seuddeutsche.de 22.10.2011
Iinterview: Susanne Höll
Opfer sexuellen Missbrauchs sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung haben, fordert die scheidende Bundesbeauftragte Christine Bergmann. Das Fazit ihrer Amtszeit: Viele Menschen fühlen sich endlich ermutigt, ihr Schweigen zu brechen – doch es gibt weiterhin große Probleme.
Frau Bergmann hat meinem Empfinden nach gute Arbeit geleistet. Dass noch so vieles im Argen liegt, kann nicht ihr angelastet werden. Es muss den vielen Abwehrern, Bremsern, Verleugnern, Hinhaltern, Abwieglern, Gegenrechnern, Täterschützern und sonstigen Verdrängungsprofiteuren angelastet werden. Und all denen, die auch jetzt wieder so tun, als würde zum ersten Mal über sexualisierte Gewalt gegen Kinder geredet und die auch jetzt wieder mit stümperhaften Einzelmaßnahmen glauben, der Problematik beikommen zu können.
Was es tatsächlich und zwar auf vielen verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen braucht (einschließlich des politischen Willens dazu!), hat die World Health Organisation (WHO) bereits in ihrem Weltbericht Gewalt und Gesundheit im Jahre 2000 (!!!!) formuliert:
„Die Vielschichtigkeit des Gewaltphänomens macht es erforderlich, dass sich Regierungen und alle mit der Problematik Befassten auf allen Entscheidungsebenen, d. h. bürgernah, auf nationaler und auf internationaler Ebene, damit auseinandersetzen. Die folgenden Empfehlungen spiegeln diese Notwendigkeit des multisektoralen und gemeinschaftlichen Handelns wider.
Empfehlung 1: Schaffung, Umsetzung und begleitende Überwachung eines nationalen Aktionsplans für die Prävention von Gewalt
Ein nationaler Aktionsplan ist wichtig für die Verhütung von Gewalt und für die Förderung wirksamer und nachhaltiger Maßnahmen. Ein solcher Plan sollte sich auf einen von den unterschiedlichsten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, darunter von einschlägigen Interessenvertretern, erzielten Konsens gründen. Er muss die personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigen, die unmittelbar und künftig für die Umsetzung des Plans zur Verfügung stehen, und sollte u. a. folgende Elemente enthalten: Überprüfung und Reform der bestehenden Gesetzgebung und Politik, Aufbau von Datenerhebungs- und Forschungskapazitäten, Ausbau der für Gewaltopfer zur Verfügung stehenden Dienste sowie Weiterentwicklung und Auswertung von Präventionsmaßnahmen. Der Plan sollte außerdem einen Zeitplan enthalten und einen Evaluationsmechanismus vorschreiben, wobei eine konkrete Organisation damit beauftragt werden sollte, die Fortschritte zu verfolgen und regelmäßige Berichte vorzulegen. Zudem sollte der Plan Koordinationsmechanismen auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene vorsehen, um die Zusammenarbeit zwischen allen Sektoren, die zur Verhütung von Gewalt beitragen könnten, zu ermöglichen; das gilt beispielsweise für die Ressorts Strafrechtspflege, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Empfehlung 2: Ausbau der Kapazität für die Erhebung von Daten zur Gewaltproblematik
Die einzelnen Länder müssen imstande sein, Daten zur Gewaltproblematik zu erheben und zu analysieren, um Prioritäten setzen, die Planung von Programmen steuern und die Fortschritte verfolgen zu können. In einigen Ländern wäre es vielleicht am effizientesten, wenn die Regierung eine Institution, eine Organisation oder ein ministerielles Referat mit der Zusammenstellung und dem Vergleich der Informationen beauftragen würde, die von Gesundheits-, Strafvollzugs-und anderen Behörden einlaufen, die ihrerseits regelmäßig mit Gewaltopfern und -tätern zu tun haben. In Ländern mit begrenzten Ressourcen könnte diese Stelle auch die unter Empfehlung 1 erwähnte Beobachtungsfunktion übernehmen.
