netzwerkB Pressemitteilung 14.03.2012
Die Koalition im Bundestag will am 14. März 2013 zusammen mit den Oppositionsparteien, insbesondere den Grünen, ein Gesetz namens StORMG verabschieden.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet das Gesetz in ihrer Pressemitteilung vom 13.03.2013 als einen „Durchbruch“ (Link: http://www.pressrelations.de
Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, erklärt hierzu:
Der Gesellschaft wird von der Bundesjustizministerin vorgegaukelt, man tue etwas. In dieser Reihe stehen auch die gescheiterte Studie der Bischofskonferenz zusammen mit Prof. Pfeiffer, drei Jahre Runder Tisch der Politik zusammen mit den Täterorganisationen und die unwürdig geringen Entschädigungen der römisch-katholischen Kirche an die Opfer in ihren Einrichtungen.
1.
Die Rahmenbedingungen für die Gerichtsverfahren mögen erleichtert worden sein, aber leider gilt diese Erleichterungen nur für Opfer bzw. Zeugen bei Prozessen im Strafrecht, aber nicht im Zivilrecht.
Im Strafrecht selbst hätten die Höchststrafen (also der mögliche Strafrahmen) für Kindesmissbrauch und schweren Kindesmissbrauch erhöht werden müssen, ebenso die Verjährungsfristen. In schweren Fällen von Kindesmissbrauch hätten die Verjährungsfristen sogar abgeschafft werden müssen, wie es in der Schweiz Anfang 2013 erfolgt ist.
Wirkliche Verbesserungen für das Verfahren im Zivilrecht können wir nicht erkennen. Im Zivilrecht sind die Opfer in der Beweispflicht, sie haben aber nicht die Möglichkeiten, wie sie die Staatsanwaltschaft für die Beweissicherung hat. Hier ist eine unterstützende Kommission mit Kompetenzen zu schaffen. Das fehlt bislang.
Ebenso ist die an anderer Stelle von der Bundesregierung geplante massive Beschneidung der Prozesskostenhilfe zynisch und menschenverachtend. Damit werden sozial schwächer gestellte Personen, darunter zu einem hohen Anteil Frauen, in der Wahrnehmung ihrer Rechte erheblich eingeschränkt.
Zu den notwendigen Reformen hätte auch die bereits von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 2003 bereits vorgeschlagene und ausformulierte Anzeigepflicht gehört.
In vielen Häusern wären Aufklärungskommissionen, in denen sich auch gerne Politiker und Halbprominente sonnen, überflüssig gewesen, wären die Leitungen gesetzlich verpflichtet gewesen, ihnen bekannte Täter auch anzuzeigen.
Im familiären Bereich würde nach unserer Überzeugung eine Anzeigepflicht ein jahrelanges weiteres Leid für viele Betroffene vermeiden – auch wenn ein Verfahren eine enorm hohe Belastung darstellt, wie wir aus eigener Erfahrung auch wissen.
Auch Therapien helfen nicht überall und auch nicht vollständig, in vielen Fällen verbleibt auch trotz Therapie eine Schädigung für den weiteren Verlauf des Lebens, der in der Medizin als „Komplexes Postraumatisches Belastungssyndrom“ mit einer Reihe von einzelnen Krankheitserscheinungen beschrieben wird.
Deshalb muss die Intervention durch Polizei und Staatsanwaltschaft möglichst sofort erfolgen, um weitere Schäden, Manifestionen und Verschlimmerungen zu vermeiden.
2.
Die geleisteten Schadensersatzbeträge sind in Deutschland, zum Beispiel im Vergleich mit den Vereinigten Staaten, absurd gering. Sie kompensieren den erlittenen Schaden in der Regel, der sich bishin zu chronischen Erkrankungen und Berufsunfähigkeit erstrecken kann, eben überhaupt nicht.
Das Urteil aus Wuppertal 2013 in einem Entführungs- und Vergewaltigungsfall deutet an, dass die in Deutschland geübte Praxis sogar den Richtern selbst peinlich ist.
Hierüber verliert die Politik kein Wort.
3.
Der wesentlichste Punkt sind – mit gravierenden Folgen für die Grundrechte der Betroffenen in kommenden Jahrzehnte – erst einmal die Fristen selbst, damit die Opfer überhaupt die Möglichkeit von Gerechtigkeit und Schadensausgleich gesichert wird.
Zum Thema der Fristen wurde jedoch im Rechtsausschuss auch noch am Vortag zur geplanten Gesetzesverabschiedung mit gemischten Meinungen diskutiert. Dieses Vorgehen adressiert mehr die Öffentlichkeit als die Opfer.
