86% der Deutschen sind der Meinung, strafrechtliche Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten generell aufgehoben werden.
Eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag von netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (Umfrage als PDF herunterladen)
Ergebnisse im Überblick
- Es gibt nur wenige gesellschaftliche Fragestellungen, bei denen die Deutschen derart einhelliger Meinung sind wie bei der Bewertung von Sexualstraftaten: So sind in der aktuellen Umfrage nahezu neun von zehn (86 Prozent) der befragten Deutschen der Meinung, strafrechtliche Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten generell aufgehoben werden. Dagegen spricht sich etwa jeder Zehnte (12 Prozent) für eine Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Verjährungsfristen aus. Zwei Prozent der Befragten haben auf die Frage hin keine Antwort gegeben.
- Diese Meinungsstruktur ist unter den Deutschen weit verbreitet. Große Mehrheiten für eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten an Minderjährigen finden sich in allen Alters- und Bildungsgruppen, unter Männern und Frauen und auch quer durch die politischen Lager der betrachteten Anhängerschaften der Parteien CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne.
netzwerkB fordert die Politik auf, den Willen des Deutschen Volkes umzusetzen – wir wollen mehr demokratische Mitbestimmung!
Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten
Als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag hat Heiko Maas gefordert, die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch aufzuheben und hat damit die Interessen der Opfer vertreten – als Bundesjustizminister bricht er sein Versprechen.
Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb er damals: „Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen)
Er setzte sich damals für die Aufhebung der Verjährungsfrist ein. Heute ist Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz und will davon nichts mehr wissen. Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten.
Passiert ist bisher wenig
Bisher wurde lediglich das Alter des Opfers ab dem die Verjährungsfrist einsetzt von 18 auf 21 Jahre angehoben. Die Koalition plant nun, laut Koalitionsvertrag, dass die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzt.
netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab
Der Bundesminister Heiko Maas hat kürzlich netzwerkB mitteilen lassen, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem weiten Sinne verstanden wird und soll auch angeblich in einem solchen Sinne umgesetzt werden. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Es geht danach nicht etwa nur darum, dass die Verjährung zukünftig nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers eintreten soll. Vielmehr soll zukünftig die – je nach Schwere des Delikts geltende – Verjährungsfrist nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers zu laufen beginnen.“ (Schreiben als PDF herunterladen)
Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen. Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.
Rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen
Die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder lehnt der Gesetzgeber mit der Begründung ab, dass sich die Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen. Die Täter/innen also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten, dass sie das Gesetz brechen (dieses also bewusst taten), die sich dadurch aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten ließen, notorische Gesetzesbrecher also, sollen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht.
Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als nicht geschehen betrachtet, bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“, im Interesse eines so genannten „Rechtsfrieden“.
Es wird also deutlich: Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder nützen nicht den Betroffenen, sondern den Täter/innen. Der Täterschutz steht noch immer im Vordergrund dieser Gesetzgebung. Deshalb fordert netzwerkB die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen.
Weiterführende Quellen:
Umfrageergebnis infratest dimap
netzwerkB-tv fragt nach
Heiko Maas 2010
Bundesminister Heiko Maas 2014
Zustimmung Bundesparteitag der SPD 2011
netzwerkB Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
unbenommen der meinungsklarheit, die eine umfrage vielleicht bringen kann ,
verblüfft mich das ergebniss der umfrage. wenn 86% der deutschen gegen die
fristen sind,
wer sind dann die täterInnen?! (gewesen). die restlichen 12/14% ?
das deckt sich ja nicht mit den zahlen, die wir kennen, derren häufigkeit
nach kinder sexuell missbraucht wurden/werden.
nur so ein gedanke. eine irritation.
mit gruß
andreas
Ich finde, dass die Straftäter FÜR IMMER weg gesperrt werden MÜSSEN!!!
Denn: Wie sollen wir unsere Kinder schützen, wenn die Täter nach einigen Jahren wieder frei kommen, wenn diese überhaupt Mal bestraft werden?!
