Juraforum 07.03.2012
Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11).
In Deutschland wurden die meisten der – mutmaßlich 10 Mio. Überlebenden sexualisierter Gewalt so oder ähnlich – Kinder als Sklaven ihrer Eltern u.a. Verwandter zur „Bedienung“ von deren niedersten Instinkten benutzt!!! – über 90% im nahen Umfeld!
Wer dann noch den Mut aufbrachte auszubrechen, strandete – z.B. – im Rotlichtmilieu, und da war hochrangigen Freiern der „Konsum“ dieser widerstandsunfähig, gefügig gemachten Kinder-Körper viel Geld wert – Zuhälter wussten die Notlage vorgeschädigter Kinder in Bares umzumünzen.
Der Staat schaut nicht nur zu, er verpflichtete seine vereidigten Diener dazu, schützenswertEre Titelträger-Täter zu schützen und Recht, Gerechtigkeit und Rechtsempfinden zu vergessen, zu vernachlässigen, zu verhöhnen.
Denn diese Staatsdiener traten kraft ihres Amtes kräftig nach, wo Menschen ihrer Bestimmung beraubt wurden, bereits ganz unten lagen und es nun wagen ihre Würde zu verteidigen.
Justitia erblindete und verbog, verdrehte und brach das in der Verfassung verankerte Grundgesetz zum Schutz der Schwachen.
Angezeigt und schuldig gesprochen aber werden noch heute die damals zu Sex abgerichteten Kinder, sobald sie sich trauen ihre Wahrheit klar zu äußern – heutige Frauen aus damaligen Kinderbordells werden noch heute mitten im Deutschland an die Pranger und auf die Scheiterhaufen vergangen geglaubter Zeiten gestellt …?…!
Leute, empört Euch!!!