menschenzeitung.de 7.03.2010
Wer momentan Nachrichten hört oder liest, der kommt an einem Thema nicht vorbei, dem Thema Missbrauch. Missbrauch von Minderjährigen an Schulen, an kirchlichen, ptivaten aber auch in Heimen. Wer sich aber einmal zusätzlich anschaut, wieviele Kinder an diesen EInrichtungen unterrichtet wurden, und welch hoher Prozentsatz sich inzwischen gemeldet hat, der weiss auch, es ist nur die Spitze des Eisberges, die Dunkelziffer, sie liegt bei weitem wesentlich höher.
Fragen stellen sich, wieso stoppte das so plötzlich, ist das nicht merkwürdig? Alles ist verjährt, also darf man jetzt darüber sprechen. Das glaubt jemand, im Ernst?
Die vielen Kinder, die in solchen Einrichtungen litten, sie wurden lebenslang geschädigt, damit sich Sadisten ungestraft ausleben konnten. Niemand will etwas gewusst haben, haben sich da ganze Elterngenerationen gegen ihren Nachwuchs verschworen, wegen der späteren guten Aussichten? Nach dem Motto, es kann nicht sein, was nicht sein darf, und in solchen Kreisen passiert sowas nicht, und wenn erledigt man das finanziell und untereinander?
Wie schuldig sind solche Eltern? Dort zeigt sich all die Perversität gewisser Kreise in ihrer hässlichen Form, denn oft genug passierte all das an Einrichtungen, auf die auch der Herr XYZ ging, da muss man eben einstecken, für seine Karriere. Mit anderen Worten, welcher Herr Vater Staatanwalt, Banker, Wirtschaftsboss wollte da nichts wissen, das belastende Kind, bzw die Positionsnachzucht war man los mit Willensbrech- und Übernahmegarantie in jene Elitekreise nach jahrelanger Quälerei durch immer perversere Rituale.
Wer denkt daran, weshalb solche Systeme überhaupt erst funktionieren können? Da greift ein Rädchen ins andere, da läuft das gesellschaftliche Räderwerk, der Aufstieg wie geschmiert, da spricht man nicht, da geniesst man und schweigt. Ich weiss etwas was du nicht weisst, und so schweigen wir beide…
Wieviele Opfer haben sich noch nicht gemeldet, sind tot, haben sich das Leben genommen? Wieviele Opfer sind später selbst zu Tätern geworden, an den eigenen Frauen und Kindern, stehen heute im Rampenlicht, wollen ihre Karrieren nicht beschädigen, tun dasselbe mit ihren Angehörigen. Politiker, Banker,Staatsanwälte, wer deckt da und schweigt noch immer, weil Vitamin B so wichtig ist?
Wer wagt es, dieses Schweigen vollends aufzuklären, welcher Staatsanwalt ist darunter, der es dafür riskiert, versetzt zu werden, weil er der Realität zu nahe kommt, zu unbequem wird?
Alles verjährt also, abgeschnitten, wie ein Faden, urplötzlich? Das will man der Öffentlichkeit weiss machen, eine bodenlose Lüge! Solche Täter hören nicht einfach auf, weil Gott sie auf den rechten Weg führt!
Mißbrauch darf nicht verjähren. Dafür muss man Gesetze auch ändern können, das verdienen die vielen Opfer, und die, die da schweigen, auch sie gehören bestraft, als Beihelfer. Zumindest gehören sie alle aus ihren Ämtern gejagt.
Man fragt sich inzwischen doch, und die Frage muss erlaubt sein, wie geistig verwirrt und krank muss einer sein, der Priester wird? Wie irre, welch ein Sadist? Wie raffgierig und karrieregeil muss ein Elternteil sein, das sein Kind insolche Einrichtungen schickt, in denen überhaupt nur vom Missbrauch gemunkelt wird?Wie wenig Zweit haben solche perversen Eltern, dass man Briefen nicht nachgeht? Ach Gottchen, wohin soll man denn das Kind sonst schicken, in die Normalität einer Unterklassenschule?
Und man fragt sich, versucht sich auszumalen, wieviele Millionen Mißbrauchsfälle es unter dem Deckmäntelchen der Kirche und teuer bezahlter Privatinstitute und ihrer angeblich ach so hilfreichen Hände es täglich wirklich gibt. Wieviel tausendfach wird da noch heute sadistisch geprügelt und mißbraucht?
All diese schönen Männervereine, und dazu gehören auch Verbindungen und die Bundeswehr und Polizei, sie vertuschen, verheimlichen, decken sich gegenseitig. Sie stinken abartig, egal, ob es um Todesschüsse bei Festnahmen, Selbstverbrennungen in Ausnüchterungszellen oder anderweitig zu Tode gekommenen Menschen geht, zu Tode gebombt, mental zu Tode gef…, wie in allen Armeen, zu Tode gefoltert.
Vom Kind die späteren Übergriffe im Erwachsenenleben, ehemals oft selbst Opfer, oder unterdrückt, sich nun an untergebenen, schwächeren austoben dürfend. Als Kind traumatisiert, nun selbst sadistischer Polizist, Soldat, Lehrer, Vater, Politiker, Banker. Ehemals geprügelt, nun wöchentlich bei der Domina, um die Prügel abzuholen, damit man nicht selbst prügelt, weil man Lust nicht anders erleben kann? Welche Folgen hatte das? Wieviele schweigen bis heute, weil eben genau solche Leben ans Licht kämen?
