Meldung.org 4.05.2011
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Sicherungsverwahrung in Gänze zu kippen, wird ungeahnte Auswirkungen auf den Umgang mit potentiell rückfallgefährdeten Sexualstraftätern haben. …
Gefahr durch Rückfalltäter wird steigen
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Sicherungsverwahrung in Gänze zu kippen, wird ungeahnte Auswirkungen auf den Umgang mit potentiell rückfallgefährdeten Sexualstraftätern haben. Die grundsätzliche Abwägung des Gerichtes erfolgte in dem Maße, dass das Recht des Täters auf Freiheit im Zweifelsfall höher zu bewerten ist, als das eines potentiellen Opfers auf den Schutz von Leib und Leben. Damit folgt Karlsruhe den Vorgaben des Europäischen Menschengerichtshofs, der bei seinen entsprechenden Entscheidungen das Rechtsgut „Schutz der Bevölkerung“ nur am Rande in seine Abwägungen einbezogen hat und ausschließlich die Täterrechte gestärkt hat.
Die Übergangsfrist bis 2013 gibt dem Gesetzgeber ausreichend Zeit, eine Sicherungsverwahrung aufzubauen, die den Ansprüchen der neuen Rechtsprechung genügt. Das Kernproblem der Entscheidung sind aber die außerordentlich hohen Hürden, die das Gericht für die Übergangszeit errichtet hat: Nur wenn vom Täter eine hochgradige Gefahr – Verübung schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten – ausgeht und er zudem an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ leidet, darf er in der Sicherungsverwahrung bleiben. Diese Störung kann in den meisten Fällen nicht nachgewiesen werden. Das sind Hürden, die in der Praxis dazu führen werden, dass gerade Sexualstraftäter nicht in die Sicherungsverwahrung genommen werden können. Als Beispiel dient der Fall Heinsberg. Der hochrückfallgefährdete Sexualstraftäter Karl D. kann auch nach dieser Rechtsprechung nicht in die Sicherungsverwahrung genommen werden, da es ihm an der „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ fehlt. Die Konsequenz: Es wird weiterhin kostenintensive 24-Stunden-Überwachungen geben müssen. Oder es wird wie in Berlin im Fall Uwe K. erst ein weiteres Kind Opfer einer Straftat werden müssen, bevor der Täter dauerhaft in die Sicherungsverwahrung genommen werden kann.
„Das heutige Urteil setzt den fatalen Trend in der höchstrichterlichen Rechtsprechung fort, Strafrecht als reines Täterrecht zu verstehen. Die Interessen der Opfer und potentieller Opfer spielen eine immer geringere Rolle. Den Schwarzen Peter haben nun wieder die Polizeibehörden, die die Bevölkerung vor potentiellen Rückfalltätern schützen müssen. Angesichts der Einsparungen im Polizeibereich ist zu befürchten, dass zukünftig weiterhin Kinder von Wiederholungstätern missbraucht und getötet werden. Dies scheint der Preis zu sein, den das Bundesverfassungsgericht zur Wahrung der Täterrechte zu zahlen bereit ist. Für die Deutsche Kinderhilfe ist dies unerträglich und verdeutlicht, wie weit sich die Justiz von der Praxis und den Interessen der Opfer entfernt hat“, so Rechtsanwalt Georg Ehrmann in Berlin.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Bundesjustizministerin auf, nun unverzüglich einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung auf den Weg zu bringen und nicht bis 2013 zu warten. Insbesondere die Bundesländer sind in der Pflicht, verfassungskonforme Sicherungsverwahrungseinrichtungen in ausreichender Anzahl unverzüglich aufzubauen.
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Hm-geht es bei der Rund -um die Uhrüberwachung wirklich um die Sicherheit möglicher opfer?ich hatte das immer so verstanden das die Täter vor Selbst-,bzw Lynchjustiz geschützt wurden.Vor dem Mob und den Nachbarn,vor wütenden Bürgern.Daher wird doch auch von der Offenlegung solcher Daten abgesehen oder täusche ich mich?
