netzwerkB 26.07.2012
Wir planen zukünftige Aktionen!
Bitte unterstützen Sie unsere beiden Petitionen zur Aufhebung der Verjährungsfristen :
- an den Europäischen Gerichtshof
http://netzwerkb.org/petition - an den Deutschen Bundestag
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb
Um Kinder in Zukunft besser zu schützen, müssen wir auch weiterhin Druck auf die Politik ausüben!
netzwerkB benötigt Ihre Hilfe:
Nachfolgend eine Übersicht der medialen Berichterstattung über den HUNGERSTREIK:
Presse:
2012/06/09/Humanistischer Pressedienst “Norbert Denef im Hungerstreik”
2012/06/09/Lübecker Nachrichten “Scharbeutzer will mit Hungerstreik die Bundesrepublik bezwingen”
2012/06/10/Leipziger Volkszeitung “Nach SPD-Entscheidung: Norbert Denef im Hungerstreik”
2012/06/10/PYROLIM “Missbrauchsopfer Norbert Denef-Hunger nach Gerechtigkeit”
2012/06/15/Lübecker Nachrichten “Hungerstreik in Scharbeutz: Jetzt schaltet sich Stegner ein“
2012/06/15/Frankfurter Allgemeine “Im Hungerstreik gegen die SPD
2012/06/16/taz.die tageszeitung “Hungern gegen das Nichtstun”
2012/06/17/derwesten “Schwerbehinderter läuft nach Berlin”
2012/06/21/DIE ZEIT “Ein Mann macht Ernst”
2012/06/21/Berliner Umschau “SPD möchte rechtliche Lage von Missbrauchsopfern verbessern”
2012/06/27/Lübecker Nachrichten “Hungern gegen Verjährung geht weiter“
2012/06/29/Westfälen-Blatt “Sechs Opfer im Hungerstreik”
2012/07/06/Leipziger Volkszeitung “Hungern gegen die Verjährung”
2012/06/30/Humanistischer Pressedienst “Realitat trifft Politik”
2012/07/01/ZEIT ONLINE “Ein Mann macht ernst”
2012/07/08/Publik-Forum “Der Durchhalter”
2012/07/08/DER SPIEGEL “Lebenslang”
2012/07/08/DIE ZEIT “Mehr Fragen als Antworten”
Radio:
2012/07/12/NDR Welle Nord “Hungerstreik – NDR Welle Nord”
Presse:
2012/07/12/hpd Humanistischer Pressedienst “Über wie viel Brücken muss man gehn”
2012/07/13/Hamburger Abendblatt “Missbrauchsopfer im Hungerstreik”
Radio:
2012/07/15/NDR Info “Stockende Aufarbeitung: Die katholische Kirche und der Missbrauchsskandal”
Presse:
2012/07/17/Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag “Hungerstreik für missbrauchte Kinder”
2012/07/18/WELT ONLINE “Missbrauchsopfer hungert für die Aufhebung der Verjährungsfristen”
2012/07/19/Badische Zeitung “Missbrauchsopfer Denef seit sechs Wochen im Hungerstreik”
2012/07/19/Boulevard Baden “Missbrauchsopfer hungert für die Aufhebung der Verjährungsfristen”
2012/07/19/hpd “Alice Miller und der Struwwelpeter”
Radio:
2012/07/22/NDR Welle Nord Ermittlungsverfahren gegen Hungerstreiker”
Fernsehen:
Presse:
2012/07/24/Lübecker Nachrichten “Nach 46 Tagen hat Norbert Denef gestern den Hungerstreik beendet”
Radio:
2012/07/24/NDR Welle Nord “Politische Ignoranz”
Fernsehen:
2012/07/24/ZDF Morgenmagazin “Politischer Hungerstreik – keine Verjährung bei sexualisierter Gewalt”
Presse:
h2012/07/24/Süddeutsche Zeitung “Hungerstreik gegen die Verjährung”
2012/07/24/WELT ONLINE “Missbrauchsopfer beendet Hungerstreik”
2012/07/24/nachrichten.t-online.de “Missbrauchsopfer beendet nach sechs Wochen seinen Hungerstreik”
2012/07/25/Wedel-Schulauer Tageblatt “Scharbeutzer beendet Hungerstreik”
2012/07/26/DIE ZEIT „Verdächtig still“
29012/07/26/DIE ZEIT „Glatze für die Glotzer“
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Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen
Von Seiten des Regenbogenwald – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. und der daran angeschlossenen Community mit über 4.500 Mitgliedern – überwiegend erwachsen gewordene Opfer von sexuellen, seelischen und körperlichen Kindesmissbrauch – wird das Bestreben ebenfalls voll unterstützt!