Bevor nicht aufgeklärt ist, was hinter verschlossenen Türen von Kirchen, Klöstern, Schulen, Kasernen,Heimen vor sich geht, gehören die geschlossen, von denen nun Fälle bekannt wurden, ob an Kindern oder an zur Ausbildung anvertrauten Menschen ist dabei egal.
Kirche gehört verboten, ist von Jugendlichen nicht zu betreten. An Schulen gehören regelmäßige Kontrollen, jedem noch so kleinsten Hinweis gehört nachgegangen, Mitwisserschaft von Erwachsenen egal welcher Elite sie angehören gehört ebenfalls hart bestraft, notfalls auch die der Eltern, die durch ihr Schweigen ihren Kindern den Weg in bestimmte Kreise erkaufen wollen , sie sind ebenfalls schuldig! Und das betrifft auch Vorgesetzte, die davon nur als Gerüchtzu hören meinen. Wird dem nicht nachgegangen, gehört das bestraft.
Missbrauch darf nie verjähren! Mißbrauch beschädigt Menschen lebenslang und seine Verjährung lässt die Täter nur müde lächeln!
Nun kann die FDP beweisen, ob sie regierungsfähig ist, oder ob solche Delikte als liberale Freiheiten unter den Teppich gekehrt werden, ob man Staatsanwälte zurückpfeift, wenn ein eigener Spender, ein freund, die eigene Klientel betroffen ist, daran wird man die FDP messen, daran, wie sie damit umgeht. Strafen für Mißbrauch bei Hartz4 fordern sich leicht, wie aber ist es mit Starfverschärfung und der Aufklärung jetzt her?
Weiter lesen…
Quelle:
Sehr geehrter Herr Denef,ich habe eine andere Geschichte,habe an den Eropäischen Gerichtshof geschrieben,muss aber deutsche Gerichte bemühen,wie soll
ich das finanziell und psychisch schaffen,
es geht um die Rechte und Würde behinderter Menschen und deren Betreuer,in Werkstätten,Wohnheimen und Schulen,bin die gesetzliche Betreuerin meiner Tochter,
interessiert und couragiert,bin unbequem,bin daran zer-
brochen,ohne die Hilfe guter Menschen hätte ich die letzte Zeit meinen Alltag nicht bewältigt.
Viele Grüße B.Witt
Keine völkerrechtliche Verjährung der Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen !
Es wird seitens der Schutzgemeinschaft “Ringvorsorge” bestritten, dass die Misshandlungen angeblich völkerrechtlich verjährt seien.
“Definitionsgemäß” verdichten sich die Massenmisshandlungen einerseits zu einem schweren Verstoß gegen Artikel II Buchstabe b.) der UN Resolution 260 A (III) und stellen andererseits schwere Verstöße insbesondere gegen Artikel 3, Artikel 8 (1) und Artikel 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK – dar.
Diese völkerrechtlichen Verstösse sind als „völkerrechtswidrige Handlungen“ i.S.d. UN Resolution 56/83 anzusehen und lösen Wiedergutmachungspflichten gem. Art. 31 ff. in jeglicher Hinsicht aus, wobei gem. Artikel 32 der UN Res. 56/83 die “Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts” gilt.
Eine Verjährung mit Blick auf die vg. Wiedergutmachungpflicht wegen völkerrechtswidriger Handlungen kennt die UN Resolution 56/83 nicht !
Darüber hinaus sind weitere UN und EU Konventionen, wie beispielsweise die UN Kinderrechtskonvention, die UN Antifolterkonvention, die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ggf. einschlägig.
Es ist aufgrund der hohen Anzahl der Missbrauchsfälle und aufgrund des teilweise beabsichtigten und systematischen Vorgehens beim ggf. jahrzehntelangen andauernden Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen darüber hinaus zwingend davon auszugehen, dass es sich bei den Geschädigten insgesamt um eine völkerrechtlich stabile Gruppe insb. i.S.d. § 6 (1) Ziff. 2 des Völkerstrafgesetzbuches handelt und auch schon deshalb als “Völkerrechtssubjekt” zu gelten hat, mit der Folge der direkten Anwendbarkeit weiteren Völkerrechts auf diese Missbrauchsfälle.
Auf Artikel 13 EMRK wird hingewiesen; sowie auf die Tatsache, dass Schüler/innen gem. § 2 (2) Ziffer 3 vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes erfasst werden. Insofern wäre zu hinterfragen, was die zuständigen Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften und insbesondere die Kirche als Arbeitgeber i.S.d. des § 2 ArbSchG im Zuge ihrer gesetzlichen Präventions- und Aufsichtspflicht getan oder unterlassen haben.