Wir tragen nicht das von verschiedenen Seiten vorgebrachte Argument, bei längerer Zeit seien sexualisierte Gewalt nicht mehr erinnerbar und beweisbar, es drohe somit den Opfern bei einem strafrechtlichen Verfahren eine Enttäuschung, vor die man sie selbst schützen müsse. Gerade beim systematischen Missbrauch geht es oftmals um hundertfach wiederholte Taten. Es gibt Erinnerungen, Zeugenaussagen, in vielen Fällen sogar weitere Betroffene und oftmals Beweismittel wie Fotos, Filme oder Briefe, sogar Geständnisse der Täter selbst. Hier sollten keine Argumente erfunden werden, denn für das zivilrechtliche Verfahren gelten diese auch nicht.
In jedem Einzelfall entscheidet letztendlich der Richter aufgrund seiner Kompetenz selbst über die Wahrheit. Den Betroffenen und ihren juristischen Beiständen wird das eigene Urteilsvermögen, ob eine Klage Sinn macht, pauschal aberkannt, um es bei den zu kurzen Verjährungsfristen im Strafrecht belassen zu können. Das ist Täterschutz, nicht Rechtsfrieden.
4.
Die Justizministerin legt in ihrer Pressemitteilung vom 13.03.2013 dar:
„Bei den zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bewirkt das StORMG eine Verlängerung auf 30 Jahre. Diese Verlängerung gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch für solche wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit. Dies ist eine bedeutsame Erweiterung im Gegensatz zu den Vorschlägen der Opposition, die eine Verlängerung nur für Ansprüche wegen Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung vorsehen.“
Diese Behauptung bedarf dringend einer juristischen Überprüfung.
Der § 199 Absatz 2 BGB lautet derzeit:
„Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.“
Wir haben daher den dringenden Verdacht, dass die Justizministerin der Öffentlichkeit hier sogar einen Bären aufbindet, um dem Gesetz ein Gewicht zu geben, dass es überhaupt nicht hat.
5.
Zu den Fristen müssen wir feststellen: Die Folgen und Spätfolgen von Gewalt und anderen Gesundheitsschädigungen (zum Beispiel durch Giftstoffe, fahrlässige Medikamente, Infektionen durch verborgene Krankheitserreger oder mehr) dauern lebenslang und sind von Art und Umfang her nie im Voraus genau absehbar.
Deshalb darf es für die Einforderung des Schadensersatzes durch Gewalt und andere Schädigungen der Gesundheit überhaupt keine Fristen mehr geben.
Wenn die deutsche Politik nicht bereit ist, sich hier auf die Lebenswirklichkeit der Opfer und ihrer Angehörigen einzulassen, bleibt nur noch die Hoffnung auf eine Abschaffung der Fristen für vorsätzlich oder fahrlässig erlittener Gesundheitsschäden auf europäischer Ebene.
6.
Erkennbar ist für uns auch nicht, inwieweit die 30 Jahre Frist im zivilrechtlichen Bereich für die Opfer von sexualisierter Gewalt nunmehr auch rückwirkend gelten soll.
Wir gehen davon aus, dass es im Zivilrecht kein Rückwirkungsverbot gibt. Als ein Beispiel nennen wir hierzu § 137f UrhG, der am 1. Juli 1995 sogar bereits abgelaufene Urheberrechte wieder herstellte mit der Folge von nachträglich zu leistenden Nutzungsentgelten. Darum halten wir für unsere Forderung nach einer Rückwirkung nicht für unrealistisch.
Wir haben hier den Eindruck, dass sich die Politik auch hier auf die Seite der Täter stellt.
7.
Wir müssen auch noch mal feststellen: Eine wirkliche Beteiligung der Opfervertretungsorganisationen am Runden Tisch fand nicht statt.
Wir selbst wurden 2010 von der Bundesjustizministerin vor laufender Kamera an ihre Sekretärin verwiesen. Eine Vielzahl von Briefen mit einer Bitte um einen Sitz mit Antragsrech und Stimmrecht wurde vom Bundesjustizministerium nie beantwortet.
Wir hätten uns gerne nach bestem Wissen und Gewissen im direkten Dialog mit der Politik eingebracht. Stattdessen wurden die Opfer ausgegrenzt.
Aus unserer Sicht ist diese Gesetzesreform nach wie vor ein Täterschutz und nunmehr sogar ein Freispruch für die Täter. Alle wirklich maßgeblichen Reformansätze im Strafrecht und Zivilrecht fehlen.
Der einmalige Topf in Höhe von 50 Millionen Euro stellt ein konzeptloses Trostpflaster dar. So mögen anhand dieses Topfes von den gesetzlichen Krankenkassen nicht-anerkannte Therapien eventuell nun doch öffentlich finanziert werden. Wir teilen hier die Skepsis und Ablehnung der Bundesländer ausdrücklich.