Sexualstraftäter, Kinderschänder, Mörder gehören ALLE FÜR IMMER weg gesperrt!!!!
Die Verjährungsfristen MÜSSEN abgeschafft werden!!!!!
Sowas darf nicht verjähren…..und die Perversen gehören ein lebenlang weggesperrt…..was meiner meinung nach noch viel zu Harmlos ist!!!!!
verjaehrung von sexualstraftaten?nein,danke. der schmerz der opfer und angehoerigen verjaehrt auch nicht.
Unter den 86% müssen ja rein statoístisch TäterInnen sein.
Solange die Fragestellung nicht heißt „rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen“ besteht für sie ja keine Gefahr.
Und viele TäterInnen haben ihre Opfer immer noch dermaßen im Griff, daß sie genau wissen, daß sie für ihre Verbrechen niemals zur Rechenschaft gezogen werden.
Das christliche Vergebungsmärchen hilft dabei. Oder sagen wir hier: die Vergebungsdaumenschraube.
ich finde pädophile müssten dafür bestraft werden egel wie lange es her ist bin selbst betroffen
Bevor wir uns über die Bestrafung der Täter Gedanken machen, wäre es sinnvoller sich mit dem Ergebnis von 86 Prozent auseinander zu setzen.
In wie weit so ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrage auch gelten mag, es erschreckt mich eher in welcher Realität wir gesellschaftlich Leben. Wie man eines der schlimmsten Verbrechen an Kinder überhaupt mit einer Verjährungszeit begegnen konnte, lässt erahnen wie groß und mächtig diese Kreise sich und ihres Gleichen verstehen.
Der perfekte Missbrauch ist mit Sicherheit der, der vom Opfer für den Rest des Lebens als nicht stattgefunden wahrgenommen wird.
Sich als Opfer oder Überlebender zu präsentieren ist oftmals noch gleichbedeutend mit Ausgrenzung und Unverständnis in der Gesellschaft.
Während wir uns gesellschaftlich darum bemühen den Täter als krank und behandlungsbedürftig wieder zu integrieren, begegnet man den Überlebenden mit Pillen und guten Worten.
Da wir politisch und gesetzlich mit Realitäten leben, die für uns Überlebende zum Teil schlimmer sind wie die eigentliche Tat, könnte man ohne Zweifel zu der Erkenntnis gelangen, dass sich viel mehr Menschen an anderen verbrochen haben wie ich mir jemals vorstellen konnte.
Für mich sind all diese Damen u. Herren des deutschen Bundestages, die sich diesem Wunsch nach Aufhebung der Verjährungsfristen verweigern, mit verantwortlich für jedes weitere Kind das sexueller u. körperlicher Gewalt ausgesetzt wird.
Erwachte da etwa soeben die bisher verpennt geglaubte Gesellschaft? Erstaunliche 86% …!
Lang genug aber auch mussten ALLE für die Folgen der durch sexualisierte Gewalt zerstörten Leben aufkommen – möglicherweise aufgrund von planmäßigem Täterschutz – unrechtmäßige Steuerverteilung auf ALLE Schultern im Interesse des so genannten „Rechtsfriedens“ …
Steuerzahler sollten sich jetzt mit NetzwerkB in ihrem eigenen (Steuerungs-)Interesse solidarisieren, um die TÄTERinnen inkl. Lobby nachträglich zur Kasse zu bitten. – Das wäre demokratiewürdig, mit RÜCKWIRKENDER AUFHEBUNG DER FRISTEN.
Vermutlich haben innerhalb ‚der sich für besser haltenden Gesellschaft‘ alle Erwachsenen diese mehr oder weniger bekannten Kinderficker, so genannte ‚angesehene Bürger‘, vorsätzlich verschweigen müssen – Obrigkeiten wollten das so.