Liebe/r thunderhand,
da ist schon sehr, sehr viel Richtiges und Weitergedachtes dabei! Dennoch unterliegst auch Du einer einseitigen Blindheit, die derzeit auch in der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien zu beobachten ist: Mädchen und Jungs werden nicht nur in Institutionen, Schulen, Vereinen etc. sexuell misshandelt, sondern VOR ALLEM und in der ÜBERWIEGENDEN ZAHL zuhause in ihrer eigenen Familie (bzw. im nahen familiären Umfeld)!!! Über diese Opfer wird nach wie vor geschwiegen, sie fallen nach wie vor aus dem derzeit ach so aufgeregten und ach so betroffenen Fokus. Warum wohl?? Weil es noch viel, viel schrecklicher ist, sich klarzumachen, dass es nicht nur Priester und Lehrer tun, sondern auch Väter, Großväter, Stiefväter, Brüder, Onkel, usw.
„Entgegen landläufiger Ansicht handelt es sich beim Täter nicht um einen sexuell abartig veranlagten Menschen. Wenngleich es auch den Triebtäter gibt, so erfolgt sexueller Missbrauch von Kindern in der Regel durch unauffällige, psychisch nicht von der Norm abweichende Menschen, vor allem Männer, von Außenstehenden oft als fleißige und treusorgende Familienväter beurteilt, denen niemand den Missbrauch der eigenen Tochter zutrauen würde.“ (Prof. Dr. Elisabeth Trube-Becker, „Missbrauchte Kinder, 1992)
„Die meisten der Kinderschänder haben keine sexuelle Präferenz ausschließlich für Kinder: Der Anteil der Pädophilen wird auf 20 Prozent geschätzt. In rund 80 Prozent der Missbrauchsfälle stammen die Täter aus dem Familien- und Freundeskreis oder dem näheren sozialen Umfeld.“ (Anette Lache, STERN.de)
„In der Gesellschaft entsteht durch die herkömmliche Definition des Vergewaltigers als völlig anderen, fremden Triebtäter ein Frei- und Schutzraum für Männer, die – über jeden Verdacht erhaben – Mädchen gefahrlos jahrelang sexuell ausnutzen können. Mit dem Hinweis, man habe es hier ausnahmsweise mit einem ganz untypischen Fall zu tun, nämlich mit einem fleißigen, wertvollen Mitglied der Gesellschaft, sind sich Gutachter, Richter, Staats- und Rechtsanwälte einig: Vor ihnen steht kein Krimineller. Der Mann ist in Ordnung, ihm ist nur ein kleiner Fehler unterlaufen. Was ihm gebührt, ist keine Strafe, sondern allenfalls Beratung, höchstens Therapie.“ (Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter, „Väter als Täter“, 1984)
„Richter und auch Täter selbst scheinen dazu zu tendieren, die Straftaten als Überreaktion auf berufliche Anspannung oder Konflikte in der Familie und/oder Beziehung anzusehen und zu entschuldigen. Noch immer werde sexualisierte Kindesmisshandlung, die innerhalb der Familie stattfindet, auf mildernde Umstände erkannt, die auf traditionellen Mythen basieren. Diese Mythen erzählten beispielsweise von Promiskuität und verführerischen Reizen des Kindes, und das Alter des Kindes gelte als ausschlaggebend für eine Verurteilung.“ (Ray Wyre, Anthony Swift, „Die Täter“, 1991)
Nachtrag und Ergänzung
Aufgrund der völkerrechtswidrigen Äußerung des schleswig-holsteinischen Jusitzministers Emil Schmalhaus (parteilos) mit den Worten der Presse – Kieler Nachrichten vom 09.März 2010
„Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß warnt vor Aktionismus bei Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal an deutschen Schulen.“
erfolgt zur Wiedergutmachungspflicht eines Staates wegen völkerrechtwidriger Handlungen gem. UN Resolution 56/83 nachfolgende Ergänzung:
Die UN Resolution 56/83 kennt auch keine strafrechtliche Verjährung.
Vielmehr wird die Restitution (Wiederaufnahme) völkerrechtlich verbindlich gefordert !
Im Kapitel II der UN Res. 56/83 heißt es …
Zitat:
Wiedergutmachung des Schadens
Artikel 34
Formen der Wiedergutmachung
Die volle Wiedergutmachung des durch eine völkerrechtswidrige Handlung verursachten Schadens erfolgt durch Restitution, Schadenersatz und Genugtuung, entweder einzeln oder in Verbindung miteinander, in Übereinstimmung mit diesem Kapitel.
Artikel 35
Restitution
Ein für eine völkerrechtswidrige Handlung verantwortlicher Staat ist verpflichtet, Restitution zu leisten, das heißt den vor der Begehung der Handlung herrschenden Zustand wiederherzustellen, sofern und soweit die Restitution
a) nicht tatsächlich unmöglich ist;
b) nicht mit einer Belastung verbunden ist, die außer allem Verhältnis zu dem Nutzen
steht, der durch Restitution anstelle von Schadenersatz entsteht.
Zitatende
Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß warnt vor Aktionismus bei Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal an deutschen Schulen, als einen offensichtlichen Versuch zur Verdummung der Bevölkerung hinsichtlich geltenden Völkerrechts.
Denn die UN Resolution 56/83 fordert genau den Aktionismus, vor den der schleswig-holsteinische Justizminister Emil Schmalfuß warnt.
Eine feindlichere Einstellung gegenüber den Opfern und gegenüber dem Völkerrecht kann man eigentlich gar nicht mehr einnehmen.