Wir haben offiziell beim Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann (Grüne) angefragt und umgehend eine positive Antwort erhalten. Siehe hierzu auch: http://www.regenbogenwald.de/news/kurzberichte/menschenrechte/verjaehrungsfristen_bei_sexuellem_missbrauch_aufheben.htm
Das ist KEINE großartige, mutige Tat von Herrn Kretschmann.
Vielmehr sind sich alle Parteien darüber einig, daß sie eine Verlängerung wollen, so steht es in den momentanen Gesetzentwürfen. (siehe hier unter links http://netzwerkb.org/?s=gesetzentw%C3%BCrfe+parteien ).
KEINE Partei aber hat den Mut, eine AUFHEBUNG der Verjährungsfristen zu fordern! Nur diese würde wirklich der Situation gerecht werden.
Aber soviel Opferschutz würde den massiven Protest aller Täter und Täterschützer innerhalb der Parteien auslösen.
Feige Bande!
Das stimmt Anna. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass eine Tat erst zu einer Tat wird, wenn etwas angepackt und erledigt wird. Hier steht nun auch Herr Kretschmann im Wort und mit jedem Politiker mehr wachsen die Erfolgsaussichten. Und genau darum geht es mir.
Abgesehen davon scheint es mir fast logischer, nicht generell die Aufhebung der Fristen zu fordern, sondern ein Ruhen, soweit zum Zeitpunkt einer Anzeige nachgewiesen werden kann, dass erst eine nachgewiesene Traumatisierung behandelt werden musste, bevor eine Anzeigenerstattung möglich wurde. (<– völlig ins Unreine geschrieben!). Das könnte auch der annehmbare Kompromiss zwischen Opfer- und Täterrecht darstellen, um in geringeren Vergehensfällen Rechtsfrieden herbei zu führen. Analogie: War die Tat so schwer, dass sie zu einer Traumatisierung führte, dann ruht die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Traumatisierung erfolgreich behandelt werden konnte. Ein wenig mehr ins Reine gesagt: Ruhen der Verjährung (für alle Delikte), bis der/die Geschädigte gesundheitlich in der Lage ist, eine Anzeige zu erstatten und die gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Tat im Zusammenhang steht. Das kann auch auf alle Delikte angewendet werden, wie z.B. Körperverletzung, Stalking, Raub …
Noch einmal ganz langsam: Die Verjährungsfristen gehören grundsätzlich abgeschafft und zwar ohne Kompromisse und ohne Abwägung, ob eine Tat schwer war oder nicht. Wer entscheidet denn darüber, ob eine Tat schwer war oder nicht? Nur das Opfer entscheidet durch seine Anzeige darüber und niemand sonst. Ein Opfer soll auch vor dem Einsetzen einer akuten Traumatisierung Anzeige erstatten können und das zu jedem Zeitpunkt, auch wenn er sich vielleicht schon im Altersheim befindet und der Täter bereits tot ist. Es geht hier um die Anerkennung der Leiden der Opfer in jeglicher Hinsicht, so wie der „Runde Tisch“ sagt, aber nicht danach handelt.
Auch die Verlängerung der Verjährungsfristen reicht in vielen Fällen nicht aus!
Und juristisch wird es nur komplizierter, wenn man jetzt anfängt, alle Fälle über psychologische Gutachten laufen zu lassen. Es sei denn, man will etwas für die Zukunft der Gutachterzunft tun. Manche Betroffene sind auch nicht so stark traumatisiert, daß sie nicht klagen könnten, aber sie haben evtl. nicht den Mut dazu. Es bedarf eines längeren therapeutischen Prozesses, bis man den Schritt tun kann und anzeigt. Sollen dann diese Betroffenen nicht mehr die Möglichkeit haben anzuzeigen? Das fände ich unfair.
Es wird sich gesellschaftlich nur etwas ändern, wenn die Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden. Dann würde klar werden, wie schwerwiegend diese Verbrechen sind: so schwerwiegend wie Mord, der auch nicht verjährt!!!
Kleiner Denkfehler Anne… Für einen Großteil der „Fälle“ genügt ja das normale Prozedere wenn diese eben nicht ausserhalb der aktuellen Verjährungsfristen liegen. Und wenn eben die Verjährung eintreten würde, dann über Glaubhaftmachung oder Gutachten um die Verjährung aufzuheben. Aber wie schon gesagt: Völlig ins Unreine geschrieben und gedacht, aber als ein Lösungsansatz der evtl. erheblich einfacher umsetzbar sein könnte und damit in vielen Fällen auch schon den gewünschten Erfolg hat.
