Verzicht auf Anzeige ist Täterschutz

Von |2012-11-17T10:28:11+01:0006.11.2012|

"Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Entschädigung belangt werden können." Mehr dazu unter: netzwerkB fordert Meldepflicht

 5

„Wieder Weihnachten“

Von |2012-11-15T17:04:41+01:0023.12.2011|

„Wieder Weihnachten“ (23.12.2011) Ich öffne mich jetzt, da ich mir nicht sicher bin ob ich im April meinen 60. Geburtstag noch feiern kann. Ende der Fünfziger, dann der sechziger Jahre, durchlebte ich ein Martyrium. Im Elternhaus herrschte körperliche Züchtigung. Viele Stunden verbrachte ich, für Dummheiten die Kinder nun mal begehen, im Wandschrank oder im dunklen Kohlenkeller. Nachdem ich am Siebenriemen alle Lederstreifen abgeschnitten hatte, wurde mir ein Stück Gartenschlauch über das Bett genagelt – die Benutzung war garantiert. ›››

 8

Der Zweite Täter

Von |2008-10-05T17:04:29+02:0014.02.2007|

Der Zweite Täter wird durch unsere Gesetze geschützt. Ich darf den Namen nicht nennen, sonst droht mir eine Unterlassungsklage. Nachdem er seine Verbrechen an mir dem Bistum Limburg in Anwesenheit einer Justitiarin gestanden hatte, "bestrafte" ihn das Bistum mit einer Abmahnung. Er wurde weiterhin im Kirchendienst beschäftigt und arbeitete mit Kindern und Jugendlichen. Ein weiteres Opfer des zweiten Täters kann noch nicht öffentlich darüber sprechen - aus Angst, Scham und Sprachlosigkeit. Ich kann ihn sehr gut verstehen - mein Schweigen dauerte 38 Jahre lang.

 0

Ein weiteres halbes Dutzend

Von |2008-10-05T17:03:04+02:0014.02.2007|

- Opfer von Kamphusmann - Sie haben sich bei der Leipziger Volkszeitung gemeldet - wollen nicht öffentlich genannt werden, weil sie Angst vor Repressalien haben. Sie befürchten, das Gleiche erleben zu müssen wie ich - ausgegrenzt zu werden.

 0

Holger Hörle

Von |2008-10-06T12:22:20+02:0014.02.2007|

- Opfer von Kamphusmann - v. l. Holger Hörle, Pfarrer Alfons Kamphusmann Foto: Holger Hörle v. l. Norbert Denef, Holger Hörle Foto: Leipziger Volkszeitung (M. Lüttich) Holger wurde vom 8. bis zum 15. Lebensjahr sexuell missbraucht. Als seine Tochter geboren wurde bekam er die ersten "ernsthaften" Probleme mit seiner Vergangenheit. Seit 20 Jahren ist er arbeitsunfähig. Drei Jahre lang war er in stationärer psychotherapeutischer Behandlung. Hat geschwiegen, nie darüber geredet. Voll gepumpt mit Psychopharmaka, konnte er nicht mehr seinen eigenen Namen schreiben. Nach der Sendung "Unter uns" MDR am 17. Februar 2006 hörte er davon, dass ich meine Schweigemauer zerbrochen hatte. ›››

 1

Joachim Rother

Von |2008-10-05T16:58:20+02:0014.02.2007|

- Opfer von Kamphusmann - Er vertraute sich seinen Eltern an und erzählte ihnen von den sexuellen Handlungen. Sie hatten den Mut etwas dagegen zu unternehmen, haben sich hinter ihren Sohn gestellt und die Verbrechen bei der Kirchenführung angezeigt. Weil die Gemeinde seine Eltern daraufhin ausgrenzte, sind sie aus der Kirche ausgetreten - bis zu ihrem Tod haben sie darunter gelitten.

 4