Ringvorsorge – Schutzgemeinschaft gem. Art.1 der UN Resolution A/RES/53/144
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/
Quelle: http://www.kn-online.de/top_themen/141175-Kindesmissbrauch-Kieler-Minister-gegen-Aktionismus.html
Auch wenn es unpopulär ist: Es gibt Gründe, warum Taten in einem Rechtstaat verjähren. Taten ewig, also nach Jahrzehnten zu verfolgen, halten selbst manche Opferverbände für den falschen Weg.
Außerdem gibt es, entgegen der weitverbreiteten Meinung, keine schnelle Verjährung bei Sexualdelikten. Verglichen mit anderen Staftaten verjähren diese, sehr, sehr lange nicht. Bei einem sog. schweren sexuellen Missbrauch, beispielsweise Oralverkehr oder Beischlaf, liegt die Verjährungsfrist bei 20 Jahren. Dazu kommt, dass sie erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres des mutmasslichen Opfers zu laufen beginnt.
Real bewegen wir uns also bereits jetzt bei Fristen von knapp 30 Jahren. Ein 40jähriger Täter kann also bis zu seinem 70. Lebensjahr verfolgt werden.
Vergessen wird gerne, dass die Verjährungsfristen vor wenigen Jahren erst angehoben wurden (genauso wie die Strafrahmen verdoppelt wurden). Man kann eine Spirale nicht ewig nach oben drehen, ohne das ein Rechtstaat Schaden nimmt.
Bei allem Respekt für die Opfer, aber bevor noch höhere Fristen gefordert werden, sollte man erst einmal die Fakten betrachten. Wir haben bereits jetzt die faktisch höchstmöglichen Verjährungsfristen!
An Hr. Norbert,
…“ Bei einem sog. schweren sexuellen Missbrauch, beispielsweise Oralverkehr …“
Das Wort Verkehr wird in diesem Zusammenhang faktisch und auch in Fachkreisen nicht verwendet…bei allem Respekt!!!…auch nicht Beischlaf, denn ein Kind, das solche Gewalttat angetan wird, schläft ganz sicher nicht seelenruhig dabei!!! Das ist auch FAKT!!
…“liegt die Verjährungsfrist bei 20 Jahren. Dazu kommt, dass sie erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres des mutmasslichen Opfers zu laufen beginnt“…
Der überwiegenede Teil der Betroffenen ist aber durch den Missbrauch derart traumatisiert, dass in den meisten Fällen das Trauma erst im Alter von 40 aufbrincht. Jetzt muss gerechnet werden, aber das werden Sie schon schaffen. Das sind die Fakten, in denen Statistiken sich real bewegen!
…“Man kann eine Spirale nicht ewig nach oben drehen, ohne das ein Rechtstaat Schaden nimmt…“
Welchen Schaden nimmt der Rechtsstaat durch die derzeitige Verjährungsfrist, weil Opfer erneut, diesmal vom Gesetzgeber zum Schweigen gezwungen werden? Wenn man die Kosten allein der unzähligen Klinkaufenthalte, Therapien, Beitragszahlungs- und Lohnsteuereinbussen durch langziehenden Krankenstand, Umschulung nach Berufsaufgabe durch die psychischen Folgen… auch hier gilt, überschlagen und selbst rechnen…Dies sollten die dafür verantwortlichen Täter, Institutionen, Wegseher, Vertuscher aus eigener Kasse zahlen müssen und zwar ohne Verjährung!!!
… „Wir haben bereits jetzt die faktisch höchstmöglichen Verjährungsfristen!“…
Da muss ich Ihnen als Antwort Ihre eigenen Zeilen wieder spiegeln…“sollte man erst einmal die Fakten betrachten.“
Fakt ist, dass in vielen anderen Ländern gar keine Verjährungsfrist für sex. Missbrauch gibt!!!
Soviel zu Realität und Fakt!
@Norbert:
„Taten ewig, also nach Jahrzehnten zu verfolgen, halten selbst manche Opferverbände für den falschen Weg.“
Als einziger sogenannter „Opferverband“ hat sich der Deutsche Kinderschutzbund gegen die Verlängerung der Fristen ausgesprochen.
Beim „Deutschen Kinderschutzbund“ gab es in der Vergangenheit eindeutige personelle Überschneidungen mit sog. „Pädophilie“-Initiativen. Das ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache. Der damals dort tätige Reinhart Wolff hat zusammen mit der kürzlich verstorbenen Publizistin Katharina Rutschky die unselige „Missbrauch des Missbrauchs“-Kampagne betrieben, die Opfer diffamierte und ihre Glaubwürdigkeit anzweifelte.
Merke: Nicht überall wo „Kinderschutz“ draufsteht, ist „Kinderschutz“ drin.
Wie das jetzt mit dem dortigen Personal ist, weiss ich nicht, hoffen wir, dass es keine Überschneidungen mehr gibt und angesichts meiner Unkenntnis diesbezüglich gilt natürlich für alle jetzt dort Tätigen die „Unschuldsvermutung“. Ich möchte als „Opfer“ jedoch sagen, dass ich nicht vom Deutschen Kinderschutzbund vertreten werde.
Wenn Sie noch andere sog. „Opferschutzverbände“ kennen, die sich gegen die Verlängerung der Verjährung aussprechen, sagen Sie bitte konkret, welche das sind.
