§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
- einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
- eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
- eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
- einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
- eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
- einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
- eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
- einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
- von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
- von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Anzeigepflicht für Dritte bei sexualisierter Gewalt, also Seelenmord, besteht in Deutschland bisher nicht.
Es scheint Konsens unter den 70 Mitgliedern des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch zu sein, dass sich daran auch weiterhin nichts ändern soll.
Vieles spricht dafür, dass alles so bleibt wie es ist.
Bisher müssen die Opfer in Deutschland damit rechnen, wenn es zu einer Anzeige kommt, dass sie retraumatisierende Vernehmungsmethoden über sich ergehen lassen müssen. Sie haben berechtigte Angst davor. Deshalb schweigen sie lieber.
Die Täter können über diese Situation hoch erfreut sein, denn sie werden auch weiterhin durch unsere Gesetze geschützt.
Wenn die 70 Mitglieder des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch sagen würden, unsere Opfer sind uns wichtiger, wir werden sie schützen wenn es zu einer Anzeige kommt, wir werden die Vernehmungsmethoden ändern, damit niemand mehr Angst haben muss das Schweigen zu brechen – dann würde es einen Ruck durch Deutschland geben.
So lange Betroffene nicht mitreden können/dürfen wenn es darum geht etwas zu verändern, wird alles so bleiben wie es ist.
netzwerkB fordert die Anzeigepflicht für Dritte bei Seelenmord.
Hoffnungsvoll
Norbert Denef
Ich unterstütze diesen Brief in vollem Umfang. Selbst ein Geldschein ist hier wichtiger als ein Kind. Sexuelle Gewalt an einem Kind ist ein Verbrechen und eine Anzeigepflicht sollte eine Selbstverständlichkeit sein.Jedes Jahr werden über 300.000 Kinder sexuell misshandelt, davon sind 150.000 Kleinkinder. Dies sind Kinder, denen aktuell Gewalt angetan wird. Die Anzahl der Personen, die in einer Beratungsstelle auftauchen, ist begrenzt. Zudem sind dies meist Erwachsene. 99,9 % dieser 300.000 Kinder sind mutterseelenallein. Ihnen wird irgendwo im Verborgenen Gewalt angetan. JEDER hat die Pflicht, wenn ihm solcher Fall zu Ohren kommt, einzuschreiten. Das Hauptinteresse sollte es zuerst sein, dass die Tat sofort beendet wird und der Täter aus dem Verkehr gezogen wird. Das geht nur mit einer Anzeige. Von alleine hören die nicht auf.
Gleichzeitig müssen die retraumatisierenden Vernehmungsumstände verbessert werden. Deshalb ist die Initiative von gegen-missbrauch.de, sich an der Ausstattung von Gerichten mit Videokameras für Videovernehmungen finanziell zu beteiligen, sehr gut. Das müsste ja zu schaffen sein, alle Gerichte mit Videokameras auszustatten, damit ein Kind nur einmal aussagen muss.
Die Mitglieder des Runden Tisches scheinen mit völliger emotionaler Blindheit geschlagen zu sein. Deshalb wollten sie uns auch nicht dabeihaben. Da hätte sie ja ein Lichtstrahl treffen können.
Hallo Norbert,
auch ich bin vom Bistum Aachen, bzgl. einer Anzeige psychisch unter Druck gesetzt worden. Fragen wie: Sind sie bereit keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen? Oder, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dann überlegen sie genau, was sie darein schreiben und bedenken sie das eine eidesstattliche erklärung so was ist, wie auf die Bibel zu schwören. Desweiteren wurde mir dann gesagt: Dann steht aussage gegen aussage und der Staatsanwalt stellt dann eh das Verfahren ein, wegen der Verjährung. Mit anderen worten, es lohnt sich nicht.