Die Datenerhebung ist auf allen Ebenen wichtig, doch die Qualität und Vollständigkeit der Daten entscheidet sich bereits auf der örtlichen Ebene. Man braucht einfache Systeme, die sich kostenwirksam umsetzen lassen, mit denen die Mitarbeiter auch umgehen können und die nationalen und internationalen Standards entsprechen. Außerdem sollte ein systematischer Datenaustausch unter den einschlägigen (z. B. für Gesundheit, Strafrechtspflege und Sozialpolitik zuständigen) Behörden und anderen interessierten Parteien möglich sein, so wie auch die Sachkenntnis zur Durchführung von vergleichenden Analysen vorhanden sein muss.
Auf internationaler Ebene fehlen zur Zeit noch weltweit akzeptierte Standards für die Erhebung von Daten zur Gewaltproblematik, die den internationalen und interkulturellen Datenvergleich verbessern würden. Abhilfe könnten international akzeptierte Standards wie die International classification of external causes of injuries und die von der Weltgesundheitsorganisation und den Centers for Disease Control and Prevention der Vereinigten Staaten aufgestellten Injury surveillance guidelines bieten.
Empfehlung 3: Festlegung von Forschungsprioritäten und Unterstützung von Forschungsarbeiten zu den Ursachen, Folgen, Kosten und zur Verhütung von Gewalt
Das Phänomen Gewalt bietet sich aus vielerlei Gründen als Forschungsobjekt an, am wichtigsten ist jedoch ein besserer Einblick in die Problematik in unterschiedlichen kulturellen Zusammenhängen, damit sachgerechte Gegenmaßnahmen aufgestellt und evaluiert werden können. Auf nationaler Ebene kann die Forschung durch die staatliche Politik gefördert werden, entweder durch die direkte Einbeziehung staatlicher Einrichtungen (in vielen Sozial- oder Innenministerien sowie Strafvollzugsbehörden gibt es interne Forschungsprogramme) oder auch durch die Finanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen und unabhängiger Wissenschaftler.
Forschung kann und sollte aber auch bürgernah stattfinden. Den größten Nutzen erzielt man hier, wenn die örtlichen Behörden alle potenziellen Partner mit einschlägiger Sachkenntnis in die Arbeit einbeziehen, u. a. Hochschuldisziplinen (Medizin, Sozialwissenschaften, Kriminologie und Epidemiologie), andere Forschungseinrichtungen und nichtstaatliche Organisationen.
Einige absolut vorrangige globale Probleme müssen in internationalen Forschungsvorhaben angegangen werden. Beispiele sind: der Zusammenhang zwischen Gewalt und verschiedenen Aspekten der Globalisierung, darunter deren wirtschaftliche, umweltbezogene und kulturelle Auswirkungen; die verschiedenen Kulturen und Gesellschaften gemeinsamen Risiko- und Schutzfaktoren und viel versprechende, in den unterschiedlichsten Zusammenhängen brauchbare Präventionsansätze.
Empfehlung 4: Förderung von Maßnahmen der Primärprävention
Die Bedeutung der Primärprävention durchzieht wie ein roter Faden den gesamten World report on violence and health. Einige wichtige Maßnahmen der Primärprävention von Gewalt sind die folgenden:
– Schwangerschaftsfürsorge und perinatale Betreuung von Müttern sowie vorschulische und soziale Entwicklungsprogramme für Kinder und Jugendliche,
– Vorbereitung der künftigen Eltern auf ihre Elternrolle und auf die Interaktionsmuster in der Familie,
– Verbesserung der physischen wie der sozioökonomischen städtischen Infrastruktur,
– Maßnahmen zur Verringerung von Schusswaffenverletzungen und zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Besitz von Schusswaffen,
– Medienkampagnen zur Beeinflussung von Einstellungen, Verhaltensweisen und sozialen Normen.