Andererseits verstehe ich nur allzu gut was Du mit der Kontraindikation „fehlt nur der Mut“ meinst, denn darunter würde ich wahrscheinlich auch fallen. Dann lausche ich aber auch in mich hinein und frage mich selbst: Würde dann ein Wegfall der Verjährung nicht auch den Effekt haben können, dass mir der Ansporn fehlt möglichst zeitnah Anzeige zu erstatten? Dann guck ich weiter und stell für mich auch fest: 10 Jahre hätten eh nicht gereicht auch die für mich zutreffenden 20 Jahre bedurfte es überhaupt bevor ich mich damit auseinander gesetzt habe. Jetzt, nach über 30 Jahren würde ich nur noch davon Gebrauch machen wenn ich damit wissentlich weiteren Missbrauch verhindern könnte aber das weiss ich schonmal nicht weil ich den Kontakt so gut wie möglich unterbunden habe und daher keine Kenntnisse über die derzeitige Situation mehr habe. Also überfällt mich der Gedanke an die Schaffung des so genannten Rechtsfriedens.
Du siehst also, ich bin bei dem Thema ziemlich hin und her gerissen… Nur absolut lar ist mir, dass die derzeitigen Regelungen nach § 78, 78a und 78b StGb unzureichend sind.
Ansonsten reiche ich noch ein paar k’s l’s und ,’s nach, wenn irgendwo welche fehlen, meine Tastatur mag mich nicht mehr…
Ja, Michael, bevor du ins Unreine schreibst, geh einfach nochmal in dich und überlege dir, ob du lieber der Argumentation deines Täterintrojekts folgen willst (Rechtsfrieden) oder der des ehemaligen Kindes, das du einmal warst und das Unrecht erfahren hat. Entweder – oder.
Zudem geht es nicht nur um meinen oder deinen Fall, sondern um noch viele viele andere, es geht um die Masse der Betroffenen. Die in der Vergangenheit und die in der Zukunft. Die in der Zukunft sollen es mal besser haben als wir. Sie sollen sich besser gegen das Unrecht wehren können.
Es schadet keinem Betroffenen, wenn die Verjährungsfristen aufgehoben werden. Es „schadet“ nur den Tätern. Somit ist doch klar, für wen man argumentiert, wenn man die Verjährungsfristen nicht aufheben will!
Oh sorry ich habe grad erst auch den Kommentar von Karl gesehen… Wahrscheinlich ann ich aber euch beiden mit demselben Statement antworten:
Grundsätzlich möchte ich vermeiden missverstanden zu werden. Ich bin in Bezug auf alle Delikte gem. dem 13. Abschnitt StGb ganz klar für einen Wegfall der Verjährungsfristen. Meine Überlegungen basieren nur darauf, ob und wie das gesellschaftlich und politisch durchsetzbar ist. Ergo müssen u.a. folgende Argumente in die Überlegungen einbezogen werden:
– Unser Strafrecht sieht mit Ausnahme bei Mord die Schaffung des Rechtsfrieden vor und das hat bei zahlreichen Delikten auch absolut seinen Sinn.
– Der 13. Abschnitt StGb unterscheidet sehr wohl in der „schwere der Tat“ und das macht auch Sinn. Hier darf das nur nicht verwechselt werden mit der Auslegung diverser Richter, die ja in letzter Zeit enorm willkürlich schwersten sexuellen Missbrauch über Jahre erheblich milder verurteilen als ein „blosses“ Anfassen. Bitte nicht falsch verstehen das entspricht jetzt nicht meiner eigenen Interpretation sondern spiegelt die Rechtslage der vergangenen Monate und Jahre wieder wie tatsächlich verurteilt wurde! Würden sich – salopp ausgedrückt – die Richter an die Gesetze halten dann hätte das Recht auch eine Chance gerecht zu sein…
– Der Staat und die Gesellschaft muss auch die Auflage erfüllen, dass eine Strafe endlich sein muss. Ein rigeroses Wegsperren ist aus diesem Aspekt nicht vertretbar.
– Das Opfer hat allein aus dem Strafrecht heraus nicht einmal einen echten Anspruch auf Rehabilitierung, egal um welche Straftat es sich handelt. Das ist bisher nicht einmal im Fokus der Gesellschaft gelangt weil die ihr besonderes Interesse zunächst im Schutz vor (weiteren) Straftaten sieht und daher der Meinung ist, dass das Strafrecht diesen Schutz durch Verurteilung von Straftätern zu erfüllen habe. Der Fokus verschiebt sich immer erst dann wenn zumindest ein Teil der Gesellschaft selbst betroffen ist. Im Falle des sex. Missbrauchs hat es bisher die Gesellschaft und die Politik erfolgreich die Opfer ausgegrenzt um sich nicht mit dem Problem befassen zu müssen.