Erst aufgrund dieser massiven einschüchterung (und wirklich erst dann), habe ich einen Rechtsanwalt Dr. Kahl aus Frankfurt (vertritt auch viele Odenwald-Schüler) eingeschaltet. Ich war diesem massiven Druck am Telefon einfach nicht mehr gewachsen und ich hatte auch nie den Eindruck, das ich mit einem Missbrauchsbeauftragten spreche, sondern mit einer rechtskundigen Amtsperson. Von den Telefonaten erhielt ich auch nie, auf meine bitte hin, eine schriftliche Gesprächsnotiz, und immer waren die Nummern am handy unterdrückt.
Das also der Runde Tisch sich gegen eine Anzeigepflicht ausgesprochen hat, zeugt nur von deren Angst, das sich viele Mitglieder des Klerus in aller Öffentlichkeit verantworten müssen und nicht so sehr die Sorge um die Opfer. Das nenne ich einfach Scheinheiligkeit und diese (Schein)Heiligkeit erleuchtet weissgott nicht die Kirche und stellt sie umsomehr in den Schatten.
Norbert, sei weiterhin aufmüpfig, da du es mit Verstand tust und schon vielen Opfern, wie auch mir, sehr gute Hinweise und Hilfestellungen gegeben hast. Dies zeigt ja auch eindeutig die Frequenz auf deiner HP.
Gruss Uwe
Mit diesem Ergebnis haben sich jetzt nicht nur die Entscheidungsträger der Kirche, sondern auch die des RUNDE TISCHES unglaubwürdig gemacht.
Der Runde Tisch wurde gegründet mit:
Zitat: „dem Ziel, der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. ..
……Kernfragen sind dabei: Welche Art der Hilfe, Unterstützung und Anerkennung muss den Opfern zuteil werden? Wie können Einrichtungen sexuelle Übergriffe auf Mädchen und Jungen in Zukunft verhindern – welche Faktoren fördern Übergriffe, welche Faktoren lassen diese vermeiden?…..Alle gesellschaftlichen Akteure sind aufgefordert, sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen, dass sexualisierte Gewalt verhindert wird und betroffene Mädchen und Jungen Hilfe und Unterstützung erhalten…
Dank dieser Entscheidung sind über 70 % der Ziele unter den Tisch gefallen!
Und ganz nebenbei wird damit die Enttabusierung dieses Themas erneut erschwert. Eine Anzeigepflicht hätte allen Bürgern des Landes deutlich gemacht, dass es ein gellschaftliches Problem ist, und eine Mitverantwortung des Hinschauens gerechtfertig ist und Sinn macht!
So wird die alleinige Verantwortung wieder dem traumatisiertem sex. misshandeltem Kind aufgebürdet! Das Wort „Schutz“ in diesem Kontext klingt fast sarkastisch!!!
Ein Hohn und eine Ignoranz gegen alle Opfer und Betroffenen!
Sarah M.
Lieber Uwe,
leider muss ich Ihnen sagen, dass Sie keinen größeren Fehler machen konnten, als ohne Beisein eines Zeugen für Sie selbst, der sich enn Sie eGesprächsnotizen machen hätte sollen, dort anzurufen. Hätten Sie zu Beginn des Gespräches erwähnt, dass eine dritte Person mithört, hätte die andere Seite das Gespräch sofort abgebrochen. Wie wäre es, wenn sich nicht die Diözese allein unverschämt benimmt, sondern wenn Sie auch einmal kräftig zuschlagen? Vielleicht so wie hier: http://www.scribd.com/doc/31715150/Open-Letter-to-Dr-Angela-Merkel-Chancelor-of-Germany
Herzliche Grüße und etwas Mut,
wenn Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich
Joachim_X
Ich Verstehe das nicht ! was wollen die denn am Runden Tisch nun verändern ?
Da wollen die zukünftigen kindern mehr helfen als bisher .
Aber das geht doch gar nicht , wenn die Ärzte und so weiter das gar nicht anzeigen müssen .
Also weiter alles unter den Teppich kehren !
Als ich das am Radio hörte , war ich total empört .
Aber ich habe ja bei einem kind , meine Antennen ausgefahren , und habe immer mehr Verdacht , das da was nicht stimmt , nun ja ich habe die Frauenberatungstellen Frau davon auch erzählt auch schon vor einigen Jahren .