Die ersten beiden Punkte sind wichtig für die Verringerung des Kindesmissbrauchs und der Vernachlässigung von Kindern sowie für die Reduzierung der in der Jugend und im Erwachsenenalter begangenen Gewalttaten. Eine verbesserte Infrastruktur kann wesentlichen Einfluss auf verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt haben. Konkret müssen hier Umweltfaktoren in der jeweiligen Gemeinschaft aufgegriffen werden; es gilt die Orte zu finden, an denen es häufig zu Gewalttätigkeiten kommt, die Faktoren, die den Ort gefährlich machen, zu untersuchen und diese Faktoren zu ändern oder zu beseitigen. Außerdem muss durch verstärkte Investitionen und verbesserte Bildungschancen und wirtschaftliche Möglichkeiten die sozioökonomische Infrastruktur der einzelnen Gemeinde gestärkt werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe für nationale und örtliche Maßnahmen ist die Verhütung von Schusswaffenverletzungen und die Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Besitz von Schusswaffen. Bisher liegen zwar noch keine schlüssigen Forschungsresultate darüber vor, inwieweit die in den Medien ausgestellte Gewalt einen Einfluss auf verschiedene Formen von Gewalt unter der Bevölkerung hat, doch die Medien können zur Veränderung gewaltbezogener Einstellungen und Verhaltensweisen und sozialer Normen beitragen. Je nach den an einem bestimmten Ort vorherrschenden Gegebenheiten greifen die meisten dieser Primärpräventionsmaßnahmen ineinander und können so ihre Wirkung insgesamt entscheidend verstärken.
Empfehlung 5: Stärkung der Maßnahmen für Gewaltopfer
Die Gesundheitssysteme in den Ländern sollten sich insgesamt um eine hochwertige Betreuung der Opfer aller Formen von Gewalt bemühen und dafür sorgen, dass die erforderlichen Rehabilitations-und Unterstützungsangebote vorhanden sind, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Vorrang haben dabei:
– die Verbesserung der Notfalldienste und der Fähigkeit des Gesundheitssektors zur Behandlung und Rehabilitation der Opfer,
– das Erkennen von Anzeichen für Gewaltzwischenfälle oder ständige Gewaltsituationen und die Überweisung der Opfer an die für Nachsorge und Unterstützung zuständigen Stellen,
– die Absicherung, dass Gesundheits- und Rechtswesen, Polizeiarbeit und soziale Dienste eine erneute Viktimisierung früherer Gewaltopfer vermeiden und die Dienste eventuelle Täter wirksam an erneuten Gewalttätigkeiten hindern,
– soziale Unterstützung, Präventionsprogramme und sonstige Dienste zum Schutz von gewaltgefährdeten Familien und zum Abbau von Stress für die Fürsorgepersonen,
– Einbau der Gewaltprävention in die Curricula für MedizinerInnen und PflegefachschülerInnen.
Jede dieser Maßnahmen trägt dazu bei, die Auswirkungen der Gewalt auf den einzelnen Menschen und die Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen muss man jedoch sicher gehen, dass keine „erneute Viktimisierung“ stattfindet, d. h. dass die Opfer, die der Gefahr weiterer gewalttätiger Übergriffe vonseiten der Täter ausgesetzt sind, sicher untergebracht werden, dass die Familie oder Gemeinschaft die Gewalttat missbilligt oder die Täter sonstige negative Folgen zu fürchten haben.
Empfehlung 6: Einbeziehung der Gewaltprävention in die Sozial- und Bildungspolitik und damit Förderung von Gleichberechtigung der Geschlechter und sozialer Gerechtigkeit
Ein Großteil der Gewalt hat mit der fehlenden Gleichberechtigung der Geschlechter und mit sozialen Ungleichheiten zu tun, die weite Teile der Bevölkerung einem erhöhten Risiko aussetzen. Die Erfahrungen aus Ländern, die den Status von Frauen verbessert und soziale Diskriminierung abgebaut haben, deuten darauf hin, dass hier eine ganze Bandbreite von Maßnahmen erforderlich ist, die Gesetzes- und Rechtsreformen einschließt, aber auch Kampagnen notwendig macht, die das Problembewusstsein der Öffentlichkeit schärfen. Außerdem müssen Polizei und andere im öffentlichen Dienst Tätige geschult und in ihrer Tätigkeit systematisch begleitet werden und man braucht Bildungsangebote und wirtschaftliche Anreize für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
In weiten Teilen der Welt stehen die Sozialpolitik und die damit verbundenen Programme unter erheblichem Druck. Viele Länder haben erleben müssen, dass die Realeinkommen sinken, die grundlegende Infrastruktur zerfällt und die Qualität und Quantität von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialleistungen ständig abnehmen. Da diese Bedingungen eng mit der Existenz von Gewalt verzahnt sind, müssen die Regierungen alles in ihrer Macht Stehende tun um den Sozialschutz aufrecht zu erhalten. Notfalls müssen sie im Staatshaushalt andere Prioritäten setzen.