Ich habe die Diskussionen der letzten Wochen aufmerksam verfolgt und mir ist außer vom DKSB keine solche Äußerung bekannt.
Tauwetter, der Weiße Ring und die Deutsche Kinderhilfe haben eindeutig in Fernsehinterviews geäußert, dass die jetzigen Verjährungsfristen nicht ausreichen.
Kleiner persönlicher Nachsatz zur Diskussion um die Notwendigkeit der Verlängerung oder Abschaffung der Fristen:
Ich selbst habe seit unmittelbar nach der Tat als Kind körperliche und seelische Schädigungen. Dies hat in meiner Kindheit, Jugend und als junge Erwachsene zu einer massiven Beeinträchtigung meiner Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit geführt; im Alter von 30 Jahren hat sich die Posttraumatische Belastungsstörung dann extremst verschlimmert, nachdem die Traumatisierung aufgebrochen ist und die konkreten Erinnerungen an die Gewalttaten über mich hereingebrochen sind. Ich habe einen totalen psychischen und körperlichen Zusammenbruch erlitten.
Damals – mit 30 – habe ich unmittelbar nach der Entlassung aus einer Reha-Klinik in einer Art „Kamikaze-Aktion“ versucht, den Täter zu konfrontieren. Er war, angeblich um der Strafverfolgung wg. einer anderen Straftat zu entgehen, untergetaucht (kein fester Wohnsitz, kein Kontakt zu Angehörigen, Abmeldung bei der Krankenkasse etc.). Eine juristische Klärung war daher – mangels Angeklagtem – nicht möglich.
In den letzten Jahren ging es mir so schlecht, dass ich schlichtweg damit beschäftigt war, zu überleben und nicht verrückt zu werden und meine ganze Energie ging dafür drauf. Erst vor ca. einem Jahr – mit 40 – hatte
ich die Kraft, erneut darüber nachzudenken, Kontakt zu meiner Familie aufzunehmen und den Täter, den Bruder meines Vaters, zur Rechenschaft zu ziehen.
Wobei meine behandelnden Ärztinnen vermutlich immer noch davon abraten würden, dem Täter zu begegnen: Ich habe bisher keine Traumatherapie gemacht (machen können), da alle Therapeuten, die ich aufgesucht habe, zwar vor der Behandlung gesagt haben, sie hätten „ganz viel Erfahrung mit der Behandlung von Opfern sexueller Gewalt“ – was sich aber leider nicht bewahrheitete, sobald sie die Finanzierungszusage der Kasse hatten und die Behandlung begann. Dasselbe in Reha-Kliniken.
Durch die falsche und fachlich nicht kompetente Behandlung haben sich meine Beschwerden – permanente Todesangst über Wochen und Monate, Alpträume, Flashbacks – zeitweise massiv verschlimmert. Dies ist kein Vorwurf aus Frust; entgegen aller Absprachen bin ich plötzlich mit den schlimmsten Dingen „konfrontiert“ worden (Traumaexposition), statt mich in der Therapie zu stabilisieren. Dies ist gegen alle „Regeln der Kunst“ in der Traumatherapie.
Es ist wahnsinnig schwierig, in Deutschland TherapeutInnen zu finden, die Erfahrung mit der Behandlung chronifizierter Traumatisierungen haben.
Anders als bspw. in den USA steckt die Ausbildung von spezialisierten Therapeuten und die Entwicklung fachlich fundierter Behandlungsprogramme in Reha-Kliniken in Deutschland immer noch in den Kinderschuhen. Vor elf Jahren habe ich in einer Stadt mit knapp 300.000 Einwohnern gewohnt und es gab dort keinen einzigen (!) Traumatherapeuten/in. Heute sind es immerhin vier oder fünf.
Nun bin ich über 40, die Taten sind mit meinem 38. Lebensjahr verjährt. Dumm, nicht wahr? Fristen knapp verpasst! (Zynisch gesagt: Ähnlich wie beim Finanzamt – Abgabe der Steuererklärung zu spät!)
Und jetzt? Dient es dem Rechtsfrieden in diesem Land, dass der Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann? Wenn er nicht wegen ähnlicher Straftaten anderweitig verurteilt wurde, gilt er als nicht vorbestraft und kann seelenruhig mit einer reinen Weste durch die Welt spazieren.
Es liegt nicht an meinem mangelnden Willen, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wurde. Wären die Fristen nicht abgelaufen, würde ich jetzt Anzeige erstatten, wobei meine behandelnden Ärztinnen mir vermutlich immer noch davon abraten würden. Ich darf offiziell seit drei Jahren noch nicht einmal mehr den Namen des Täters nennen, da ich mir sonst eine Verleumdungsklage und Schadensersatzforderungen einhandeln würde.
„Rechtsfrieden“ haben nur die Täter. Die Opfer haben „lebenslänglich“.
Wer das jetzt kitschig findet: Auch wenn ich ab sofort wieder Vollzeit arbeiten könnte – was nicht der Fall ist – würde ich durch die Arbeitsunfähigkeitsdauer von jetzt elf Jahren mit 67 nur noch eine Rente auf „Hartz IV“-Niveau erreichen können. Mögliche Erbschaften und Lottogewinne lassen wir mal beiseite.