Nun die meinte wenn sich mein Verdacht erhärten würde , solle ich zu MUM gehen .
Also mit dem gehabten Gesetz dürfen alle Mitwisser ohne Bedenken Schweigen , denn Strafe ist ja nicht zu befürchten , wie unterlassene Hilfeleistung .
Ist ja nichts schlimmes lebensbedrohliches ! Nichts davon zu sehen !
Kosten bekommen die auch von den Ganzen Opfern bekommen wegen der Nötigen Behandlungen …………………………..
Ich frage mich kann man an dem Beschluß dann noch rütteln ?
Wenn wie ?
Es ist ein Skandal!
Frage an die Juristen:
Was wäre, wenn sexuelle Straftaten nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft würden? Würde dann obiger Paragraph greifen?
es ist zum Heulen.
Wieder Täterschutz statt Opferschutz.
Ich höre die scheinheiligen Worte von Bischof Ackermann:“ Viele Betroffene sagen mir…., Experten haben mir vielfach bestätigt…..“
Der Runde Tisch ist wieder einer Mär aufgesessen: die Opfer w o l l e n ja gar nicht geschützt werden, sie wollen ja lieber weiter mißbraucht werden als die schlimmen Aussagen bei der Polizei….
Vielleicht hätte man sich eher Gedanken machen sollen, wie man die Aussagen bei der polizei angstfreier gestalten kann, usw.
Es ist ein einziges Trauerspiel.
Und währenddessen werden weiter kinder mißbraucht.
Lieber Joachim_X,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Du hast natürlich vollkommen Recht, und ich werde Deinen Ratschlag in Zukunft beherzigen. Mein Anwalt hat jetzt dem Bistum geschrieben, das sie keinen direkten Kontakt zu mir mehr aufnehmen dürfen und nur noch über ihn als Anwalt.
Sicherlich kannst Du verstehen, das jedes Opfer, so auch ich, für jede Hilfe, Unterstützung, Ratschläge , Hilfestellung usw. äusserst dankbar ist.
Daher vielen Dank für Dein Angebot! Falls nötig, werde ich mich an Dich wenden.
So wünsche ich Dir und allen HP-Leser(innen) ein schönes Pfingstwochenende.
L.G. Uwe
hallo,
ich bin gegen eine anzeigepflicht, weil ich glaube, dass es einige opfer gibt, die dadurch erst recht verschreckt würden.
ich hätte mich nie getraut, hilfe zu suchen, wenn es eine anzeigepflicht gegeben hätte.
lg
@maria
Anzeigepflicht ist ein Schutzschirm für alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt !
Liebe Maria,
eine Anzeigepflicht durch Dritte Personen ist nach meinem Verständnis und Analyse des konkreten Missbrauches an meiner Ehefrau, der wichtigste Schutzschirm, dass ein sexuell missbrauchtes Kleinkind hat, wenn dieses Opfer permanent den Straftaten in Familie, Vereinen und weiteren Orten ausgesetzt ist.
Auch möchte ich diesem Forum mitteilen, dass nachdem meine Frau diese Strafanzeige trotz Verjährung( leider) eingereicht hat, wurde automatisch die Verantwortung an den Täter und Mittäter ( straftatverdeckende Eltern) abgegeben, was eine positive Auswirkung auf Ihrer chronischen Erkrankung mit sich brachte.
Nun ist es an der Zeit, die Gesetze dahingehend zu ändern, damit Dritte sich sofort strafbar machen, wenn bei Verdacht, keine Anzeige eingereicht wird, damit dieser Schutzschirm für schutzlose Kinder auch wirkt…
Ihr
Hans Peter
Anzeigepflicht:
ich bin auch strikt gegen eine Anzeigepflicht.
Dies aus persönlichen Erfahrungen: Die von meinen Lehrern und Eltern von Klassenkameraden erfolgte nur gut gemeinte Anzeige meiner Eltern folgte ein echter Horrortrip: Ich wurde vor Gericht von meinen Eltern als durchgeknallt und schwer erziehbar und als klapsmühlenreif dargestellt und sie sagten aus, ich hätte mir meine schweren Verletzungen selbst beigebracht und es stand in den Aussagen zwei gegen mich als 14 jährige, die sich vor Angst, wieder nach Hause zu müssen, in die Hose machte, dann weglief vor Angst, die Richter könnten ihr nicht glauben, auf der Straße landete, von der Polizei gejagt etc.