„Hm-geht es bei der Rund -um die Uhrüberwachung wirklich um die Sicherheit möglicher opfer?ich hatte das immer so verstanden das die Täter vor Selbst-,bzw Lynchjustiz geschützt wurden.Vor dem Mob und den Nachbarn,vor wütenden Bürgern.Daher wird doch auch von der Offenlegung solcher Daten abgesehen oder täusche ich mich?“
Das ist auch ein Teil der Rund -um die Uhr-Überwachung. Von der Offenlegung wird in der Tat auch deshalb abgesehen. Die Polizei ist aber eigtl. auch dazu angehalten, Missbrauchshandlungen zu verhindern. Das noch mal ganz klar. Hier trifft also folglich der vorherige Satz „Den Schwarzen Peter haben nun wieder die Polizeibehörden, die die Bevölkerung vor potentiellen Rückfalltätern schützen müssen.“ insoweit zu. Ich frage mich hier, ob die Prioritäten nicht irgendwo falsch gesetzt werden. Was passiert, wenn man darüber informiert, das eine kriminell auftretende Person kriminell auftritt, kann man verschiedentlichst sehen!
In den letzten Tagen gab es zugegeben auch in einem ganz anderen Zusammenhang tief blickende Dinge! Vorweggenommen, über Jahre hinweg hat ein Börsenguru Anleger getäuscht. Derjenige ist einschlägig aufgefallen und dementsprechend längst strafrechtlich verurteilt worden. Geschädigte Anleger gibt es zuhauf. Ein Blogger hat über neuere Vorgänge den Verurteilten betreffend vor einiger Zeit berichtet. Was ist passiert? 5 Tage Ordnungshaft für den Blogger, Haftantritt war in den letzten Tagen! 😉 – http://www.kanzleikompa.de/2011/05/03/herr-schalike-geht-in-den-knast/
Wer wird vor wem geschützt? Derjenige, der das Recht bricht davor, dass über den Rechtsbruch berichtet wird? Oder derjenige, der über den Rechtsbruch informiert vor Rechtsmissbrauch vor Deutschen Gerichten durch längst nicht mehr nur Beschuldigte, sondern längst rechtskräftig verurteilte Kriminelle?
Da hat man wirklich den Bock zum Gärtner gemacht, wie man auch ganz gut unter http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7077794 ersehen kann!
Was sind das bitte für Prioritäten?
Auch wurde von der Politik einfach zu sehr darauf gesetzt, möglichst vielem mit Sicherungsverwahrung zu begegnen und ausserdem dem gegenüber sträflich vernachlässigt, dass es Fälle gibt, in denen eine Sicherungsverwahrung rechtswidrig ist. Ferner wurde versäumt, Lösungsansätze zu etablieren, womit festgestellt werden kann, welche Täter wieder in Freiheit eine Gefährdung der Allgemeinheit sein können. Es nützt auch nichts, Probleme auf die lange Bank zu schieben, bzw. den Lösungen auszuweichen.
Was dann passiert, sieht man jetzt ganz gut! Jetzt kann man nämlich damit rechnen, haben deshalb Täter einen Rechtsanspruch darauf, freigelassen zu werden, die irgendwann wieder in Freiheit erneut Straftaten begehen werden. Eine tatsachengestützte Gefahrenprognose, die das nach den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hätte verhindern können, wurde ja noch nicht einmal für nötig erachtet zu erarbeiten.
Und das soll noch Vertrauen in schwarz-geld schaffen? Sorry, aber bei allem Verständnis, da lachen ja die Hühner! 😉 Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland!
… Prioritäten eines Rechtsstaates? Opferschutz vor Tätersch(m)utz? Tätersch(m)utz vor Opferschutz!!!
Endlich OPFERSCHUTZ vor TÄTERSCHUTZ
Ich bitte um Eure Hilfe
….unterschreibt bitte auch meine Petition—DANKE !
http://www.petitionen24.com/endlich_opferschutz_vor_taeterschutz_und_nicht_umgedreht
Kann mich auch sehr gut an manche Zensurbemühungen erinnern, die ausführlich darlegen, dass es in Deutschland Gerichte gibt, die entgegen der eigtl. Rechtssprechung in Deutschland urteilen!
Zum Beweis: http://politikarena.net/showthread.php?t=2533 (Ursprungsartikel auf Nachrichtenseiten des ZDF nicht mehr online)
Siehe auch: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,676890,00.html
Mehrere Betreiber von Onlinearchivseiten etc. wurden über Gerichte dazu genötigt, Informationen über rechtskräftig wegen Mordes verurteilte Täter, deren Tat sogar geschichtliche Relevanz besitzt, zu löschen. Davon, das Seitenbetreiber wie Blogger Inhalte nach Urteilen zugunsten der Angeklagten in bestimmten Vorinstanzen löschen mussten, ist bei Berichten zu der Klage am Bundesgerichtshof komischerweise gar nicht mehr die Rede gewesen!