Colonia Dignidad: Entscheidung im Strafvollstreckungsverfahren gegen Hartmut Hopp ergangen.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld hat als Strafvollstreckungskammer mit heutigem Beschluss vom 14.08.2017 die Vollstreckung des gegen Hartmut Hoppergangen Urteils des Bezirksgerichts Parral/Chile vom 16.11.2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 06.01.2011 in Verbindung mit dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25.01.2013 für zulässig und die ausländischen Erkenntnisse für vollstreckbar erklärt. Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umgewandelt.
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Schonungslos das politische Versagen eingestehen – wie der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, der am 26.4.2016 erklärte: “Nein, der Umgang mit der Colonia Dignidad ist kein Ruhmesblatt, auch nicht in der Geschichte des Auswärtigen Amtes – von den sechziger bis in die achtziger Jahre haben deutsche Diplomaten bestenfalls weggeschaut – Auch später … hat das Amt die notwendige Entschlossenheit und Transparenz vermissen lassen, seine Verantwortung zu identifizieren und daraus Lehren zu ziehen.“
Das ist eigentlich alles, was grundsätzlich auch zu all unseren Altfällen der Justizminister hätte erklären müssen. Hier waren es unrechte Verjährungen. Leben wurde zerstört! Wie unter Unrechtsregimen anderer Länder. Vor diesem Fakt – Leben wurde zerstört! – dürften Gerichte weltweit nicht länger über mehr oder weniger als 5-Jahre-und-einen-Tag-Haft streiten.
Während eine staatliche Wiedergutmachung für Opfer fehlt, fehlt ebenso die des Täters für seine begangenen Verbrechen.
Was kann der Täter aktiv selbst wieder-gut-machen? Er selbst, mit seinen heutigen Mitteln? Das muss vor einem zerstörten Leben doch die eigentliche Frage sein! Eine Frage, die damalige Mitwisser ebenfalls an sich selbst richten müssten. Und wenn sie das von sich aus nicht tun wollen, dann muss die Gesellschaft vernehmlich genau dies wenigstens zu fragen versuchen. Denn Demokraten hier verschliefen bereits viel zu viel Zeit und Gelegenheit, wie das denn alles wieder-gut-zu-machen sei.
Dann erst werden die richtigen Fragen zu gerechteren Antworten und hilfreichen Urteilen führen können. Dann erst wird eine rechtliche Aufarbeitung möglich werden. Dann erst hört unsere finstere Vergangenheit auf uns zu bedrücken. Dann kann Licht die Lügen-Nebel durchbrechen.
Zurückschauen und Geschichten erzählen bringt keinem Opfer seine Würde wieder – weder uns, noch den Opfern in anderen Ländern.
Mal lasch eine Verurteilung, um die Gemüter zu beruhigen – wir kümmern uns doch!?
Nein, es stehen immer noch die Forderungen:
– Aufhebung der Verjährungsfristen bei Sexualdelikten
– Anwendung der bestehenden Gesetze und Änderung der
Gesetze, zu Gunsten der Opfer.
Es darf nicht sein, dass ein für Beledigung auf FB eine höhere Geldstrafe als bei Sexualdelikte (Edathy 5000€) erwirkt wird.
Es darf nicht sein, ein Opfer mehrerer Sexualdelikte als unglaubwürdig oder als Sozialschmarotzer behandelt wird, weil es nach OEG Entschädigung einklagt (sind ja Steuergelder), aber Gefährder(Terrorverdächtige),Straftäter (Sexualdelikte, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung), Personen mit zig Pässen frei leben und reisen können, was von Steuergeldern bezahlt wird. (Das ist nicht rassistisch gemeint, nicht aus Neid oder Gier – es ist ein Schrei nach Gerechtigkeit! heute wieder mal ein trauriges Gedenken)
Es richtig, anscheinend auch ein Grund, auch Gefängnis-aufenthalte kosten viel Geld, jede Gerichtsverhandlung kostet viel Geld. Aber – Verurteilung eines Straftäters ist ein Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und das wichtigste, es hilft dem Opfer bei der Verarbeitung der Straftat.
Herr Maas hat anscheinend nichts übrig, für Sicherheit und Wohlbefinden für andere Menschen. Vor Amtsantritt große Versprechungen, wenn er dann mal bequem auf dem Sattel des Amtsschimmel sitzt, vergaloppiert er sich dann gern. Gilt wohl auch für Familien und Sozialministerium.