Sprich: Ich hoffe immer noch sehr, dass ich eines Tages soweit gesund sein werde, dass ich im Alltag keine psychischen und körperlichen Beschwerden mehr habe. Trotzdem wird mich die Tat bis an mein Lebensende dahingehend verfolgen, dass ich nicht wie ein gesundes oder gesünderes Mitglied der Gesellschaft für mich selbst sorgen und vorsorgen konnte.
Ich möchte keine „Rache“, ich möchte, dass der Täter sich seiner Verantwortung stellen muss. Täter, die ähnliche Gewalttaten verübt haben wie in meinem Fall, haben dafür fünf bis sieben Jahre Haft bekommen (schwerer sexueller Missbrauch). Das hätte meine „verschwundenen“ Lebensjahre oder das ganze Leid auch nicht wieder gutgemacht, aber es wäre wenigstens eine Anerkennung der Schädigung und ein deutliches „Stoppschild“ für den Täter gewesen.
Hallo Lena und Sarah,
ich verstehe, dass Sie persönlich betroffen sind und kann Ihre Verletzungen nachempfinden. Auch mir dürfte es in einer ähnlichen Situation schwer fallen, umbefangen zu bleiben. Mein Mitgefühl haben Sie!
Anderseits, bitte versuchen Sie auch die ganzen möglichen Auswirkungen zu sehen: „Sexueller Missbrauch“ (ein schwieriger Begriff, weil es das Gegenteil von Gebrauch ist, den es hier eben nicht gibt) ein sehr weites Feld. Darunter fällt bereits der 14jährige Junge, der mit seiner 13jährigen Freundin einvernehmlichen Sexualverkehr hat. Ebenenso das Pärchen, das im Wald von spielenden Kindern beobachtet wird. Selbst Urinieren in der Öffentlichkeit (wenn eine sexuelle Motivation unterstellt wird) kann dazukommen. Bis hin zu schweren Vergewaltigungen, die vermutlich bei Ihnen eine Rolle gespielt haben mögen.
Wenn die gesamte Bandbreite dieser Delikte in Zukunft nicht mehr verjähren würden, wäre selbst die verbotene Jugendliebe nach 50 Jahren noch strafbar. Das halte ich ehrlich gesagt für zu weit gehend. Es gibt auch Taten, wie etwa die von Exhibitionisten, die ebenfalls nicht mehr verjähren würden, weil sie (vor Kindern begangen) als „sex. Missbrauch“ gewertet werden. Die Fachwelt geht beispielsweise bei Exhibitionismus vor Kindern davon aus, dass diese in der Regel (!) nicht zu lebenslangen Traumata führen. Ein einvernehmlicher Verkehr zwischen Jugendlichen wird auch keine Spätfolgen erwarten lassen.
Es gibt auch Gewalt im nichtsexuellen Bereich, die lebenslange Folgen hat. Körperverletzung kann ebenfalls zu schweren traumatischen Zuständen auch nach Jahrzehnten führen. Von lebenslangen Verletzungen (Blindheit usw.) gar nicht zu reden. Auch hier wäre es dann, nach den Regeln der Verhältnissmässigkeit und Gleichbehandlung, notwendig, die Verjährungsfristen zu streichen. Denn warum sollte ein Opfer einer körperlichen Auseinandersetzung schlechter gestellt sein wie eines von sexueller Gewalt?
Nur was wäre die Folge? Wir würden damit eine Lawine auslösen. Im Grunde kann man Verjährungsfristen gleich kippen, denn es ist immer für die Opfer unbefriedigend. Nur wollen wir wirklich eine Gesellschaft, in der alles, auch nach Jahrzehnten, noch verfolgt werden kann? Wo es nie eine Chance auf Besserung gibt? Gestehen wir Tätern nicht zu, irgendwann dazuzulernen, sich zu resozialisieren und sich wieder einzugliedern?
Auch Strafen erhöhen ist populär. Bei Sexualstraftaten wurden diese bereits mehrfach die letzten Jahre heraufgesetzt, teilweise verdoppelt (wie auch die Verjährungsfristen). Nur, das löst weder das Problem noch werden es deswegen weniger Delikte. In den USA glaubt man bis heute noch, harte Strafen und Todesstrafe schreckt ab. Jeder kennt die Folgen: Es gibt etwa nicht weniger Straftaten, nur übervolle Gefängnisse. In Kalifornien wie in anderen Staaten stapelt man die Leute mittlerweile in Turnsäalen, weil alle Zellen voll sind.
Was ich einfach sagen will: Viele Vorschläge sind populär, aber nicht zu Ende gedacht. Es ist einfach, immer wieder harte Strafen etc. zu fordern, das bringt Wählerstimmen, aber es löst keine Probleme. Gesellschaftliche, soziale, medizinische Probleme und Defizite löst man nicht mit Mitteln der Justiz.
