netzwerkB Pressemitteilung 11. Juni 2012

Der HUNGERSTREIK von Norbert Denef betrifft alle Parteien

Mit dem Aufkommen der Skandale um sexualisierte Gewalt im Jahre 2010 wurde viel geredet, dennoch ist wenig passiert. Statt die Problematik der sexualisierten Gewalt in Deutschland ernsthaft anzugehen, legten die Parteien Programme auf, die sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum erschweren sollten, aber die Ursachen dieser nicht angingen. Sexualisierte Gewalt findet trotzdem nach wie vor im Verborgenen statt.

netzwerkB hat sich im Gegenzug für die Aufhebung der Verjährungsfristen eingesetzt, um vor allem eine fortgesetzte Auseinandersetzung mit den Ursachen zu gewährleisten. Da Gewalterfahrungen bei sexualisierter so dramatisch sind, kommen Betroffene damit niemals zu wirklichen, inneren Frieden. Demzufolge stellt es auch eine tief einschneidende Ungerechtigkeit dar, wenn Betroffene im Verlauf ihres Lebens dann endlich bereit sind zu klagen und Beweise vorliegen, sie jedoch nicht klagen dürfen. Der Staat stellt hier einzig Rechtsfrieden für den Täter her. Auch eine Verlängerung der Verjährungsfristen stellt diese Ungerechtigkeit nicht ein.

Aufgrund dieser Tatsachen können wir bei netzwerkB nicht für den Kompromiss eintreten, die Verjährungsfristen zu verlängern, um dann Ruhe zu geben. Wir sehen den einzig richtigen Schritt in einer Aufhebung. Diesen Schritt möchte keine der Parteien gehen, weil angeblich die Vergangenheit irgendwann ruhen müsse. netzwerkB sieht dies anders: Selbstverständlich müssen wir uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen, denn die Vergangenheit und besonders im Falle von sexualisierter Gewalt bestimmt unser Handeln. Ohne die konsequente Aufarbeitung haben wir wenig Chancen, die Gesellschaft nachhaltig zu verändern und von sexualisierter Gewalt zu befreien.

netzwerkB geht es bei der Aufhebung auch nicht etwa darum, Menschen zu bestrafen, sondern den richtigen Weg in der Gesellschaft zu vertreten und so zumindest im Zivilrecht, den finanziellen Ausgleich, wenngleich dies seelisch nicht möglich ist, zwischen Betroffenen und Täter herzustellen. Darüber hinaus wollen wir aber damit auch bewirken, dass die Vergangenheit immer Reflexionsmoment für unser gegenwärtiges Handeln bleibt. Mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen erkennen wir an, dass die dramatischen Erfahrungen aus der Kindheit uns nachhaltig beeinflussen und wir uns damit auseinandersetzen müssen.

Die Form des passiven Widerstandes, die Norbert Denef nun wählt, hat wenig mit Erpressung zu tun. Anders als durch das Rationale wollen wir nicht überzeugen. Wie aber sollen wir überzeugen, wenngleich ernsthafter Diskurs durch Parteiinteressen verstellt wird? Die Ängste eine so tiefgreifende aber notwendige Reform im deutschen Recht durchzuführen sitzen tief. Zudem bemühen sich Rechtssystematiker mehr um einen angeblich perfektes Rechtssystem als um Gerechtigkeit. Ein Hungerstreik ist daher eine bewusst gewählte Form des Innehaltens, die andere notwendig auffordert, mit inne zu halten. Vielleicht entsteht so ein weiterer Diskurs, die noch mehr auf Seiten der Gerechtigkeit zieht. Auch wenn es im Moment angeblich keine Mehrheit für die Aufhebung der Verjährungsfristen gibt, so fordern wir dazu alle auf, dennoch für das Gerechte trotz Widerstände einzutreten.

Bitte unterstützen Sie uns und machen Sie den Hungerstreik von Norbert Denef, Christiane Kieburg und Katharina M. publik.

ICH BIN IM HUNGERSTREIK:

http://netzwerkb.org/2012/06/11/ich-bin-im-hungerstreik-4/

http://netzwerkb.org/2012/06/10/ich-bin-im-hungerstreik-3/

http://netzwerkb.org/2012/06/08/ich-bin-im-hungerstreik-2/

Hoffnungsvolle Grüße

Ihr netzwerkB Team


Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
E-Mail: norbert.denef@netzwerkb.org
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091

Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen