netzwerkB Pressemitteilung vom 27.01.2016
Gegen das Bistum Hildesheim gibt es neue Vorwürfe: Angeblich soll die Mutter eines betroffenen Mädchens vor Jahren von Priester R. auch missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet, um zu ermitteln.
netzwerkB fordert schon seit 2010 eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Bischof Trelle könnte so gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Vorwurf der Vertuschung ihm nachgewiesen würde.
netzwerkB fordert ebenfalls schon seit 2010 die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im vorliegenden Fall von Pater Peter R., der 2010 auch im Zentrum des Missbrauchsskandals am Canisius-Kolleg mit mehr als 100 Opfern stand, hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann sie nicht ermitteln.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sollte sich dafür einsetzen, dass unsere oben genannten Forderungen politisch umgesetzt werden. Das tut er bislang nach unserer Einschätzung nicht. Im vorliegenden Fall fordert er stattdessen das Bistum Hildesheim auf, „einen unabhängigen Ermittler einzusetzen“. Das ist aus unserer Sicht geradezu zynisch.
Die Staatsanwaltschaft wird angeblich im vorliegendem Fall ermitteln und so lange die Ermittlungsergebnisse nicht vorliegen, sollte auch für das Bistum Hildesheim die Unschuldsvermutung gelten.
Alles andere käme einer Vorverurteilung gleich und wäre nichts weiter als populistisches Geschwätz.
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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Berichterstattung SPIEGEL ONLINE:
http://www.spiegel.de
Stellungnahme Bistum Hildesheim:
http://www.bistum-hildesheim.de
Es ist wieder mal typisch dafür, dass die Verjährungsfrist eingetreten ist, und die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermittlen kann. Die kirche deckt wie üblich ein Tuch des Schweigens drüber, indem sie den verdächtigen lediglich versetzt ,und kommentarlos bleibt.
Die Verjährungsfristen müssen aufgehoben werden, denn Betroffene stehen für viele jahre unter Schock und schämen sich für die Missetaten anderer. Abgesehen davon, dass betroffene ein leben lang darunter leiden.
Bistum lässt Umgang mit dem Fall Peter R. untersuchen
Gutachter soll auch klären, ob es weitere Fälle sexuellen Missbrauchs durch R. gab
Das Bistum Hildesheim wird den Umgang mit den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch den ehemaligen Pfarrer Peter R. in der Diözese von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lassen…
http://www.bistum-hildesheim.de/bho/dcms/sites/bistum/nachrichten/nachrichten.html?f_action=show&f_newsitem_id=24697
Das lässt den Inhalt von „Zynismus“ Flügel wachsen ;))))
Wenn Du in Deutschland nicht mehr weiterweißt, dann gründest Du eine Kommission, das bestätigt sich für mich mal wieder auf erschreckende Weise. Ich selbst bin ein Mißbrauchsopfer,das über Jahrzehnte versucht hat, bei den verschiedenen Parteien, Institutionen,Sozialgerichten etc. Gehör zu finden, auch bei besagtem Johannes-Wilhelm Rörig, bisher ohne jeden Erfolg, da sich für Missbräuche, die sich von Anfang der 50er Jahre in meiner Herkunftsfamilie ereignet haben, deren traumatische Folgen mich mein ganzes Leben verfolgt haben,niemand sich zuständig fühlte geschweige denn
helfen konnte; der Ausreden gab es einfach zuviele,obwohl ich Zeugen benennen konnte. Für mich erweist sich auch auf diesem schwierigen Weg, daß auch in diesem Bereich der Täterschutz offensichtlich vor Opferschutz geht, und daran wird sich nach meiner Einschätzung auch niemals etwas ändern.
… doch, Wolfgang Schneider, daran wird sich (nach meiner Einschätzung) etwas ändern können. Denn wenn
1. die Melde- + Anzeigepflicht endlich für not-wendig erachtet +
2. die Verjährungsfrist für angezeigte Altfälle (vor allem unserer Gesellschaft die URSACHE + die Folgen) OFFEN-gelegt würde, kurzzeitig aufgehoben würde, um exemplarisch ((ein einziges Mal auch nur!)) den zugrundeliegenden Justizirrtum nachweisen zu können – – dann würde die Wahrheitskommission Frieden stiften, Versöhnung bringen …
Rörig KANN gar nicht handeln. Unter dem Strich kommt bei solchen Talks wie bei Maischberger und Dokus wie gestern NULL heraus.
Rörig HAT keinen Auftrag aufzudecken. Keiner will die Wahrheit hören – allzu brisant wären Eingeständnisse der Schreibtischtäter.
Das Tabu wird gehütet. Die Aufklärung geheuchelt.
Nach d. II. WK produzierte die BRD perfekten Täterschutz. Verjährung machte jedes Kind zu Freiwild für Pädokriminelle. Traumatisierte Veteranen und ehemalige KZ-WächterInnen durften, gesetzlich geschützt, ihren Frust an Abhängigen ausleben. Anzeige- und Meldepflicht durfte es nicht geben. Der Kuhhandel mit den Amis ließ Akten verschwinden. Weniger als 1% der ermittelten NS-Juristen wurden verurteilt, wie der WDR gestern am späten Abend AUCH noch berichtete …
‚Unabhängig‘ waren unsere Oberjuristen damals nicht! Sie sind es bis heute nicht. Wie könnten heutige etwa unabhängig in ihrer Wahrnehmung sein, wenn Unrechtsgesetze fortbestehen?!?