Empfehlung 7: Verbesserung der Zusammenarbeit und Austausch von Informationen über die Möglichkeiten der Gewaltprävention
Die Arbeitsbeziehungen zwischen den an der Prävention von Gewalt interessierten internationalen Organisationen, Regierungen, Wissenschaftlern, Netzwerken und nichtstaatlichen Organisationen müssen verbessert werden, damit das vorhandene Wissen besser weitergegeben wird, man sich auf die Ziele der Präventionsmaßnahmen einigen und diese koordinieren kann. Erleichtert werden sollte dies durch die Schaffung von Koordinationsmechanismen, damit zugleich auch sinnlose Doppelgleisigkeiten vermieden werden können und man die Vorteile des geballten Wissens, der vernetzten Zusammenarbeit, der gemeinsamen Finanzierung und der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen in den Ländern ausnutzen kann.
Der Beitrag von Gruppen, die für die Lösung bestimmter Probleme eintreten, sich beispielsweise gegen die Gewalt an Frauen, den Missbrauch der Menschenrechte, die Misshandlung alter Menschen und gegen Selbstmord wenden, sollte anerkannt und durch praktische Maßnahmen gefördert werden. Man könnte diesen Gruppierungen z. B. bei wichtigen internationalen Konferenzen einen offiziellen Status einräumen und sie in offizielle Arbeitsgruppen einbeziehen. Experten, die sich mit unterschiedlichen Erscheinungsformen der Gewalt auseinander setzen, sollten Hilfestellung durch Fora erhalten, die den Informationsaustausch, gemeinsame Forschungsvorhaben und Überzeugungsarbeit erleichtern.
Empfehlung 8: Förderung von internationalen Verträgen, Gesetzen und anderen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und zur Überwachung ihrer Einhaltung
Im Laufe der letzten fünfzig Jahre haben die Nationalregierungen eine Fülle internationaler Rechtsvereinbarungen unterzeichnet, die direkte Bedeutung für die Gewaltproblematik und die Verhütung von Gewalt haben. In diesen Vereinbarungen werden der nationalen Gesetzgebung Standards vorgegeben und Verhaltensnormen und -grenzen verankert.
Viele Länder sind inzwischen ein Stück weiter gekommen und haben ihre Gesetze entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen und Versprechen geändert, in anderen ist dies jedoch nicht geschehen. Wenn die Ursache der fehlenden Fortschritte in knappen Ressourcen oder fehlenden Informationen zu suchen ist, sollte die internationale Gemeinschaft stärker helfen. In anderen Fällen muss man entschieden für Änderungen in Gesetzgebung und Rechtspraxis eintreten.
Empfehlung 9: Suche nach praktischen, international vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung des weltweiten Drogen- und Waffenhandels
Der weltweite Drogen- und Waffenhandel ist in Entwicklungs- wie in Industrieländern von der Gewaltproblematik nicht zu trennen. Selbst bescheidene Fortschritte an dieser Front helfen, das Ausmaß und den Grad der von Millionen von Menschen erlittenen Gewalt zu verringern. Bisher scheint für diese Probleme jedoch noch keine Lösung in Sicht zu sein, trotz der Tatsache, dass sich die Welt ihrer Tragweite durchaus bewusst ist. Public-Health-Strategien könnten dazu beitragen, die Auswirkungen dieser Probleme auf örtlicher wie auf nationaler Ebene zu reduzieren, und sollten deshalb bei globalen Maßnahmen einen sehr viel höheren Stellenwert erhalten.“
Quelle: WHO-Weltbericht Gewalt und Gesundheit (2000)
http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/world_report/en/summary_ge.pdf
Weniger reicht nicht.
Ich sehe das auch so, dass Frau Bergmann gute Arbeit geleistet hat, aber eben leider nicht die Entscheidungsbefugnis besitzt.
Zum nationalen und internationalen Aktionsplan.
Unsere Politiker samt dem EU – Rat setzen sich lieber mit Themen intensiv auseinander wie: welche Krümmung darf eine Banane haben und wie lang dürfen Gurgen sein. Das bewegt die Welt und ihre Gesinnung und ist von enormer Brisanz…
@ sarah und doro
Ich denke auch dass Frau Bergmann am Ball bleibt und hoffentlich so schnell als möglich die nötige Vehemenz aufbringen kann um die Verjährung samt ihrer anhänger in die Wüste zu geleiten.
