ndr.de 1.07.2011
Parlamentarier von SPD, CDU, Linkspartei und FDP haben in einem fraktionsübergreifenen Antrag die Landesregierung dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche noch besser als bisher vor sexuellem Missbrauch zu schützen. So soll sich die Landesregierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einsetzen und sich im Bundesrat für eine Aufhebung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch stark machen. Auf Landesebene wollen die Parlamentarier erreichen, dass die Landesregierung den Opfern ausreichende Therapieangebote zur Verfügung stellt.
Habe ich richtig gelesen??
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „soll sich (…) im Bundesrat für eine Aufhebung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch stark machen“?????
Das klingt doch mal richtig gut! Zumal es darauf hindeutet, dass es offensichtlich GRUNDSÄTZLICH DURCHAUS MÖGLICH ist, die Verjährungsfrist KOMPLETT AUFZUHEBEN!!!
Ein BRAVO nach Mecklenburg-Vorpommern!
weiter so!
Anmerkung 2:
„Kinderrechten ins Grundgesetz“ gibt es schon!!!
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Kinder sind auch Menschen!