Radio BAYERN 2
Tagesgespräch am 04.02.2010

„Das Fatale an der Verjährungsfrist zeigt sich hier in seiner ganzen Tragik“, sagt Georg Ehrmann von Deutschen Kinderhilfe zu den Fällen von sexuellem Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg und anderen Einrichtungen der Jesuiten. Was ehemaligen Patern vorgeworfen wird, liegt weit zurück. Zu weit für eine Strafe?

Noch muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Vorwürfe verjährt sind: Mehrere Jesuiten-Pater werden verdächtigt, Minderjährige an mehreren kirchlichen Schulen und Einrichtungen in Deutschland sexuell missbraucht zu haben. Normalerweise verjähren solche Taten nach zehn, nur in schweren Fällen 20 Jahre nachdem ein Kind volljährig geworden ist.

Wie lange muss Strafverfolgung möglich sein?

Was passiert, wenn sich ein Opfer erst als Erwachsener traut, über die Erlebnisse zu sprechen? Das fragt sich auch der Jurist Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe.

Dürfen Sexualdelikte verjähren?

Podcast: Missbrauch – 03.02.2010 (br-online.de)

Quelle:

http://www.br-online.de/bayern2/tagesgespraech/index.xml