Wir stellen fest: Die Opfer von sexualisierter Gewaltstehen stehen nach wie vor in großen Teilen ohne die notwendige Unterstützung und Gerechtigkeit da, weil der Bundespolitik der wirkliche Handlungswille fehlt.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung – insbesondere reichen wir auch gerne weiterführende Verweise nach.
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782
oder +49 (0)1631625091
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Unterstützen Sie Betroffene!
Die Spätfolgen von Gesundheitsschäden lassen sich nicht innerhalb einer Frist absehen.
Wenn Menschen heute zum Beispiel einen Querschnitt erleiden, hilft ihnen die Reha, sich mit dem Rollstuhl zu bewegen. Vielleicht spielen sie sogar Rollstuhlbasketball. Wenn sie mit 40 oder 50 wegen Arthrose ihre Schultern nicht mehr bewegen können, brauchen sie einen Elektrorollstuhl und verschwinden aus dem Straßenbild.
Mein behinderter Vater erklärte mir das einmal, als ich als Jugendlicher war. Im vergangenen Jahr nach langjährigen Schmerzen und Krämpfen erschoss er sich. Übrig blieb sein Rollstuhl.
Eine Abschaffung von solchen Fristen entspricht ist also nicht unreal, sondern sie entspricht der Lebenswirklichkeit.
Hervorragende Kritik !
Leider ist die große Mehrheit der Politiker gegen diese Vorschläge.
Das sagt alles.
„Die Opfer von sexualisierter Gewalt stehen stehen nach wie vor in großen Teilen ohne die notwendige Unterstützung und Gerechtigkeit da, weil der Bundespolitik der wirkliche Handlungswille fehlt.“
Wenn mutige Richter Reformen wollen in der Justiz , werden die einfach „mundtod“ gemacht.
Zitate des mutigen Richters:
„Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers“
„Die wahre Unabhängigkeit des Richters beginnt erst dann, wenn er nicht mehr befördert werden will“
http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html
BRAVO!!!!!!
Ich habe an die ehemalige Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann einen sehr ausführlichen Schreiben bzgl. meiner Erfahrungen von sexuellen Übergriffen geschickt.
Es kam zwar eine Antwort, aber nicht von der ehem. Missbrauchsbeauftragten an die ich geschrieben hatte, sondern von einer mir völlig fremden Person, die über alles in meinem Schreiben hinweggegangen ist und dann noch die Frechheit besaß mich mit den Worten viel Kraft und alles Gutes abzuspeißen.
Ich beschäftige mich seit mehr als 20 Jahren mit unserem sog. kriminellen Helfersystem, zu dem unter anderem auch sog. Psychotherapeuten, Psychiater etc. gehören. Einer davon, der seine Klientinnen seit 30 Jahren sexuell missbraucht und die gesamte Justiz deckt den (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte)
Ich habe auch die Erfahrung machen müssen, dass der Leiter des Weißen Ringes Stuttgart nach Erzählen meiner leidvollen Erfahrung was sexuelle Übergriffe in Psychotherapie anbelangt, dieser zu mir gesagt hat: “ Sie sind doch selber schuld, sie waren doch eine erwachsene Frau, sie hätten ja nein sagen können.“
Das einzige was mir eine Form der Genugtuung gebracht hat, war zu wissen, dass der sog. Psychotherapeut sehr schwer erkrankt ist.
Die gesamte Justiz ist nach meiner Erfahrung und ich habe genug davon, eine einzige Farce. Niemand geht es um die wirklich Entschädigung bzw. um die Auseinandersetzung mit Opfern. Denen gehts um ihr Image um ihr Ego um ihre politische Karriere, letztendlich gehts ihnen nur um ihr Geld, Hauptsache sie haben genug davon!
Fr.Fiegenschmidt
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag – Rede – Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
„So droht der Runde Tisch zur Alibiveranstaltung zu werden. Wir haben die Pflicht, das zu verhindern. Die Beschlussfassungen heute dürfen niemandem zur Beruhigung dienen. Ich wünsche mir darum, dass der Runde Tisch in jedem Jahr zusammenkommt, um so lange den Finger in die Wunde zu legen, bis die uns übertragenen Aufgaben abgearbeitet sind. Das sind wir den Betroffenen schuldig und diese Schuld ist noch lange nicht abgetragen.“
http://www.linksfraktion.de/reden/massnahmen-gegen-sexuellen-missbrauch-kindern-jugendlichen/
@Fr. Fliegenschmidt
Von der Bayerischen Psychotherapeutenkammer kann ich hier berichten, dass sie die Verbrecher in den eigenen Reihen deckt. Sie ähnelt in ihrem Verhalten der kath. Kiche. Beschwerden, die dort eingehen, werden a b g e l e g t. Dies wurde mir von einer Mitarbeiterin des Ethikvereins e.V. (wenn Psychotherapie schadet) bestätigt. Die Dame sagte mir, ich dürfe die nicht so angreifen, sie würden sonst ganz verschreckt, weil sie gerade beginnen, sich zu öffnen. Hahahahahaha. Die Ärmsten!