Mittlerweile düfte ihr klar geworden sein, dass es unumgänglich ist dysfunktionale strukturen ursächlich zu beäugen und nicht mehr locker zulassen um kollektive wiederholungszwänge einzudämmen.
Bezüglich paranoider Familienfestungen wird sie hoffentlich den jugendämtern und familienrichtern schnell klarmachen, dass bei JEDEM Hinweis auf sexualisierte Gewalt eine Anzeigenpflicht besteht ohne dass immer wieder die wormser Prozesse als Argument genommen werden zum Schutze eventuell zu unrecht angeklagter und zum Leid der Kinder die damit weiter Gewalt ausgesetzt sind.
Eine Familie die tatsächlich zu Unrecht angeklagt wird, und das wird mit zunehmender Transparenz nicht mehr passieren, unterliegt in meinen Augen einem ganz normalen „lebensrisiko“. Das hat hier auf Erden jeder Mensch in unzähligen beruflichen und privaten Situationen.
Mich persönlich hält es nicht davon ab, weiter dafür zu kämpfen, dass eben irgendwann NICHT mehr 2 Kinder in einer Schulklasse sitzen die latent leiden müssen für den Rest ihres Lebens.
@ rasch
na, erst einmal hat Christine Bergmann ihre Arbeit mit dem gestrigen Tag beendet. Ich persönlich habe auch nicht davon gesprochen, dass sie „am Ball bleibt“. Das wird erst die nächste Zeit zeigen, was und wie es weitergeht. Von Frau Bergmann habe ich in Interviews jedenfalls gehört, dass sie sich jetzt darauf freut, auch mal wieder an was anderes denken zu können (auch wenn sie sicherlich die Thematik nicht mehr ganz aus dem Auge verlieren wird). Wer wills ihr verdenken?
Nein, ich denke, es macht keinen Sinn – und schon gar nicht jetzt, wo sie mit ihrer offiziellen Aufgabe fertig ist – immer noch auf diese eine Person zu setzen. Es hat sich doch gezeigt, dass sie alleine (selbst mit ihrem MitarbeiterInnenstab) nichts ausrichten kann. Schon als sie noch im Amt war, konnte sie nur Empfehlungen ausprechen. Jetzt kann sie nur noch auf ihre Empfehlungen hinweisen – aber kümmern muss sich niemand mehr um ihre Meinung. Auf ihre „Vehemenz“ jetzt noch zu setzen, halte ich für unangebracht.
@ doro
obwohl ich denke und fühle, dass diese Frau Bergmann das thema nie wieder loslassen wird, befürchte ich dass du Recht hast. Sicher ist es klug von ihr, sich den nötigen Abstand zu schaffen und an etwas anderes zu denken um dann wie ein krieger nach einem geistigen Rückzug zurückzukehren in den kampf,,,hoffen wir dass es so ist.
Und es ist richtig was du sagst,,,,zuoft waren wir zu gutmütig und gutgläubig,,,,diesen unseren innewohnenden Characterzug können wir uns bezüglich der Thematik in keinster Weise und im kleinsten Detail der Dinge nicht mehr leisten. Zum Wohle der Kinder müssen wir uns als fels in der Brandung fühlen,,,so denken,,,und so handeln.
Ich persönlich hoffe auf starke Unterstützung seitens der Gesellschaft. Es muss erkannt werden dass wir NICHT in der opferrolle verharren und unsere Bemühungen dürfen NICHT länger als „jammern“ interpretiert werden. Sicxherlich stehen wir alle genauso alleine da wie wir es als Kind taten,,,,mit einem Unterschied:
Heute können wir uns artikulieren,,,agieren,,,,,und wir merken, dass wir eben NICHT mehr alleine dastehen.
Ich will daran glauben, dass sich energien freisetzen die bisher gelähmte wesen „gehend“ machen und Blinde „sehend“.
Klar,,,,die zeit des ultimatums ist verstrichen,,,,,darüber sollte sich die Politik natürlich auch ernsthaft Gedanken machen.
Hoffen wir das beste,,,,mehr will ich nicht denken in der hoch explosiven momentanen Situation,,,denn,,,aus gedanken werden worte,,,,und aus worten werden Taten.