Die Begegnung vor sechs Jahren mit einem Freund meines Sohnes auf einem Stadtfest, der mir von dem an ihm getätigten sex. Missbrauch berichtete, und auf meine Frage hin, ob er bereit sei dies der Polizei zu erzählen, bejahte, führte dazu, dass ich die Polizei bat, ihn aufzusuchen und anzuhören stellte sich als schwerer Fehler heraus, aus dem ich viel gelernt habe. Ich hatte noch viel zu wenig Ahnung über die komplexe Dynamik von Täter-Opfer, der Täter stabilisierte sofort wieder die
psychische Abhängigkeit seines Opfers und schickte ihn dann selbst zur Polizei mit der Aussage : Eine Frau hätte ihn auf dem Stadtfest angesprochen und ihm Geld geboten, wenn er der Polizei sagen würde, der Herr X hätte ihn sexuell missbraucht.
Ich habe dann ganz schnell geschwiegen um den Jungen nicht unter Druck zu setzen mit einer Situation, mit der er augenscheinlich noch gar nicht umgehen konnte, und dann hagelte es auf mich herab:
Ermittlungsverfahren gegen mich wegen falscher Verdächtigung, wegen Verleumdung, wegen Rufmord , 1000 Euro Strafe oder ersatzweise
Haft, so das Urteil.
Bitte keine Anzeigepflicht.
Mara
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Hallo Mara10,
Ihre kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie „strikt gegen eine Anzeigepflicht“ sind.
„Bisher müssen die Opfer in Deutschland damit rechnen, wenn es zu einer Anzeige kommt, dass sie retraumatisierende Vernehmungsmethoden über sich ergehen lassen müssen. Sie haben berechtigte Angst davor. Deshalb schweigen sie lieber.“
Anzeigepflicht ja, wenn die oben genannten Bedingungen geändert werden – das ist das Ziel von netzwerkB
Wir müssen die Ursachen beseitigen, damit niemand mehr Angst haben muss Seelenmord anzuzeigen. Ich werde niemals einer Anzeigepflicht zustimmen, wenn alles so bleibt wie es ist!
Hoffnungsvolle Grüße
Norbert Denef
Zum Thema Prävention bzw. Anzeige ein Beispiel:
Ein mutiger Onkel findet ein offensichtlich misshandeltes Kind vor und ist entsetzt über diese unangenehme Situation: Vor sich ein Häuflein Elend, der Peiniger nicht mehr anwesend – und das in s e i n e m (Onkels) Haus!
Er handelt sofort! Er ruft seinen Kumpel an, der Kumpel kommt, und sie empören sich gemeinsam über diese Unverschämtheit.
Das Kind erkennt: „die reden über mich“ und hört Erstaunliches: „Da muss man doch was unternehmen!“, „das Kind gehört ins Heim“, „DEN muss man anzeigen, der gehört in den Knast“ , „…so was in meinem Haus“, „…so was kurz vor Pfingsten“…
Letztendlich haben Onkel und Kumpel sich – vor dem Kind – sehr gründlich und ausreichend „ausgekotzt“ und kommen zu folgendem Entschluss:
„Wir unternehmen nichts. Das ist besser so. Es hilft ja doch nichts – und außerdem: Ab morgen ist Pfingsten!“
Täter entstehen dort, wo man sie lässt!
Maria
Um einer „Anzeigepflicht“ nachzukommen, müßte erstmal genau definiert sein, welche Art Straftat unter „sexuellem Mißbrauch“ zu verstehen ist.
Und daß derjenige, auf den die Anzeigepflicht angewendet wird, sicher sein kann, daß eine Straftat stattgefunden hat.
