WDR west.art 15.11.2007
Zitat Karl Kardinal Lehmann am 15.11.2007:
“Es gibt ja von der medizinischen, – psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es, eh, eh, Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen. Die man aber nicht auf ein Leben lang einfach, eh, jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.”
Ein einmaliger Ausrutscher“? zu Lasten der mißbrauchten Kinder?
einfach banal…? eher alles Banane…oder?
Tja, die Banalität des Bösen……
Kirche Balla-Balla!
Man sollte sich einmal die Dogmen der Katholischen Kirche anschauen, um zuerkennen wie krank diese Dogmen sind die nur von kranken Menschen gemacht worden sein können. Kein normaler Mensch würde soetwas zustande bringen. Das ist doch psychisch schwer krank:
Hier einmal eine Dogme
669 – Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn – um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen – ein Priester unmittelbar vor einer von ihm gegebenen „sakramentalen Lossprechung“ etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu binden und zu lösen, … der sei ausgeschlossen.
Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen „lässlichen Sünden“ einerseits und „schweren Sünden“ bzw. „Todsünden“ andererseits. Demnach sei nicht erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine „Todsünde“. Schon die Leugnung einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der Betroffene dadurch zum „Häretiker“ (= „Irrlehrer“) wird. Das hier genannte Beispiel ist jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der Priester zuvor ausgerechnet das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch „ausgeschlossen“, d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er sich seinerseits durch einen anderen Priester „lossprechen“ lässt.
Weiteres findet sich im I-Net unter :Betrug und Verrat an Jesus Christus: Die Kirche, ein … – Der Theologe nr. 25
@ Heinrich Bruns
Ein wichtiges Stichwort, das o.g. Dogma …!
Ich frage mich warum werden dann Gläubige wegen eines einmaligen Ausrutschers ein Leben lanf exkommuniziert?
hallo
mich htt eine Nonne c2jahre sex.missbraucht,alles verjährt,alles nur blabla,die Nonne ist gestorben und ich muss mein ganzes leben ,damit,leben und bisher hab ich von der kirche,keine hilfe bekommen…….
warum lässt dieser Gott,das zu…..
Nein, Kardinal Lehmann! Sexuelle Misshandlung ist kein Ausrutscher, sondern eine Straftat, das gilt auch für die Kath. Kirche! Darauf folgt in unserer Rechtsstaatlichkeit ein ordentliches Strafverfahren und erst nach dessen Abschluss, und erst dann, kann der Arbeitgeber Kirche über eine Weiterbeschäftigung nachdenken. Keine Vertuschung, keine Bagatellisierung und kein Täterschutz mehr. Und bitte, verschonen Sie uns zukünftig mit einer derartigen Stotterei und inhaltlichen Unausgegorenheiten. Und hören Sie endlich auf zu versuchen, den Rechtsstaat zu umschiffen.