netzwerkB 17.05.2012
Deutsche Verjährungsvorschriften stammen aus römischen Recht
Der britische Kronanwalt Geoffrey Robertson ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte. Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple. 2008 wurde er als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.
In seinem Buch „Angeklagt: Der Papst“ (2011) nennt Robertson die deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.
„Die europäischen Länder müssen ihre unsinnigen, dem Code Napoléon zu verdankenden Verjährungsfristen für die Strafverfolgung von Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern abschaffen“, schreibt der Menschenrechtsanwalt. Es gebe „keinerlei Rechtfertigung für eine Verjährung von Verbrechen, die den Opfern eine derartige Scham einflößen, dass viele erst 20 oder 30 Jahre später darüber sprechen können.“ Das englische Common Law kenne keine solchen Fristen, so Robertson, und es gebe „erdrückende Beweise dafür, dass die zeitliche Beschränkung der Strafverfolgung in den französischsprachigen Ländern es Hunderten von Missbrauchstätern erlaubt hat, der Gerechtigkeit zu entgehen.“ (Robertson, S. 319)
Robertson hält Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ausführlich erläutert Robertson in „Angeklagt: Der Papst“ sowohl die komplexen rechtlichen und völkerrechtlichen Hintergründe zu dieser seiner Einschätzung, wie er ebenso ausführlich darlegt, wieso der Vatikan kein Staat ist und dementsprechend Papst nicht immun.
Es könne „mit einiger Sicherheit gesagt werden, dass der sexuelle Missbrauch kleiner Kinder durch Artikel 7 der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) implizit abgedeckt werde. Dieser definiert „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter Einschluss von „Vergewaltigung“ und „sexueller Sklaverei“ oder „jeder anderen Form sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere“ sowie „andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“ (Robertson, S. 246)
Sexueller Missbrauch hat, so Robertson, „nachweislich schwere Auswirkungen auf die geistige Gesundheit und verursacht durchaus seelische Pein“, geschehe er doch „unter Verrat der Fürsorgepflichten“ und sei „häufig gegen sehr junge und sehr verletzliche Personen gerichtet. Nach dem Explanatory Memorandum des IStGH sind derartige Verbrechen „besonders abstoßende Verbrechen dahingehend, dass sie einen schwerwiegenden Angriff auf die menschliche Würde oder eine schwere Demütigung oder Herabsetzung eines oder mehrerer Menschen darstellen. Diese Vorkommnisse treten nicht isoliert oder sporadisch auf, sondern sind Teil einer breit angelegten Verübung von Gräueltaten, die von einer Regierung oder einer De-facto-Autorität toleriert oder gebilligt werden.“ (Robertson, S. 247)
Die Vorstellung, hier seien nur Verbrechen gemeint, die sich in Kriegs- oder bewaffneten Konfliktsituationen vollziehen, hat die Berufungskammer des IStGH für das frühere Jugoslawien laut Robertson zurückgewiesen: Die Kammer hat festgestellt, dass es mittlerweile eine feste Regel im Völkergewohnheitsrecht ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit keines Zusammenhangs mit einem internationalen bewaffneten Konflikts bedürfen. (Robertson, S. 244)
Daher fasst Robertson schließlich (u.a.) zusammen: „Der Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche weltweit stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar oder entspricht einem solchen Verbrechen, dessen Strafverfolgung nach internationalem Recht nicht durch Verjährungsfristen beschränkt werden kann“. (Robertson, S. 319)
Die in Deutschland geltenden straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch, wonach beispielsweise jemand, der mit 12 Jahren missbraucht wird, dies spätestens mit 28 Jahren offenlegen muss, andernfalls der Täter nie mehr (!!) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und er auch nur dann einen zivilrechtlichen Schadensersatz erhält, wenn er sich spätestens mit 24 Jahren meldet, nennt der renommierte Menschenrechtsanwalt „einen schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“.
Diese [deutschen] Verjährungsvorschriften, so führt Robertson aus, stammten aus dem römischen Recht (erstmals erschienen sie 450 vor Chr. Auf den „Zehn Tafeln“). Zitat Robertson: „Deutschland muss Kindesmissbrauch ernst nehmen, ob er von Priestern verübt wird oder von anderen Personengruppen. Da wir heute im Gegensatz zu den alten Römern wissen, dass es sich hier um Verbrechen handelt, das die Opfer häufig erst lange nach dem Missbrauch zur Anzeige bringen, sollte der deutsche Gesetzgeber dringend handeln, um sämtliche Verjährungsfristen für die Verfolgung dieses Verbrechens abzuschaffen – Verjährungsfristen, die so vielen Missbrauchstätern ein Entkommen ermöglicht haben.“ (Robertson, S. 320)
(Quelle: Geoffrey Robertson QC, „Angeklagt: Der Papst“, Gabriele-Verlag 2011, unbedingt lesenswert auch für nicht durch die katholische Kirche Betroffene und andere Interessierte!)
