Quelle: SPIEGEL Online, 25.02.2010
Erzbischof Robert Zollitsch hat sich dagegen ausgesprochen, bei jedem Missbrauchsfall in der Kirche sofort und automatisch die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Eine Anzeige sei eine „Frage des Abwägens“ – schließlich gebe es viele ungerechtfertigte Anschuldigungen.
(…)
Zugleich lehnte Zollitsch vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche einen „Runden Tisch“ mit kirchlichen und staatlichen Vertretern ab, wie es ihn in Irland gibt. „Wir werden von uns aus aktiv auf Gruppen und Kreise zugehen, die sich um Prävention bemühen, die sich um die Aufarbeitung bemühen, und werden das von uns aus aktiv anpacken. Ich sehe in einem staatlich verordneten Runden Tisch wenig Sinn“, sagte er.
Dazu fehlen mir echt die Worte, ich habe eben in meinem abegegebenen Kommentar bzlg. des Ergebnisses der Bischofskonferenz meine Meinung abgeben. Und wie ich jetzt gerade lese (Hr. Zöllitsch Aussagen), lag ich völlig recht mit meiner Befürchtung.
Zorn, Wut, Kopfschütteln…
die einzige Sorge, die jetzt die Kirche in diesem Zusammenhang beschäftigt, ist folgende: nachzulesen unter diesem Link…
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bischoefe-gegen-masslose-polemik/
hätten sie diese Empathie, diese öffentliche Entschuldigung, die sie jetzt von Schnarrenberger einfordern, weil sie die Wahrheit gesagt hat, mal selbst vorgelebt als Vorbild der Gläubigen, dann könnte ich diese Aufregung noch nachvollziehen.
Wie man in den Wald ruft…
Es ist klar: Einige interne Paragraphen mehr, ein Posten mehr und das ist dann die Reform und wenn es der Kirche beliebt, wird sie mit interessierten Kreisen Kontakt aufnehmen… ist doch toll. Runder Tisch nein, Entschaedigung nein, sofortiger Einbezug der Untersuchungsbehörden nein.. also, wo liegt die Reform?
Was kann man schon von Leuten erwarten, die ihre Sexualität im Zölibat „sublimieren“. (Ausage von Herrn Weihbischof Jascke in der Sendung Hart aber fair.)
Wenn man sich ein weinig mit der Physik beschäftigt, lernt man, dass damit der Prozess bezeichnet wird, wenn ein Stoff vom festen Zustand in einen gasförmigen Zustand übergeht.
Was meint nun der Bischof damit??? Will er damit andeuten dass er seine Spermien vergast? Oder versetzt damit sein Gehirn in einen gasförmigen Zusatnd?
Mir scheint, dass eher das Letztere de fall ist!!!
Interessante links zum Thema „Bischofskonferenz – Freiburg und Zöllisch Empörung über die klare Aufforderung von Justizministerin Schnarrenberger.
Zöllisch bittet…
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Missbrauch-Kirche-Bischofskonferenz;art122,3041831
Justizministerin lässt Kritik von Zöllisch abblitzen…
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,679994,00.html
Dieser Herr Bischof Zollitsch hat wohl nichts verstanden und will wohl nichts verstehen. Missbrauch ist Missbrauch, was soll man da abwägen? Was die Kirche hier abzieht, hat nichts mit Gott und Jesus zu tun.
Die Relevanz einer Beschuldigung kann dann ja die Staatsanwaltschaft klären. Ich denke es ist Sache des Gesetzgebers eine Anzeigepflicht bei Missbrauch zu etablieren. Solange es diese nicht gibt wird weiter legal verschleiert und vertuscht und die Vertuscher machen sich noch nicht einmal strafbar. Auch bei mir ist der Mut über meinen Leidensweg zu sprechen im straftrechtlichen Sinn viel zu spät gekommen. Aber ich werde die Tat trotzdem anzeigen. Nur damit sie aktenkundig wird.
Habe mich jetzt hier eingelesen, und bin zutiefst erschüttert!
Ursul@
Vielleicht sollte man Hr. Zöllisch und die Politik an die derzeitige Gesetzeslage noch einmal deutlich hinweisen. Ich begreife einfach nicht, warum der Staat seiner Aufgabe nicht nachgeht!!!
Quelle: Wikipedia
Heutige strafrechtliche Bedeutung
Der sexuelle Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB ist gemäß § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen, da das strafliche Mindestmaß Freiheitsstrafe unter einem Jahr ist. Die Tat ist ein Offizialdelikt, d. h. sie wird stets von Amts wegen verfolgt, also unabhängig vom Strafantrag bzw. Willen des Verletzten oder seines gesetzlichen Vertreters. So ist bei Bekanntwerden eines Falles die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln und kann ohne Strafanzeige tätig werden. Das Verfahren kann somit auch nicht auf Wunsch des Kindes oder seiner Eltern eingestellt werden.
genau so habe ich mir die Ergebnisse der Bischofskonferenz vorgestellt. Alles andere, wahr, echt mitfühlend, anständig, schuldbewußt, hätte mich aufs Höchste erstaunt.
ich bin vor paar Tagen aus der Kirche ausgetretten – es reicht!