Sollte die Verjährung für sexuellen Missbrauch an Kindern aufgehoben werden?
Abstimmen: Verjährung bei sexuellem Missbrauch?
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Abstimmen: Verjährung bei sexuellem Missbrauch?
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Selbstverständlich sollte die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch aufgehoben werden.
Wie kann es sein dass solch grausame Taten überhaupt verjähren können ?
Ich kämpfe seit zwei Jahren mit einer Anwältin nach dem Opferentschädigungsgesetz.Gerichtsakten sind natürlich verschwunden.Obwohl der Täter in sogenannter Sicherheitsverwahrung lebt.Sein Leben lang hat er Kindern etwas angetan,so auch mir.Meine Diagnose „multiple Persönlichkeit“ spricht für sich.Nach Aussagen einer damaligen Lehrerin konnte ich beweisen,dass die Tat vor Gericht geahndet wurde.Trotzdem muß ich weitere Unterlagen aus meiner Kindheit erbringen.Ich frage mich,wann hört das auf ? Ich habe auch kürzlich versucht eine Therapeutin zu finden.Die Chance ist gleich null.Es sei denn ich bezahle die Therapie selbst.Das kann ich leider nicht.Ich habe versucht in einem Skript meine Verletzungen aufzuarbeiten und einige Lesungen selbst organisiert.Nach diesen Lesungen wurde mir sehr bewußt,dass ich reden muß, abgeben muß,aber aushalten kann keiner und muß ja auch nicht,aber ich kann es auch nicht mehr.Hilfe für mich ist leider nicht in Sicht.Seltsam ist auch ich konnte mit meiner Anwältin meinen damaligen amtlichen Vornamen und Geburtsnamen amtlich ändern.Wie nackig muß ich mich eigentlich noch machen ? Was braucht es noch mehr an Beweisen ? Der Täter bekommt sofort eine Therapie und Opfer haben lange Wartezeiten.Einige Opfer gaben einfach auf und leben nicht mehr unter uns.Was muß denn noch passieren ? Wer hilft mir jetzt weiter,denn ich habe nicht vor aufzugeben,aber das ist auch schon alles was ich weiß und fühle mich im Stich gelassen !!! Liza