Ich möchte das mal auf das Beispiel von Maria anwenden, das oben eingestellt wurde:
„ein offensichtlich misshandeltes Kind“ d.h. es müßte auch für Laien (Onkel) sofort ersichtlich sein, daß das Kind sexuell misshandelt wurde, z.B. Verletzungen, herumliegendes „Sexspielzeug“, Kamera mit entsprechenden Filmen, Fotos usw.
Nur dann liegt „Offensichtlichkeit“ vor. Alles andere wären „Hinweise auf sexualisierte Gewalt“, aber da es so viele mögliche Hinweise gibt, kann niemand daraus eine Anzeigepflicht ableiten.
Niemand kann von Laien erwarten, daß sie über die Kenntnisse von Gerichtsmedizinern oder spezialisierten Kripobeamten verfügen.
In diesem Fall „offensichtliche Hinweise“ wäre der Onkel sowieso zur Hilfeleistung verpflichtet, indem der das Kind zu einem Arzt bringt. Am besten in ein Krankenhaus, das sich mit der Behandlung und Beweissicherung auskennt.
Alles andere wäre bei offensichtlicher physischer Misshandlung und Verletzung eh unterlassene Hilfeleistung.
Ein derart offensichtlich sexuell misshandeltes Kind braucht umgehend medizinische Versorgung und gehört sofort aus dem Umfeld genommen. Ein wohlmeinender Onkel wird also das Kind ins Krankenhaus bringen und dafür sorgen, daß die sich an die Polizei und/oder an das Jugendamt wenden, er wird das Kind anschließend selbst betreuen oder es in eine Kinderschutzeinrichtung begleiten bis das Ganze einigermaßen geklärt ist.
Und er wäre sich seiner Verantwortung bewußt und würde das Kind beim nachfolgenden Verfahren begleiten, angefangen von der Auswahl des Rechtsbeistandes bis hin zum Begleiten bei Vernehmungen.
Angenommen, daß Kind weist keine von „offensichtlichen Misshandlungen“ auf, berichtet aber von „komischen Sachen“, die der Vater oder die Mutter mit ihm anstellen.
Der Onkel kennt sich nicht aus und deshalb wendet er sich an eine Beratungsstelle. Erst dort klärt er, ob eine Anzeigepflicht vorliegen könnte.
Bei der „Anzeigepflicht“ die in manchen Bundesländern für im psychosozial-medizinischen Bereich arbeitende Menschen schon vorliegt, ist das nämlich so.
Bei nicht ganz so „offensichtlichen“ Fällen hat jeder das Recht, sich erstmal zu informieren.
Und bei „offensichtlichen“ Misshandlungen sowieso die Pflicht, sofort medizinische Hilfe anzufordern. So etwas ist ein Notfall. Da muß sowieso jeder sofort handeln, z.B. den Notarzt oder den Rettungswagen rufen.
Es müßte also vor allem geklärt werden, welche Äußerungen von Kindern Erwachsene verpflichten, sexuelle Übergriffe anzuzeigen.
Auch das dürfte sehr schwer sein.
Der Vorteil einer Anzeigepflicht: Er wäre ein Anlaß für die deutsche Rechtsprechung zu klären, was genau unter „sexuellem Missbrauch von Kindern“ zu verstehen ist, welche Art von Aussagen von Kinder gelten und ob diese Aussagen gegenüber Dritten (also in dem Beispiel dem Onkel) als Beweis für „sexuellen Missbrauch“ gelten.
Genau Angelika,
das wäre das positive Resultat, wenn man in jedem Landkreis eine Anlaufstelle einrichten würde, wo zunächst jeder Verdacht erst einmal bei einer Beratungsstelle mit professionellen Therapeuten usw. abgeklärt werden würde.
Diese müssten dann die weiteren Schritte mit Begleitung des Opfers in die Wege leiten und nicht das Opfer!!!
Die Fachdiziplinen müssten miteinander vernetzt sein und alle sezialisiert sein auf sex. Misshandlungen!
Es ist nicht die Anzeigepflicht, die das ganze erschweren würde, es sind die bisher herrschenden Zustände und Umstände des Anzeigeverfahrens!
