Hubert
Auch wer 9j oder darunter war hat Pech gehabt, denn die Unverjährbarkeit gilt nicht Rückwirkend, somit werden die ersten Opfer erst in ca. 30 Jahren von dieser Unverjährbarkeit profitieren, alle anderen Opfer haben Pech gehabt egal wie alt sie waren.
Ich war 5 bzw. 9 beim den ersten Übergriffen, nix Unverjährbar, alles sei verjährt hiess es, das sogar nach dem man mir erklärt hatte, es würde nun nicht alles verjähren selbst wenn die Initiative nicht angenommen würde, da der gegenvorschlag blah blah blah… Alles gelogen und ich habe denen auch noch geglaubt und alle Täter angezeigt, es waren insgesamt 6 Stück inklusive einer ganzen Behörde die alles vertuschte… Und nun doch alles verjährt und stecke schon 4 Jahre in den Prozessen – die Wut hat sich bei mir während dieser Zeit quasi exponentiell erhöht, auf Therapien warte ich noch heute und ganz ehrlich, mir ist es nun egal, will gar keine mehr… Heute sage ich mir nur noch, entweder gibts die von mir verlangte Genugtuung oder es wird viele Tote geben, wer weiss womöglich ändert es ja dann was wenn wegen dieser Justizposse ein paar hundert bis tausend durch die Hand eines enttäuschten Opfers sterben müssen!