Altbetroffene sind neuerlich quasi gezwungen worden zum Verdacht einer Verschwörung, und zwar von sehr einflussreichen Seelenmord-Spezialisten, bis in die Spitzen sämtlicher Hierarchien …
Damals schien Herr Maas begriffen zu haben, wie verheerend sich die staatliche Zusicherung – dass Täter/innen sich auf das Gesetz verlassen können sollen – auf LEIB UND LEBEN von Kindern u.a. Abhängigen auswirkt.
Das neue Signal sichert die Seelenmörder der Vergangenheit wieder ab und kränkt die Überlebenden einmal mehr.
Kinder müssen also ab sofort ihr Lebens-Risiko für alle Zeit selber tragen, wie gehabt, mit allen Negativ-Auswirkungen in die Gesamtgesellschaft hinein.
Seelenmörder dürfen auch künftig ihre Opfer abhängig machen und müssen dazu jeden Willen eines Kindes oder Jugendlichen und jeden Versuch auszubrechen nur gründlich genug zerbrechen – fatalistischer geht’s nicht!
Das verhängnisvolle Signal war Täterschutz und ist Täterschutz.
Täterschutz-Gesetze sind widerrechtlich. Verjährung gehört bei Seelenmord abgeschafft wie bei Mord und Völkermord.
Wollte Herr Maas jetzt seine Meinung aus 3/2010 für Kraftmeierei erklären – oder wie soll sein Sinneswandel zu verstehen sein?
Wollte auch er uns letztendlich weismachen, dass in Deutschland die Stärke des Rechts gilt?
Das Recht des Stärkeren – nichts sonst wird hier gestärkt!!!
Manch direkt oder indirekt Betroffene werden auf Kinder dann doch lieber verzichten wollen …
Denn Kinder, Jugendliche UND alle abhängigen Menschen haben dann ganz schlechte Karten, Herr Justiz- und Verbraucherminister!
Und auch der viel beschworene Rechtsfrieden gerät in Gefahr!
Vielleicht macht es Sinn, erst noch einen Seelenmord-Folgen-Katalog erstellen, um für die Öffentlichkeit die horrenden Steuer-Folgekosten im Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Arbeitswesen sichtbar zu machen.
Das Finanzministerium betreibt keine humane Buchführung, jedenfalls nicht für die Schwachen – Waffenlieferungen zu potentiellen Krisen- und Kriegsgebieten konnten jedoch mit starker Lobby überzeugen, selbst wenn sie für Kindersoldaten bestimmt sind …
Geschäfte sind immer lukrativer als die im eigenen Land ausgebeuteten, kaputt gemachten Kinderseelen der Nach-Nazi-Ära …
Leute empört Euch, beschwert Euch, wehrt Euch im Namen Eurer Kinder und Kindeskinder!
Ich kann mir die 86 % auch nicht vorstellen .
Auch schon alleine wegen den ganzen Wegseher, Bagatelisierer und nicht Glauber ,die sicher nicht dafür sind ,das die Vejährungsfristen wegfallen sollen .
Das Opfer wird alleine gelassen , die ganze Verwandschaft hält zum Täter !
Ich binn der Lügner der Unwahrheiten erzählt , so sieht das der Täter .
Und sagt ,das sicher so auch , so überzeugend der Verwandschaft ……..und auch einer anderen,die mit mir ,seit Sie davon Weiß , nichts mehr mit mir zu tuen haben will .
@ Rüdiger Kreissl
“ begegnet man den Überlebenden mit Pillen und guten Worten.“
Ja und dann Läuft man Sediert durch die Weltgeschichten, damit man selber wieder das Elend in der Gesellschafft nicht mehr wahrnehmen soll =Täterschutz ?
Damit keiner mehr, ein Waches Auge hat ,auf solche Verbrechen .
Mit Pillen und wegsperren (Psychiatie,Heime )sind alle Probleme gelößt ?
Pillen =Drogen auf Rezept ?
