Selbsternannte Opfervertreter

Von |2012-12-01T21:00:38+01:0024.02.2012|

Stand 24.02.2012 (als PDF herunter laden) Position netzwerkB’s zur Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (http://www.die-bundesinitiative.de/) Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative für Betroffene (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Scharlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr ›››

The Myth of Forgiveness

Von |2012-11-19T07:23:20+01:0031.01.2012|

The Myth of Forgiveness translation of „Mythos der Vergebung“ by netzwerkB Again and again, the keyword „forgive the perpetrator“ appears in connection with the processing and healing of traumatic childhood experiences. It is time to put away with different myths, which are entwined around it. ›››

Mythos der Vergebung

Von |2012-12-01T21:05:18+01:0024.01.2012|

Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden) Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf. Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken. Mythos 1 Vergebung/Verzeihung/Versöhnung gegenüber dem/der Täter_in bewirke eine Heilung bei erwachsenen Betroffenen von Gewalt in der Kindheit. Viele Psychotherapierichtungen und leider auch einige Traumatherapierichtungen sehen es als krönenden Abschluss einer gelungenen Therapie an, wenn der/die Betroffene dem/der Täter_in vergibt. Oft wird auch von „Frieden schließen“ gesprochen. Doch was bedeutet diese Vergebung für die Betroffenen? Aus Sicht des misshandelten Kindes im Erwachsenen bedeutet es, ›››

Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht

Von |2013-03-30T15:39:59+01:0020.01.2012|

Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden) Bundeskinderschutzgesetz Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden. Grundsätzliche Probleme beim Kinderschutz geht ›››

Gesetzentwurf Verjährungsfristen

Von |2015-04-14T07:46:01+02:0021.11.2011|

Stand 22.11.2011 Als PDF herunter laden... Gesetzentwurf 
der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung A. Problem Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren). Im Zivilrecht verjähren die Ansprüche Betroffener „sexuellen Missbrauchs“ sogar innerhalb von nur 3 Jahren. Zwar beginnt gemäß §208 (BGB) die Verjährungsfrist im ›››

 6

Verlängerung der Verjährungsfrist: Kein Fortschritt für Betroffene

Von |2012-12-01T21:14:54+01:0009.07.2011|

Stand: 5. Juli 2011 Wer in Deutschland sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen vornimmt oder solche von diesen an sich vornehmen lässt, begeht eine Straftat. Menschen, die dies tun, verstoßen gegen das Strafgesetz (§§ 174 - 184g StGB). In der Regel handelt es sich bei diesen Straftaten (sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen) nicht um einmalige, sondern um mehrmalige Übergriffe, oftmals über Jahre hinweg. Insofern verbergen sich hinter dem Begriff „sexueller Missbrauch“ häufig eine Vielzahl an Straftaten, bzw. handelt es sich bei den Tätern um notorische Gesetzesbrecher. Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Hier wird geregelt, wer für welche Vergehen ›››

 5

Entschädigung: Wie viel ist ein Menschenleben wert?

Von |2012-12-01T21:14:22+01:0027.01.2011|

Stand: 27. Januar 2011 Dies – und nicht die Zahlungsfähigkeit der Täter – muss in den Mittelpunkt der Frage nach einer Entschädigung von Opfern von sexualisierter Gewalt in der Kindheit rücken. Es geht um den Schaden, den das Opfer durch den/die Täter erlitten hat. Es geht nicht um den Schaden, der dem Täter aus seinen Straftaten entstanden ist. Um die Frage nach einer „gerechten“ Entschädigung überhaupt beantworten zu können, ist es notwendig, das wahre Ausmaß, den Umfang und die Charakteristik von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ebenso wahrzunehmen, wie die Auswirkungen dieser Erlebnisse auf die Betroffenen. Bis heute verstecken sich gerade die ›››

Wer sind die Täter?

Von |2012-12-01T23:21:07+01:0023.01.2011|

Stand: 23. Januar 2011 In der Öffentlichkeit werden sie hauptsächlich als „Sexmonster“, „pervers“, „irregeleitet“ oder „Pädophile“ wahrgenommen. Doch dies trifft nur auf eine sehr geringe Zahl der Täter zu. Der weitaus überwiegende Teil derer, die sexualisierte Gewalt an Kindern verüben, sind weder krank, noch „pädophil“ noch handeln sie aus irgendeinem sexuellen Notstand heraus. Die meisten sind ganz normale Durchschnittstypen, die von ihrer ganz normalen Möglichkeit der Machtausübung Gebrauch machen. „Täter im sexuellen Missbrauch sind Menschen wie du und ich“, bringt es die Autorin Karin Jäckel (1) auf den Punkt. Sie entstammen allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten; es gibt sie in allen ›››

Warum sprechen wir von „Seelenmord“?