Das macht Angst, weil jeder befürchten muss, der Verleumdungsklage ausgesetzt zu werden, wenn der Weg wie bisher laufen würde!
Sarah M.
hinweis auf neuen artikel : „DIE ZEIT“ vom 20.5.10 seite 70 „wir sind enttäuscht“ – unter den missbrauchsopfern der jesuitenschulen wächst der unmut über die art der aufklärung“. interview mit drei missbrauchsopfern ( katsch und schulle /berlin , lucas /bonn bad godesberg.) gruß prof.dr.gernot lucas , z.zt. menton
_________________________________
s. ZEIT ONLINE 20.05.2010:
http://netzwerkb.org/2010/05/20/%c2%bbwir-sind-enttauscht%c2%ab/
hallo,
es gibt nur ganz wenige offensichtliche fälle von sexuellem missbrauch. meistens sind es vermutungen, man beobachtet eine situation, die irgendwie seltsam ist, kann es vielleicht erst nicht benennen, aber spürt, da stimmt was nicht.
man fragt sich, soll ich einen zweiten blick riskieren oder ignoriere und verdränge ich lieber. eine anzeigepflicht verleitet eher zum wegschauen, denke ich, weil sie die hemmschwelle hilfe zu suchen nochmal erhöhen würde.
natürlich macht eine anzeige in einem offensichtlichen fall mit eindeutiger beweislage sinn.
was aber, wenn sich keine harten beweise finden lassen und der täter nicht geständig ist?
nehmen wir an, es kommt zu einer anzeige und der täter wird freigesprochen, darf vielleicht sogar die obsorge für das kind behalten, wenn es ein elternteil ist. schlimmer gehts wohl fast nicht mehr.
ich finde man sollte darüber nachdenken, wie das rechtssystem opferfreundlicher werden könnte. aber eine anzeigepflicht…. auf keinen fall.
es gibt doch eine rechtliche definition, was sexueller missbrauch ist. jede äußerung eines kindes, aus der sich schließen lässt, dass ein kind sexuell missbraucht wurde, müsste zu einer anzeige führen.
allein schon, weil diese äußerungen in den seltensten fällen dokumentiert werden, können sie nicht als beweise herhalten. eine anzeige ohne harte beweise muss also zu einer befragung des kindes führen.
möglicherweise wird das kind vom täter oder ihm nahe stehenden personen unter druck gesetzt und sagt nichts mehr.
möglicherweise ist es dissozativ und gar nicht in der lage, eine verwertbare aussage abzuliefern.
vielleicht ist der täter eine nahe bezugsperson und das verhältnis des kindes zu ihm entsprechend ambivalten und das kind möchte ihn schützen.
wird das kind sofort aus der familie genommen, wenn eine anzeige gegen einen nahen verwandten vorliegt?
wie geht man mit all dem um, ohne eine zusätzliche traumatisierung zu riskieren??? bevor man über eine anzeigepflicht überhaupt diskutieren kann, müsste alles das im detail geklärt sein.
lg
Hallo Maria,
Sie schreiben:
„natürlich macht eine anzeige in einem offensichtlichen fall mit eindeutiger beweislage sinn.“
Eine Anzeige ist nur in diesem Fall sinnvoll. Und nur daraus kann sich eine Anzeigepflicht ergeben. Die Kritik an einer etwaigen Anzeigepflicht richtet sich gegen das jetzige Prozedere bei Gericht. Denn selbst bei eindeutiger Beweislage ist der gesamte Ablauf häufig nicht professionell genug, um die Opfer vor unnötigen Belastungen durch das Verfahren zu schützen. Diese Kritik kann ich nachvollziehen.
Es ist eine grundsätzliche Frage: Warten bis sich grundlegend etwas geändert hat oder trotzdem anzeigen.
„was aber, wenn sich keine harten beweise finden lassen und der täter nicht geständig ist?“
Dann ist eine Anzeige derzeit sinnlos und es kann sich daraus auch keine etwaige Anzeigepflicht ableiten.