Mit Pillen ,wieder das eigene Körpergefühl weg machen, was sich etwas entwickeln wollte .Nur noch funktionieren.
„Der perfekte Missbrauch ist mit Sicherheit der, der vom Opfer für den Rest des Lebens als nicht stattgefunden wahrgenommen wird.“
Ja das kann ich Unterstreichen .
Dann soo lange das Opfer ,soolange unter kontrolle zu haben ,bis es Verjährt ist .
@ hildegard
„Seelenmörder dürfen auch künftig ihre Opfer abhängig machen und müssen dazu jeden Willen eines Kindes oder Jugendlichen und jeden Versuch auszubrechen nur gründlich genug zerbrechen – fatalistischer geht’s nicht!“
Ja das kann ich ebenfalls Unterstreichen .Gut außgedrückt :
„Altbetroffene sind neuerlich quasi gezwungen worden zum Verdacht einer Verschwörung, und zwar von sehr einflussreichen SEELENMORD-SPEZIALISTEN“
Das finde ich gut , da ich ja auch weiterhinn in Neuzeit in anderer Richtung Opfer binn ,und mir nicht geglaubt wird ….dafür gibt es ja, die tollen Pillen !
LG Larissa
86 % lehnen eine Verjährungsfrist ab? Auf wie viele Menschen bezieht sich die Umfrage? Bei mir ist nie eine angekommen, denn ich hätte gegen eine Verhärung gestimmt und viele meiner Bekannten auch.
Bei dieser Regierung wird sich sicher diesbezüglich nichts tun, denn sie sind mit trivialeren Dingen beschäftigt, als sich um die Meinung des Volkes zu kümmern, die sie sowieso ständig ignorieren. Und das Gelaber von Politikern ist hinlänglich bekannt – nur passiert danach nichts.
Über geraubte Kunst wird diskutiert, ist ja auch sooo wichtig, was spielen da schon Menschen, die man seelisch getötet hat, eine Rolle!?
Macht bitte eine Umfrage (Petition) über das Internet und verklagt Deutschland für seine Untätigkeit, wenn sie weiterhin schlafen. Das geht doch jetzt schon seit Jahren und es passiert nichts!!!
Ich helfe gerne beim Stimmen sammeln!
Das Ergebnis der dimap-Umfrage sollte netzwerkB dazu veranlassen, der Thematik direkter Demokratie in Form von Volksabstimmungen einen breiten Raum innerhalb der Vereinsdiskussionen zu geben. Vereinsziele, wie die Abschaffung der Verjährungsfristen könnten mit einer gesetzlichen Regelung für Volksabstimmungen auf Bundesebene viel zwingender, und vor allem völlig unabhängig von Parteien und deren Gremien in einen gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozess eingebracht werden. Mit Blick auf die dimap-Umfrage wäre einer entsprechenden Volkabstimmungsinitiative wohl ein klarer Erfolg beschieden. Die Umfage zeigt, das NetzwerkB mit seinen bisherherigen Forderungen NICHT am gesellschaftlichen Bewusstseinsstand scheitert, sondern schlicht am bestehenden System der demoktatischen Mitbestimmung(!), welches ein rein parlamentarisches ist und Volksabstimmugnen nicht vorsieht. Die Diskussion um eine Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene müsste deshalb eigentlich zwingend auch auf netzwerkB geführt werden, damit der gesellschaftliche Diskurs zu direkter Demokratie weiter intensiviert wird.