Bezüglich Opferverbände und anderen Ländern, wie Sie sicher wissen gab es auch in der Schweiz eine teilweise sehr emotionale Debatte darüber, ob man Sexualdelikte bezüglich der Verjährungsfrist höher als Mord ansetzen soll (der dort nach 30 Jahren verjährt). Aber nicht nicht nur aus juristischen Gründen (Verhältnismäßigkeit) gab es Bedenken, sondern auch aus pragmatischen. Sie dürften von den Schwierigkeiten, eine Tat nach mehreren Jahrzehnten aufklären zu können, wissen. Selbst manche Opfer wünschen sich nach Jahrzehnten keine juristische Verfolg mehr (nicht nur bei Polanski). Sie können aber, weil Offizialdelikt, diese nicht stoppen. Das es in der Schweiz trotzdem zu dieser Regelung kam, lag eher am politischen System als an der Expertenmeinung. Dort sind nach einem Volksentscheid neuerdings auch Minarette verboten – ein Vorbild für Deutschland?
Auch sollte man – ich sage es ungern, weil es viele nicht hören wollen – nicht ausblenden, dass es sicher auch einige Fälle gibt, wo mutmaßliche Täter, oft erst nach Jahrzehnten, ungerechtfertigt beschuldigt werden. Etwa nach familiären Auseinandersetzungen, Scheidungskriegen usw. Falsche Anschuldigungen bei Sexualdelikten sind schwer zu entkräften. Der Missbrauch mit dem Missbrauch, den Sie ansprechen, ist ein echtes Tabuthema (siehe etwa Worms), weil Justizfehler in diesem Bereich kaum beweisbar sind und wenn dann unter den Teppich gekehrt werden.
Jede Sache hat leider immer zwei Seiten. Ich plädiere einfach dafür, auch die Kehrseite zu sehen und wünsche Ihnen, auch als Betroffene, die Kraft, dies tun zu können!
Sehr geehrter Norbert,
zunächst ist es mir erst mal ein Bedürfnis, sie darüber aufzuklären, dass wir nicht um die Aufhebung der Verjährungsfrist im Strafrecht kämpfen, sondern ausschließlich um die Aufhebung der Verjährungsfrist im Zivilrecht uns einsetzen.
Im folgenden Link können Sie sich gerne bezüglich der Unterschiedes zwischen den 2 verschiedenen Rechte informieren.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-von-faellen-sexuellen-missbrauchs_008068.html
Zu ihren Zeilen: „“Sexueller Missbrauch” (ein schwieriger Begriff, weil es das Gegenteil von Gebrauch ist, den es hier eben nicht gibt) ein sehr weites Feld. Darunter fällt bereits der 14jährige Junge, der mit seiner 13jährigen Freundin einvernehmlichen Sexualverkehr hat. Ebenenso das Pärchen, das im Wald von spielenden Kindern beobachtet wird. Selbst Urinieren in der Öffentlichkeit“ möchte ich einiges bemerken. Ich gehe mit Ihnen konform, dass der Begriff „Sexueller Missbrauch“ sehr verniedlicht, was diese Tat eigentlich ist, nämlich gewaltvolle, sexistische Misshandlung. Ein 14 jähriger, der eine Beziehung mit einer 13 jährigen eingeht, begeht keinen sex. Missbrauch, wenn beide im gegenseitigem Einverständnis eine Intimbeziehung pflegen (was heute fast normal ist…) Denn hier wird 1. nicht mit Gewalt einem sex. Trieb nachgegangen, 2. handelt es sich hier um eine Beziehung, Freundschaft im gegenseitigem Einverständnis aufgrund von LIEBE und nicht EGOZENTRIK.
Und wenn ein Pärchen beim Geschlechtsverkehr zufällig von Kindern beobachtet werden, hat dies auch nichts, aber auch gar nichts mit sex. Missbrauch zu tun. Sex. Missbrauch wird im Srafgesetzbuch sowie im Zivilrecht folgender maßen definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch
Auch spricht man nicht von „VERGEWALTUNG“, wenn ein Kind von einem Erwachsenen gewaltvoll für seinen Sextrieb benützt wird. Von Vergewaltung ist dann die Rede, wenn ein Erwachsener eine Erwachsene oder umgekehrt (solls auch geben) mit Gewalt und ohne Einverständnis benützt, um seinen sex. Trieben freien Lauf zu lassen.
Bzgl. weiterer rechtlicher Ansprüche für Opfer häuslicher Gewalt oder Gewalt durch Dritte hier ein Link der bestehenden Gesetze:
http://www.123recht.net/article.asp?a=12494&ccheck=1
Für die Verbesserung der Rechte kämpfen ebenso viele andere Institutionen. Wir setzen uns eben für die Opfer sex. Gewalt und Missbrauch ein. Schuster bleib bei deinen Leisten. Nur so kann man sich speziallisieren und genügen informiert sein (wovon Sie nun auch provitieren, da in Ihren Zeilen sehr deutlich zu spüren ist, dass Sie nicht genügend informiert sind, was dieses Thema betrifft)
Nun zu Ihrer Aussage: „Gestehen wir Tätern nicht zu, irgendwann dazuzulernen, sich zu resozialisieren und sich wieder einzugliedern.“ Das ist einzig und allein Sache des Strafrechts. Und Sie werden jetzt aber von den Opfern nicht erwarten, sich für die Täter einzusetzen. Das wäre nun schon sehr zynisch!!!
Auf den Rest Ihrer Zeilen muss ich nicht mehr eingehen, weil Sie sich hier wieder ausschließlich auf das Strafrecht äußern, dass hier im Forum kein Thema ist.