„es gibt doch eine rechtliche definition, was sexueller missbrauch ist. jede äußerung eines kindes, aus der sich schließen lässt, dass ein kind sexuell missbraucht wurde, müsste zu einer anzeige führen.“
Ja, die gibt es. Sie ist aber gar nicht eindeutig. Gesetze sind häufig eben nicht spezifisch formuliert, weil der Umgang mit ihnen sich in der Praxis ausformt, eben durch die gerichtlichen Entscheidungen. Andernfalls hätten wir einen noch größeren Wust an Gesetzen und die Exekutive (in diesem Fall Polizei und Staatsanwaltschaft) und die Judikative (Richter) hätten keinen Spielraum.
Bei einer Anzeigepflicht wäre im Falle von „sexuellem Missbrauch“ eine ganz genaue, ganz komplexe, sehr eindeutige Definition nötig, die auch jedem, der zur Anzeige verpflichtet werden soll frei zugänglich sein müßte. Das würd Exekutive und Judikative viel Arbeit machen und es wird sicherlich Kräfte geben, die das wahrscheinlich vermeiden wollen.
So etwas böte allerdings den Betroffenen eine große Chance. Wenn die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sich einigen und festlegen müssten, was genau sie unter „sexuellem Missbrauch“ verstehen und dann der Bevölkerung das auch nahebringen und sich darüber mit der Öffentlichkeit auch auseinandersetzen müssten, dann wäre es für Betroffene auch leichter, ihr Recht vor Gericht einzufordern.
Das wäre ein großer Schritt nach vorn.
Angelika Oetken, Berlin
Nun ja ich kann die , die da gegen sind , auch etwas verstehen .
Nun aber das Kind hat ja gar keine wahl und würde immer dort verbleiben müssen .
Nun wenn es offensichtkiche Verletzungen gibt .
Dann müßten die Ärzte , wol mal wach werden .
Nun fillleicht hatte meine Mutter auch sowas in der Richtung erzählt , das ich es seber gewesen währe , die sich das Trommelfell kaputt
gemacht hat ?
Der Erzeuger sagte ja , das das nicht von ihm sein könnte , weil da ja Haare dazwischen waren .
Nun ja das Kind müßte vertraulich ohne Eltern gesprochen werden .
Iich denke für eine Anzeigenpflicht müssen die Verhöre , mehr auf der Opfersseite sein .
Nicht die Aussage des Opfers in frage stellen , sondern die des Täters Antwort mehr an zuzweifeln .
Wenn das Kind alleine sich ohne wissen der Eltern sich den Ärzten anvertrauen könnte , währe es erst ,mal ohne Gefahr des Kindes .
Nun wenn sich der Verdacht bewarheitet ,dann müßte der Täter wol eher aus der Wohnung … oder … ausziehen .
Damit das Kind nicht unter druck gesetzt werden kann .
Denn die Drohung mit dem Heim währe sicher nicht so toll , für das Kind .
Nun das Thema ist schwierig .
Aber einer muß es doch aufdecken , damit das Kind nicht ewig in dem Teufelskreis drinnen bleibt .
Nun ich hatte einen Sozialarbeiter von ner Krankenkasse mal gehabt …..
Nun ich denke der wuste was ? ….
Er sagte zu mir , das ich bei der Von der AOK und WDR Fahrradtour da mitfahren könnte .
Später gab es für mich da dann ein Turnhallen schlafplatz weil ein Mensch meine Not wol gesehen hatte .
(in der übernächsten Nacht , konnte ich von einem anderen den Turnhallenplatz übernehemen , der leider verunfallt war , aber glück für mich *Ironie des Schicksals leider !*
Nur so kam ich mal aus der eingefahrenen Welt zuhause heraus .
Nun da war ich aber leider schon Älter .
Aber immer hinn wurde mir klar , das ich nicht nach Hause mußte , um leben zu können .
Eine Komserve und Dosenöffner …… Der Erzeuger meinte ja , ach die kommt schon wieder , wenn die Hunger hat .
Nun ja so eine Flucht von zu Hause das ist erst der Anfang .
Mehr erkenen zu können .