Bei einem solchen Diskurs würden allerdings gewiss auch unter den Unterstützern von netzwerB kontroverse Standpunkte diskutiert werden müssen, denn Volksabstimmungen liesen sich ja nicht auf das Thema Verjährungsfristen einschränken. Letztendlich würde eine solche Diskussion zu der Frage führen: Will netzwerB weiter wie bisher seine Energien in aufreibender bis entwürdigender Art in erfolglose Lobbyarbeit bei Parteigremien und Politikern verschwenden, oder kommt man zu der Erkenntnis „Wir sind das Volk!“, und wenn dieses eine Volksabstimmung erfolgreich initiiert und gewinnt, dann wird das Gesetz, was die Mehrheit der Abstimmenden will und nicht Vertreter von Täterorganisationen an runden Tischen. Das ist die Frage! Die aber auf netzwerkB nicht unbedingt in Form einer Vereinsentscheidung pro Volksabstimmungen beantwortet werden muss, da der Verein kein Demokratieverein ist und die Meinungen zu Volksabstimmungen sicherlich auseinandergehen werden. Aber zumindest eine ergebnisoffene Diskussion über Volksabstimmungen sollte auf netzwerkB geführt werden, weil man sich natürlich Gedanken über die Wege machen sollte, auf denen man seine Zeile erreichen könnte.
Leider blieben meine wiederholten Angebote einer Kurzdarstellung des Pro und Kontra zu Volksabstimmungen in Form eines Gastbeitrages bisher von netzerkB unbeantwortet, was bedeutet, dass im Verein noch nicht erkannt wurde, dass die Durchsetzung der Vereinsziele auch mit einer Diskussion um mehr direkte Demokratie verknüpft werden müsste.
Näheres zu direkter Demokratie unter http://www.mehr-demokratie.de
Dass uns die Politik bezüglich einer Aufhebung der Möglichkeit der Verjährung bei Straftaten, in denen sexuelle Gewalt/Abhängigkeitsschaffung und Ausnützen solcher Verhältnisse eine Rolle spielen, im Stich lassen würde, hatte ich zwar nicht anders erwartet, dennoch ist das eine große Enttäuschung, hier auf eine „halbe Strecke“ vertröstet zu werden.
Das zeigt klar, dass der Justiz bzw. der Politik die zerstörten Leben etlicher Kinder und heute Erwachsener, die Überlebende von Missbrauch sind, nicht wichtig genug sind. Es liegt im Trend der heutigen, wirtschaftlich orientierten Zeit, in der Mensch nur noch dann für wertig erkannt wird, wenn aus ihm Geld erwirtschaftet, oder an ihm Kosten gespart werden können. Mir ist dieses Wertebild längst unheimlich und auch ein wenig suspekt. Andererseits habe ich den Eindruck, dass in Politik und Justiz die täterfreundlich gesinnten Einflüsse und so genannte Kompetenzpersonen mehr Weisungsmacht nutzen können, als Menschen, die sich mit den Auswirkungen für die Opfer vernünftig auskennen.
Eine direktere Demokratie oder Volksabstimmung könnte da wirklich Sinn bringen. Ich bin auch dafür, ein für den aktuellen Horizont zu eng und insuffizient gewordenes System so zu erweitern, dass beispielsweise Abwahlen von Politikern durch das Volk möglich sind, wenn diese ihre Bestreben und Versprechungen nicht einhalten, da man Solches als berufliches Versagen werten kann. In jedem gewöhnlichen Betrieb verlieren Arbeitskräfte ihre Stellung, wenn sie ihre Arbeit nicht machen, oder dem Betrieb Schaden / Verluste ect. beibringen. Politiker, die dem Volk nicht dienen, müsste man absetzen können. Diese Möglichkeit kann auch der Tendenz vorbeugen, dass sich Lobbyismus und Verhandelbarkeit von Positionen / Bestrebungen zu sehr auswachsen. Mindestens wäre eine Kontrolle durch unabhängige Beobachter aus Volkes Streubreite gut, oder auch allhalbjährige psychiatrische Gutachten für Politiker bzw. Justiziare zwecks Prüfung der Kompetenzverfassung.
