epd.de 8.03.2011
Staatsanwältin: 75 Prozent der Fälle bei sexuellem Missbrauch werden eingestellt
Schleswig (epd). Etwa 75 Prozent der angezeigten Fälle bei sexuellem Missbrauch werden eingestellt, da diese oft verjährt sind oder der Missbrauch nicht nachgewiesen werden kann. Darauf hat die Flensburger Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt auf dem jüngsten medizinisch-theologischen Kolloquium zum Thema „Sexueller Missbrauch in Institutionen und Familie“ in Schleswig hingewiesen, teilte die Schleswiger Bischofskanzlei am Montag mit
Etwa 75 Prozent der angezeigten Fälle bei sexuellem Missbrauch werden eingestellt, da diese oft verjährt sind oder der Missbrauch nicht nachgewiesen werden kann.
Daher muß sich der Gesetzgeber und das Volk etwas einfallen lassen.
1.) ZB. die Verjährungsfristen abschaffen.
2.) Aber auch noch andere Dinge sollte der Gesetzgeber sich einfallen
lassen, damit die Juristen handeln können.
3.) ZB. sollten auch passive Personen , die etwas mitbekommen haben,
bestraft werden können.
4.) Dass Ärzte Therapeuten von der Schweigeflicht entbunden werden
könnten und den Behörden Verdacht mitteilen scheint sehr
umstritten zu sein.
5.) Warum keine Kollektivstrafe wie beim Militär ?
Ich habe gehört , wenn ein Soldat einer Einhiet Sachbeschädigung
macht, wird angeblich ein ganzer Zug bestraft , wenn keiner
den „Täter“ verrät.
Mütter sind keine Stütze.Danke.
Es gibt ein paar therapeuten die erkannt haben das gerade die opferunterstützer in der familie-die hauptbezugspersonen dringend ebenfalls unterstützung brauchen.
je nach alter der kinder und der familiensituation wird ja gerade derjenige versucht mundtot zu machen der sich an die seite des kindes stellt.wenn ich mich recht entsinne war das in einem nachbarland sogar ein mann.
und ich sage es auch hier nocheinmal als angehörige-früher habe ich das anders gesehen.
heute KANN ich mir sehr gut vorstellen was für mechanismen am werk sind wenn mütter lange nichts merken.da gilt es wieder die täterstrategien anzusehen.
und natürlich gibt es mütter die wegsehen-ausser frage-und schlimmeres.
gehört zum thema unterlassene hilfeleistung und schlimmeres.
ABER gerade im Sorgerechtsverfahren,oder im Falle der öffentlichmachung darf sich mutter warm anziehen und muss aufpassen das ihr schutz sich nicht mit aller GEWALT von aussen umkehrt!
http://www.youtube.com/watch?v=Rwz_iZika-4&feature=player_embedded
….auch mein Fall war einer von vielen….