Die Revolution wird von den Patienten ausgehen. Ich glaube, dass so eine Organisation wie netzwerkb mit der Zeit einen großen Einfluss innerhalb der Therapiebranche bekommen wird. Da gibt es ganze Therapierichtungen, die jahrzehntelang versucht haben, Missbrauchsopfer mit ihren falschen Gedankensystemen zu unterdrücken. Irgendwann wird es so viele Patienten geben, die sagen: „Halt, was erzählt ihr denn da, das stimmt ja gar nicht“, dass sich die Machtverhältnisse umkehren werden. Darauf freue ich mich schon.
Ja. Leider wurde die Aufhebung der Verjährung nicht geschafft. Wahrscheinlich sitzen in dieser Runde alles Leute, die nicht wissen wie sich das anfühlt, wenn das Trauma nach der Verjährung hochkommt. Das Opfer und die Familie bleiben allein.
Frau Merkel,
das „… bisschen Therapie, vielleicht ein Malkurs oder vielleicht ein paar Tempotaschentücher, die man kaufen kann um seine Tränen zu trocknen …“ – ist es das, was nach Ihrer persönlichen Einschätzung insbesondere den vielen Altbetroffenen helfen soll?
Ist es das, was Sie vor 3 Jahren mit Ihrer frommen Forderung nach Wahrheit und Klarheit meinten?
Ein allzu dürftiges „StORMG-Seelen-Pflästerchen“ wurde der Öffentlichkeit als „Durchbruch“ verkauft. Sollte das Opium für’s Volk sein? War das eine bewusste Geisterbeschwörungs-Formel?
Wen in dieser verpennten Gesellschaft soll denn jetzt noch interessieren, was der Mehrheit der betroffenen 10 Mio. MitbürgerInnen wirkliche Würde wieder geben würde?
Als Verantwortliche der größeren C-Partei machen Sie endlich die Abschreckung vor sexualisierter Gewalt zur Chef-Sache!
Erst die Abschaffung der Verjährung ist der Anschub zum großen Ruck, der unsere kranke Gesellschaft von dieser elenden Seuche befreien kann.
@ Hildegar, hast Du das an die Bundeskanzlerin geschrieben – Chefsache? ich ja – mit Post – Einschreibeeinwurf am 15.3.13 wie an die Justizministerin. Sicherungsverwahrung, mein Vorschlag, die leerstehenden Kasernen für Sicherungsverwahrte ausbauen, Gesetze – das kein Europäischer Gerichtshof beanstanden kann, für die Unterkunft Sicherungsverwahrte sind die Bundesländer verantwortlich, also wissen wir, wo wir an wen unsere Schreiben gerichtet werden müssen. Was nützt es, wenn Sicherungsverwahrung per Gesetz geregelt ist, der Europäische Gerichtshof es aufheben kann.
Elfi – nein, denn meine persönliche Erfahrung ist, dass Politiker solche Schreiben fast nie einer Antwort für wert halten oder aber uns vorgekautes Zeug vorsetzenen – was wiederum passt zum „Katzentisch“, den man uns von oben herab(!) zugewiesen hat …
Übrigens bin ich überzeugt, dass die Polit-Damen alle sehr genau (wider besseres …!) wissen, welchen Murks sie mit uns veranstalten! – Gelesen wird hier, und zwar nicht nur von netzwerkB-Leuten.
Man könnte dieser Tage auf die Idee kommen, dass zwischen den obersten Etagen munter drauf los gedealt wird. Mit Straßen – Verkehrsdelikten mag das ja rechtens sein – aber wo es über Jahrzehnte um zerstörte Kinderseelen ging, hört jedes Verständnis für Täterschutz-Deals auf! Hier gehen Menschenrechte und Kinderrechtskonventionen vor die Hunde. Hier muss Gerechtigkeit her, Schuld eingestanden und Schmerzensgeld gezahlt werden.
DER STAAT HAT UNS GRUNDRECHTE VERSAGT.
Die Verjährungspraxis ist eins der schlimmsten Justizirrtümer dieser unseligen Nachkriegszeit:
Richter richten gegen Kinder. In allen Professionen finden sich Täter. Dunkle Deals statt Rechtsfrieden.
Soll das so weiter gehen???
@hildegard – ich habe meist Antworten erhalten, hier und bei anderen Vereinen lesen viele, auch in den früheren Foren. Aber es war ja nur ein Vorschlag, jeder macht es auf seine Weise.