Im Kampf um die Aufhebung des Zivilrechts geht es um die Rechte des Opfers, um die Rechte von Entschädigung wie Schmerzensgeld, Übernahme der Therapiekosten, Anerkennung der Langzeitschäden, Verdienstausfallsgelder (um der bisher üblichen Frühberentung entgegenzuwirken, in der viele Betroffene geschickt werden, da sie nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten).
Ich bitte Sie nochmal, informieren Sie sich erst ausführlich! Dieses Forum bietet ausreichend Möglichkeiten dazu. Dann können Sie gerne noch einmal Ihre Aussagen überdenken.
Nichts für ungut, aber es ist einfach mühsam, jemandem in 5 Min. ein Hintergrundswissen zu vermitteln. Wenn es Ihnen wichtig genug wäre, würden Sie sich auch ausreichend informieren.
Sorry, aber das ist meine Meinung!
Deshalb habe ich auch auf Ihr erstes Schreiben etwas schroff reagiert, weil es nicht fair ist, mit Halbwissen so überzeugt zu argumentieren. Dadurch werden Gerüchte verbreitet und setzen sich in so manche unreflektierte Hirne fest. Ich hoffe, Sie verstehen jetzt unsere Motivation!!!
Der Gesetzgeber befindet sich in der moralischen Verantwortung für die Bestrafung von Sexualstraftätern und den zukünftigen Schutz von Frauen und Kindern vor sexuellen Übergriffen.
Die Fakten zeigen jedoch dass die Opfer Sexueller übergriffe meist einen schwereren Stand vor Gericht haben als die Täter, vor allem, wenn die Straftat verjährt ist. Wer als Kind missbraucht wurde wird sich darüber meist erst im Erwachsenen Alter bewusst, bzw. ist erst dann in der Lage über das erlebte zu sprechen, meist ist es dann zu spät, denn sexueller Missbrauch hat eine Verjährungsfrist von 5- 10 Jahren, somit verhindert der Gesetzgeber in vielen Fällen eine Verurteilung von Sexualstraftätern.
Wer seinen Peiniger nach Ablauf der Verjährungsfrist anzeigt muss damit rechnen, dass dieser nicht nur freigesprochen wird, sondern ihm als Opfer auch noch eine Gegenanzeige wegen Verleumdung droht.
Die seelischen Qualen der Opfer unterliegen jedoch keiner Verjährungsfrist. Ihr Leiden zieht sich über Jahrzehnte, hat seelische wie körperliche Auswirkungen, schränkt die Betroffenen in zwischenmenschlichen Interaktionen und im täglichen Leben ein, dies manchmal bis ins hohe Alter.
Der Kölner Verein “Zartbitter ev.”, eine Opferberatung geht von einer Dunkelziffer von jährlich 300.000 Missbrauchsfällen aus, diesen Menschen muss Raum zur Wiedergutmachung gegeben werden. Es kann nicht sein, dass unsere Gesetzgebung die Täter schützt und die Opfer durch ein weiteres Martyrium schickt.
Natürlich besteht auch eine große Angst vor Falschanzeigen aber davor schützt die Verjährungsfrist nicht. Es gibt keinen triftigen moralischen Grund für die Verjährung von Sexualstraftaten. Mord verjährt auch nicht, warum also sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch wiegt für das Opfer schwerer als Mord für das Mordopfer. Das Mordopfer ist tot, ergo hat das Mordopfer seine Qualen hinter sich, das Missbrauchsopfer lebt weiter und erlebt die Tat jeden Tag und jede Nacht, in einer ruhigen Minute, in einem Traum, in einer Fraktion von Sekunden in der das Gehirn sich auf nichts äußeres konzentriert immer und immer wieder. Mord ist furchtbar und kann sehr grausam von statten gehen, aber noch gräulicher sind Sexualstraftaten.
Man soll bedenken wie es den Opfern geht und man soll sich vor Augen halten wie eine solche Straftat abläuft, denn darüber schreiben die wenigsten, weil es niemand wissen will, zu abgründig erschienen uns dann unsere Artgenossen, wenn wir wüssten wie sie sich, schlimmer als die Tiere, über meist wehrlose Kinder, oder Frauen hermachen, sie aus purem Egoismus und aus purer sexueller Gier körperlich wie seelisch zerreißen und verstümmeln. Was sind das für Menschen die Sex mit Kindern haben, oder Frauen, manchmal die eigene Ehefrau zum Geschlechtsverkehr zwingen? Wie soll man mit Menschen umgehen die völlig unkontrolliert ihren sexuellen Trieben folgen? Soll man solche Menschen vor einer gerechten Strafe schützen? Oder ist der Gesetzgeber nicht eher dazu verpflichtet die Gesellschaft vor solchen Menschen zu schützen?
Eine Sexualstraftat, egal in welcher Form und von wem sie begangen wird darf niemals verjähren und sollte stets mit voller härte bestraft werden, auch Mord aus Affekt ist Mord, man sollte keinen unterschied machen, für die Opfer gibt es auch keinen, tot ist tot und vergewaltigt ist vergewaltigt, da gibt es keine Kur für und es wiedert mich an, dass der Gesetzgeber dies nicht einsieht.