– Gerade beim sexuellen Missbrauch gibt es sehr viele Besonderheiten, die bei kaum einem anderen Delikt so häufig eintreten. Allen voran die Traumatisierung, die für Nichtbetroffene kaum vorstellbar ist (im Gegensatz dazu würde niemand eine Traumatisierung eines Entführungsopfers anzweifeln…), aber auch die Tatsache, dass selbst ohne vorliegende Traumatisierung für das Opfer extreme Hemmschwellen vorhanden sind um den Missbrauch anzuzeigen (z.B. besonders für männliche Opfer durch die Erziehung und bei weiblichen Opfern durch das oft schikanöse Beweisführungsprozedere), womit sich wohl die Forderung nach Aufhebung der Verjährungsfristen am Besten begründen lässt.
– Bei kaum einem anderen Straftatbestand dürfte der Anteil der Täter so hoch sein die aus dem familiären oder persönlichen Umfeld des Opfers stammen. Das erzeugt letztlich auch die hohe Dunkelziffer die – wie Norbert sehr anschaulich aufzeigte – oft erst erheblich nach verstreichen der aktuelen Verjährungsfristen ein Ende finden könnte dann aber genau zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Schweigen führt was eben ein absolutes Unding ist.
Das sind nur wenige Punkte, die ich immer wieder in meine Überlegungen einbringe und daraus den Weg zur bestmöglichen Lösung suche. Daher bezog sich das „ins Unreine geschriebene“ vor alem immer darauf dass ich kaum mit wenigen Zeilen es auf den Punt bringen kann.
Überlegen brauchen Sie nicht mehr. Die grundsätzliche Abschaffung der Verjährungsfristen ist das Ziel von netzwerkB. Herr Denef und Mitstreiter haben nicht zum Spaß gehungert. Berichten Sie das dem „Runden Tisch“!
Sehr geehrter Herr Denef, als Kämpfer für uns Alle frag ich mal nach wie es Ihnen zur Zeit geht? Sind Sie gesundheitlich ok? Und ich frage auch nach welche Kosten auf Sie zukommen können wegen des Protestes innerhalb der ‚Bannmeile‘. Sollten Sie belangt werden, würde ich gerne zu einer Spendenaktion aufrufen. Ich denke, viele sind es Ihnen schuldig. Sie haben sehr viel für uns getan. Ich möchte das allerdings nicht alleine tun, sondern bitte gleichzeitig um Information und Unterstützung.
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Anmerkung von Norbert Denef:
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Wegen einer Lähmung meines linken Beines kann ich den Fuß nicht anheben. Nach Aussage eines Neurologen kann das wohl noch längere Zeit dauern.
Ich befand mich am 13. Juni 2012 auf der Wiese vor dem Reichstag, um ein Gespräch mit Vertretern der SPD zu suchen. Informiert war unter anderem Wolfgang Thierse. Ich hatte gehofft, dass mich solche Vertreter zu einem Gespräch irgendwo in der Umgebung einladen. Das geschah nicht. Stattdessen kam die Polizei. Gegen mich wird nun ein Ermittlungsverfahren geführt, mit dem Tatvorwurf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Es ist zur Zeit noch ein laufendes Verfahren.
@Karl Görtz: Das ist ja wohl ein ganz falscher Ansatz! Bei jedem Handeln muss ein Überlegen vorausgehen! Und ich denke, dass genau die derzeitigen Erfahrungen ja klar zeigen, dass das größte Problem die Umsetzung ist! Es ist also ein ganz besonderer Unterschied zwischen „Überlegen, ob man etwas tut“ und „Überlegen, wie man etwas umsetzt“… Der erste Teil ist schon lange abgeschlossen.
@Norbert: Der RBW hatte 2002/2003 zusammen mit Schotterblume die Petition zur Verschärfung des Strafrechts, hier insbesondere die Anhebung der Mindeststrafen von ursprünglich Geldbuße auf mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe, auf den Weg gebracht, aber so richtig konventionell mit Papier und über 55.000 echten Unterschriften. Die Petition hatte u.a. dann 2008 zur Gesetzesreform geführt bei der sämtliche Strafen verdoppelt wurden, exakt wie es in der Petition gefordert wurde! Vielleicht sollte man daran einen Gedanken verschwenden, ob diese „Massen-Petitionen“ per Avaaz und Co. überhaupt das richtige Mittel sind?!