Lauter volljährig gewordene Trauma-Kinder finden nach 2010 ihre Sprache wieder. Nach jahre-/jahrzehntelanger Sprachlosigkeit. Neuere Juristensemester sehen die direkte Linie. Fromme Bruderschaften und ‚hochprozentige‘ Männerbünde setzten früher jede Kritik außer Kraft. Hilflos stehen sie heute vor (reihenweise) kaputten Familien, in denen geschwiegen werden muss(te), weil Anzeigen und Meldungen verboten waren und passgenaue Verjährung dann einsetzte, wenn Opfer wagen würden sich Hilfe zu holen.
Erst die letzte Silvesternacht ließ Frauen mündig werden – genehmigt von einsichtigen Politikern – doch nun sollen es NUR „Die Anderen“ gewesen sein?
Hass ist Gewalt.
Gewalt ist IN uns allen, im Kreisel Täter-Opfer …
Gewalt haben wir als Kind verinnerlichen müssen.
Gewalt – auch die der Schreibtischtäter – muss aufhören.
Das Gezerre wird weitergehen. Der Rechtsstaat wird Recht sprechen müssen.
Bitte bald!
Wut und Zorn auf die Rechtslage bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind berechtigt und nachvollziehbar.
Dem stehen aber das Rückwirkungsverbot im Strafrecht hinsichtlich Verjährung entgegen.
Jede Rechtsänderung wirkt nur für die Zukunft, wenn ich mich nicht irre.
Und dem Täter steht nur der Verzicht auf den Einspruch der Verjährung zu – auch bei den, angeblich moralisch so hochstehenden, Klerikern ist eine solche Verhaltensweise nicht zu erwarten.
Und zur Erhöhung des Mindeststrafmaßes auf 1 Jahr, damit sexuelle Gewalt kein Vergehen, sondern ein Verbrechen ist:
Seit mehr als 10 Monaten läuft diese Petition an Maas:
http://tinyurl.com/jxs7kgr
Erst 1.116 haben sie unterzeichnet – auch ihr alle???
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Anmerkung vom netzwerkB Team:
Das „Rückwirkungsverbot“ steht nicht zwingend entgegen. Wenn die Politik es wollen würde gebe es durchaus Möglichkeiten, s. Positionspapier von netzwerkB unter: http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_Rückwirkungsverbot_30.07.2014.pdf
Prospero, ja, berechtigt und nachvollziehbar – ja, aber empört euch!
Denken wir an den Effekt: Der Staat… Die Kirche… Die Institution… Die Familie vor allem – wer will Aufklärung? KEINER! Nur zugeben muss man manchmal …
LIPPENBEKENNTNIS von Profis wie Promis in jeder Doku, in jedem Talk – sie alle MÜssen so tun als ob.
Wissen wir das nicht längst? Wollen wir das weiter nur beklagen und Almosen zu erneuter Demütigung einstecken? – ODER:
Wollen wir Würde?
Möchten wir wirklich – ‚tschuldigt bitte – das Scheißspiel dieser LÜGEN-Gesellschaft länger mitspielen: Von dero Gnaden? Uns bedauern lassen? Die Rolle des Abhängigen spielen? Opfer bleiben? Bittsteller sein? … obwohl wir wissen, dass Sexsklavenhalter sämtlich nur interessiert SIND an Vertuschung vor der Veröffentlichung.
Die Ämter kriegen schlicht „Order von oben mit Maulkorb-Erlass“ – ob im Odenwald oder in Berlin oder „auf dem Dorf“ – in den Clans schweigt man sowieso – so viel ist uns allen klar.
Leute, empört euch!
Wir wollen Würde!
NetzwerkB diese Konsequenz. VERSÖHNUNG muss her mit denen, die Einsicht zeigen in dieses faktische Unrecht. Ein Beispiel gibt es, und das KANN Schule machen …
Nach DEM Themenabend im WRD – die drei Dokus wollten Zusammenhänge zeigen – bin ich es mir und meinem inneren Frieden schuldig nicht mehr die Klappe zu halten.
Zuschauer an dem 27.1. sollten Konsequenzen ziehen – das wären wir übrigens auch Leuten wie Greta Kind (von der Kinderoper in Theresienstadt) schuldig …
Wer länger so tut als ob er diese MISSSTÄNDE beseitigen wolle, unsere rechtskonformen (!!) Forderungen nach BESEITIGUNG von Ungerechtigkeiten aber NICHT unterstützt, der verdient meinen Respekt nicht. Er lügt „ES“ sich selbst und einer pennenden Gesellschaft in die Tasche, was ich heute nicht mehr nur für dümmlich halte – „ES“ scheint mir obendrein gemeingefährliche Kumpanei.
Das Rückwirkungsverbot im Strafrecht hinsichtlich Verjährung scheint mir doch revidierbar – wie es das P-paper von nB zeigt …
NetzwerkB will Licht ins Dunkel tragen – will aus dem Sumpf hinaus – will eine Lösung für die [scheinbar!!] verewigte Problematik: VERSÖHNUG.
Es braucht Versöhnung mit Kirche und Staat.
Denn Respekt vor Gesetzen, die unsittlich Tradiertes ignorieren, darf „Der Mensch“ nicht hinnehmen.