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Robertson hat Recht: Dies ist ein schwerwiegender Mangel des deutschen Rechts und in seiner Tragweite unverzeihlich und untragbar für die Betroffenen. NetzwerkB arbeitet mit seiner Beschwerde beim EuGH zäh und vehement an der Beseitigung der Verjähresfristen und ich bin zuversichtlich: Wir schaffen das!
Im Vatikan gibt es kein Parlament.
Der Papst ist kein Staatsoberhaupt.
Kein Grund für Sonderbehandlung und Immunität – ergo:
Keine Nachsicht für Versehen – Vergehen – Pädophilie!
Schluss mit Vertrauensbrüchen, gröbsten Verbrechen, Pädokriminalität.
Schluss mit vorsätzlichen Ämter- und Machtmissbräuchen durch Kleriker und Politiker!
Schluss mit Verjährung!
In Verbindung mit schwersten Menschenrechtsverletzungen darf NICHTS verjähren! Hohe Ersatz-Forderungen für Pensionsschäden und als Schmerzensgeld wären allzu berechtigt, auch bei über 10 Mio. Betroffenen in Deutschland …
Der Rechtsstaat hat den Täterschutz zu verantworten, für Rechtsfrieden zu sorgen, muss Wert und Würde wieder herstellen, soll endlich in der Gegenwart ankommen.
Umkehr von Wirtschaft und Banken – hin zum MENSCHEN!
einen rechtsstaat gib es nicht,die erfahrung habe ich gemacht.-opfer-
Ein Rechsstaat bedeutet nur das man nach bereits vorhanden Gesetzen verurteilt wird von einem richter der das glaubt und davon überzeugt ist.Entscheidend bei der verurteilung ist eben wem und was der richter glaubt.Recht und gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun.Auch in deutschland gibt es für viele keine gerechtigkeit vor der justiz insbesondere dann nicht wenn man opfer sexueller gewalt geworden ist.
… ja – damit dürfen wir uns aber dennoch nicht abfinden!
Wie Angie am 18.5. schrieb, sollte die BRD „lt.Kontrollratsgesetz entnazifiziert werden,hat aber immer wieder durch die Hintertür dem deutschen Volk die verbotenen Nazigesetze aufs Auge gedrückt.-Deshalb gibt es die Bereinigungsgesetze.“
Wer aber hätte daran Interesse (gehabt)? Die (allermeisten) Juristen hatten und haben nie etwas Anderes (dazu) gelernt?!?
Wer hätte denn (vor allem in der Justiz) kontrollieren, entnazifizieren, bereinigen sollen?!?
Statt gründlich transparenter Bereinigung steuerte die Globalisierung die Welt immer tiefer in die Fallgrube des Neoliberalismus. Der aber meint „Freiheit“ nur für Reiche, Fromme, Schöne, Mächtige …
Welcher Regierung wir (Demokraten???) noch trauen können?
Hört mal hinein in http://www.youtube.com/watch?v=YzS6TjgKDj4&feature=related – mir langten die ersten 50min.!
Wir werden DRAN BLEIBEN müssen!!!
Die Justiz / ein Gericht spricht nie von Gerechtigkeit, bestenfalls von einem Rechtsurteil oder Interessenausgleich.
Wenn man liest, wenn etwas vor Gericht kommt, höhere Instanzen zu ganz anderen Urteilen kommen , sieht man wie relativ alles ist, obwohl die Opfer eindeutig leiden.
Kaputtgemachte Menschen / Kinder durch Verbrechen / Vergehen werden nie wieder ganz gesund. Das wird fast nie gesehen bzw. es interessiert nicht bei lebenslangem psychischem Leiden.
Trotzdem möchten die Opfer ein “ bißchen Anerkennung „, wie die auch aussehen mag. ( zB. Aufklärung und hohe Ausgleichsummen, die wenigsten die Therapiekosten decken für das ganze Leben oder angemessene Verurteilung der Täter und keine Verjährung. )
Der Gewaltvolle Sprach-Körper- Sexuelle-Missbrauch ist die Vivisektion am lebenden Menschen.
DEUTSCHLAND DU BIST NICHT MEIN LAND- POLITIKER KIRCHE UND AUCH GESELLSCHAFT SCHÄMT EUCH ALLE. Diesen Rechtsanwalt, würde ich ganz gerne an meiner Seite, für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, wegen schwerer Unterlassung an meiner Seite haben. Für eine Klage gegen diesen Staat, der es duldet das tausende Kinder Opfer von schwersten Verbrechen werden. PFUI DEUTSCHLAND DU WIDERST MICH AN