Nur einige Ideen dazu, ich finde die Idee, die Rainer uns mitteilt, beachtenswert. Statistische 86% sind gewöhnlich ein Ergebnis der Hochrechnung aus einer gewissen Anzahl Befragter. Ob da realistisch gesehen TäterInnen darunter sind, bleibt fraglich. Sie könnten sich damit verbergen, indem sie bei einer Umfrage bewusst unwahre Antworten geben, um nicht aufzufallen. Menschen, welche die Fragestellung nicht richtig verstehen, ein Sprach-Problem haben oder zweideutige Antworten geben, sind vermutlich nicht seperat erfasst worden, oder fallen in die 12%-Kategorie (? ) Statistiken können immer nur eine ungefähre Vermutung davon wiedergeben, was die Wirklichkeit der Haltungen in einer Bevölkerung angeht, aber in der heutigen Zeit müsste es ohne Weiteres machbar sein, Volksbefragungen zu wichtigen gesellschaftlichen und politischen Themen wie Diesem durchzuführen. Selbst wenn von Pi mal Daumen 80 Millionen Einwohnern 25 Millionen nicht antworten oder 20 Millionen es nicht können ( Kleinkinder, Komapatienten, Schwerbehinderte ) hat man am Ende ein festeres Ergebnis, als aus einer Statistik, die einige Zehntausend Befragte vertritt.
Das Problem des sich Einlassens auf politisch motivierte Vereine oder Aktionen liegt wohl darin, dass der von seinen Politikern über Generationen verladene und verarschte Bürger ziemlich vorsichtig und misstrauisch geworden ist. Das Programm mancher Newcomer klingt zunächst wirklich gut, bis sich möglicherweise herausstellt, der Hintergrund ist von „braunem“ Gedankengut durchsetzt, oder Ähnliches. Politisch motivierte Gruppen brauchen eine höchstmögliche Transparenz, sprachliche Klarheit und Offenheit gegenüber dem Bürger, der sich für sie einsetzen soll. Viele Politiker können ( oder wollen? ) sich noch nicht einmal so ausdrücken, dass sie im Gros der Bevölkerung klar verstanden werden. Das sind nur einige Beobachtungen im kritischen Blickfeld.
Die Erfahrung, die man mit Volkes Stimme im Zusammenhang mit den Forderungen zur Behandlung des sexuellen Missbrauchs im Strafrecht macht, ist wie ein Nicht-Gehörtwerden. So muss man sich vermutlich LAUTER dazu äußern, oder mit noch mehr Einzelstimmen fordern, was Unrecht anprangern muss. Würden 86 % der Einwohner Deutschlands unterschreiben, dass diese Verjährungsfristen aufgehoben werden sollen, wer weiß nicht, ob die erlauchte Kurie unserer so genannten Volksvertreter dann hinhören könnte… Wenigstens die, welche selbst Kinder haben!
‚… allhalbjährige psychiatrische Gutachten für Politiker bzw. Justiziare zwecks Prüfung der Kompetenzverfassung.‘ – für politische Geisterfahrer – nicht falsch!
Aber wer außer uns setzt sich schon mit Fragen, die ‚unabhängig von Parteien und deren Gremien in einen gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozess eingebracht werden‘ freiwillig auseinander?
Welche’r Ministerpräsident’in käme ernsthaft auf die Idee, diese Umfrage auf die nächsten Wahlzettel zu setzen? Als Länderchefs müssten sie um Kürzungen / Streichungen geldschwerer Sponsoren für ihre Partei fürchten – sie wissen mehr als sie uns verraten und verraten lieber Mit-Menschlichkeit und Kinderrechte …
zu Hildegard…vom 12.04.2014
ich darf zitieren….
sie wissen mehr ,als sie uns verraten und verraten lieber die Mit-Menschlichkeit und Kinderrechte—-
so habe ich es auch erfahren müssen,trotzdem hat ein Richter sich für uns ,für mich und mein Kind entschieden,wie lange kann er sich noch halten???
Er hat die seit 2010 geltenden Rechte der UN-KONV: AUSGEFÜHRT;UND UMGESETZT–GEGEN VIELE WIDERSTÄNDE