Nun bei fielen geht das Fliehen , sicher wieder in eine neue Abhängigkeit ?
Aber von was Offiziellen Veranstaltungen , hat man wol mehr Chancen ?
Aber irgentwo muß man ja anfangen ,wenn andere einen nicht helfen oder können wollen ?
Zeugen wird es selten geben wenn der Täter engster Familienangehöriger ist .
Mfg
Larissa
Hallo Larissa,
ich kann alles, was Sie schreiben nur unterstützen und bestätigen.
Viel ist schon gewonnen, wenn Kinder außerhalb der Familie die Möglichkeit haben, etwas über Kinderrechte und deren Übertretung zu erfahren, z.B. in Kita, Schule, Sportclub.
Das ist schon ein erster grundlegender Schritt, weil die Kinder dann das, was bei ihnen zuhause passiert und das, was in Ordnung ist besser miteinander vergleichen können.
Unabhängige Schulpädagogen, Schulpsychologen und Vertrauenslehrer sind ebenfalls notwendig, fehlen aber häufig.
Als mein Sohn noch in die Grundschule ging, gab es Veranstaltungen eines Präventions- und Informationsprojektes names „Strohhalm“, die ich sehr gut fand und bei der mein Sohn, der sonst jede Form von „pädagogischem Theater“ ablehnt, gut mitgehen konnte. Es gab auch einen Elternabend, den die Veranstalter sehr gut aufgebaut haben, sehr echt, in freundlicher Atmosphäre, offen für jede Frage.
Schulen haben für solche Projekte Gelder zur Verfügung. Wenn die Elternschaft einfordert, daß so etwas grundlegend Wichtiges statt findet, dann fällt es der Schule evtl. leichter, eine Wahl zu treffen.
Außerdem können Eltern auch Projektgelder spenden.
Insgesamt steht wirksamen Hilfsangeboten für Kinder in unserem Land vor allem das „heilige Familie“-Dogma im Weg.
Es gibt so viele Familien, die alles andere als ein guter Aufenthaltsort für Kinder sind.
Auch ohne sexuelle Übergriffe gibt es so viele Erwachsene, sei es Eltern oder Großeltern, die ihren Kindern und Enkeln schaden, sie oft auch seelisch missbrauchen oder vernachlässigen.
Diese Erkenntnis wird sich wohl nur allmählich durchsetzen und bis dahin freue ich mich über engagierte, wache, wahre und echte Kinderfreunde, die Kindern, die in ihren Familien gequält werden beistehen.
Grüße von Angelika Oetken, Berlin
Hallo Angelika Oetken
Insgesamt steht wirksamen Hilfsangeboten für Kinder in unserem Land vor allem das “heilige Familie”-Dogma im Weg.
Ja da sagen Sie was .
Wenn es eine heile Familie gäbe , würden Kinder sicher nicht lange in die Fänge der Täter geraten können .
Das würde dann bei gutem Vertrauen , wol schnell auffliegen ?
Wenn es die eigene Familie ist sorgt der Täter ja für das Abgeschottet sein des Kindes , und das Kind müßte eine Vertrauensperson finden , die die Signale verstehen kann .
Ich hatte auch Signale gesendet , doch der Lehrer meldete das meinen Eltern das ich das unterlassen sollte .
Bei dem Mathe Lehrer , wollte ich immer mit weg fahren ,wenn der mit dem Fahrrad unterwegs war , wenn ich den zufällig traf .
Doch keiner hatte meine Zuwendungsgesten nicht bemerkt .
Als ich im 10 ten Schuljahr war, da gab es einen Lehrer der bemerkte wie verkramft ich da in der Schule saß und klärte die anderen Kinder auf , die sollten sich auch mal so hinsetzen .
Nun ja da bekam ich das erste mal etwas kontakt zu den anderen Kindern..
Aber die meisten Prügler waren ja alle weg .
Aber was ich dazu sagen wollte ist , das auch der Lehrer wol nicht genug bemerkt hatte ?
Irgentwie hat keiner wirklich helfen wollen oder ich sagte zeigte nicht genug ?
Mfg Larissa