Hintergrund: Sexueller Kindesmissbrauch weist weltweit eine Prävalenz von 12–13 % auf (Mädchen 18 %, Jungen knapp 8 %). Dennoch bestehen Unsicherheiten im fachlich korrekten Vorgehen und hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlagen von mit sexuellem Missbrauch assoziierten körperlichen Befunden. Dieser Beitrag fokussiert auf die körperlichen Verletzungsbefunde, nicht auf die psychischen beziehungsweise psychiatrischen Folgen….
…Das neue BKiSchG hat somit auch bei sexuellem Missbrauch von Kindern eine Meldebefugnis, keineswegs jedoch eine Meldepflicht etabliert….
Offensichtlich kann man in vielen Fällen keine andeutigen Spuren nachweisen,da entweder die Verletzungen schon verheilt sind bzw. der Spermanachweis nicht mehr gelingt.ES geht in vielen Fällen also darum ob man dem Kind glaubt und jemand der Sache nachgeht