Von |2013-03-14T20:51:30+01:0015.01.2011|

Stand: 15. Januar 2011 Der Begriff „Seelenmord“ wurde von der Autorin Ursula Wirtz geprägt. Wirtz nennt sexualisierte Gewalt an Kindern einen „Angriff auf die menschliche Würde, auf die seelische und körperliche Integrität und damit die Identität des Kindes“. Das wahre Selbst des Kindes, sein Kern, seine Seele, das, mit dem es bereits auf diese Welt kam, werde durch die Übergriffe „ermordet“, so Wirtz. (1) Die US-amerikanische Psychiaterin Judith L. Herman beschreibt den „Mord an der Seele“ so: „Das sichere Gefühl, mit schützenden und sorgenden Menschen verbunden zu sein, ist die Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung. Wird die Verbundenheit zerstört, verliert der Traumatisierte sein ›››

Warum sprechen wir von „Überlebenden“?

Von |2012-12-01T21:13:14+01:0015.01.2011|

Stand: 13. Januar 2011 „Sexualisierte Gewalt ist lebensbedrohlich, vor allem wenn sie Kinder betrifft.“ Eine Überlebende Sexualisierte Gewalt gegen Kinder stellt eine massive Form von Gewalt mit großem Zerstörungspotenzial dar. Expert/innen sprechen von Traumatisierung, wenn Menschen mit Ereignissen konfrontiert sind, die ihre normalen Anpassungsstrategien überfordern. „Anders als gewöhnliches Unglück bedeuten traumatische Ereignisse im allgemeinen eine Bedrohung für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, bringen sie die unmittelbare Begegnung des Betroffenen mit Gewalt und Tod“, so die US-amerikanische Traumaforscherin Judith L. Herman. (1) Wird ein Kind mit sexualisierter Gewalt bzw. sexualisiertem Machtmissbrauch durch einen Erwachsenen konfrontiert, stellt dies nicht nur eine Verweigerung ›››

Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophilie“?

Von |2012-12-01T21:12:20+01:0013.01.2011|

Stand: 15. Januar 2011 Der Begriff „Pädophilie“ bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. Er setzt sich zusammen von griechisch „pais“: Knabe, Kind und „philia“: Freundschaft. Übersetzt also „Knabenfreundschaft“ oder „Kinderfreundschaft“. Vonseiten der Wissenschaft wird „Pädophilie“ als psychische Störung angesehen, und zwar als Störung der Sexualpräferenz (Paraphilie). Über die Ursachen der so genannten „Pädophilie“ besteht Uneinigkeit, ebenso wie über die Anzahl so genannter „Pädophiler“. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 2 bis 20 Prozent aller Täter, die sexuelle Übergriffe auf Kinder verüben, im o. g. Sinne „pädophil“ sind. Das heißt, 80 bis 98 Prozent ›››

 4

Was kritisieren wir am Begriff „Opfer“ bzw. am Umgang damit?

Von |2019-01-13T13:08:22+01:0013.01.2011|

Stand: 11. Januar 2011 Die Bezeichnung „Opfer“ für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Das liegt in erster Linie an dem vorherrschenden gesellschaftlichen Paradigma, wonach „Opfer“ als Verlierer gelten. In hierarchisch strukturierten Gesellschaften (als die die unsere trotz einigen Jahrzehnten der Demokratisierung nach wie vor gekennzeichnet ist) genießen die „Gewinner“, die Handelnden, diejenigen, die aktiv sind, Ansehen. Sie werden mit Stärke, Kompetenz, Macht, Einfluss, Tatkraft, Lebenstüchtigkeit, Verdiensten, Souveränität usw. in Verbindung gebracht. Dem „Opfer“ dagegen wird Schwäche, Inkompetenz, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Inaktivität, Lebensuntüchtigkeit, Versagen, Dummheit usw. unterstellt. Die meisten Menschen identifizieren sich lieber mit den Attributen der „Gewinner“. Dagegen ›››

Was kritisieren wir am Ausdruck „Missbrauch“?

Von |2012-12-01T21:10:14+01:0013.01.2011|

Stand: 11. Januar 2011 Kennzeichen und Voraussetzung für so genannten „sexuellen Missbrauch“ ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Genau dieses Machtgefälle drückt sich in dem Begriff „Missbrauch“ aus: Nur jemand der Macht hat, kann etwas oder jemanden ge- bzw. „missbrauchen“. Der Begriff „Missbrauch“ ist somit ein Terminus aus Täterperspektive. Die Person, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurde, wird zum Missbrauchsobjekt. Der Objektstatus ent-menschlicht die Opfer. Er verhindert, dass Menschen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, als Rechtswesen in einem Rechtsstaat wahrgenommen werden. Als Menschen, die Rechte haben, deren Grenzen zu achten sind, und über die niemand einfach so verfügen darf. ›››