Das Erbe meines Vaters

Von |2012-11-15T22:15:08+01:0015.06.2012|

ZEIT ONLINE 13.06.2012 Als Kind wurde Leserin Rosemarie Müller missbraucht. Noch Jahrzehnte später leidet sie unter Angstzuständen, Arbeitsunfähigkeit und dem Unglauben der Behörden. Mein Vater war Chef einer Behörde, hatte Ansehen, Macht und Geld. Seine Rente betrug 3.750 Euro. Ich habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die gerade mal ein Zehntel dessen ausmacht. Menschen verachten mich, weil ich es nicht geschafft habe. Weil ich Angst habe, ständig. Die hat er mir vermacht, mein lieber Vater. Indem er mich missbraucht hat. Angst vor Gewalt und Folter. Angst, ewig gequält zu werden und dass es niemals Erbarmen für mich gibt. Weiter lesen...

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Suche Erfahrungsaustausch OEG

Von |2012-11-15T23:10:45+01:0025.05.2012|

Suche Betroffene zum Erfahrungsaustausch, zur gegenseitigen Unterstützung und Stärkung, die wie ich gerade um OEG (Opferentschädigungsgesetz) kämpfen, bzw. kämpften. Gerne auch spezielle Fachanwälte für Sozialrecht, die bereits umfangreiche Erfahrungen im OEG sammeln konnten. Bitte melden unter: Flieder@gmx-topmail.de -- Mehr auf netzwerkB: Opferentschädigungsgesetz

WEISSER RING raus, da „Altfall“

Von |2012-11-16T00:13:32+01:0007.05.2012|

netzwerkB 07.05.2012 Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Einzige in Sachen „Altfall“ bin Ein Kommentar von W. O. (Name der Redaktion bekannt) Sehr geehrter Herr Denef, ich habe Ihren Artikel „Der Weisse Ring und die Verjährungsfristen“ gelesen. Anscheinend warten Sie bis zum heutigen Tag auf eine Antwort vom Weißen Ring. Mein Kommentar dazu: Ich habe im Mai letzten Jahres einen Brief an den Weissen Ring geschrieben und bis heute keine Stellungnahme von ihnen erhalten. Ich hatte mich sehr geärgert über  den Weissen Ring, weil ich nach einem halben Jahr der Betreuung durch eine Mitarbeiterin und der Empfehlung eines Anwaltes ›››

Entschädigung nach vielen Jahren

Von |2012-11-15T22:11:28+01:0003.05.2012|

Süddeutsche.de 03.05.2012 Recht - Urteile: Sexueller Missbrauch: Entschädigung nach vielen Jahren Stuttgart (dpa/tmn) - Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben. Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Weiter lesen...

LSG Stuttgart stärkt Missbrauchsopfer

Von |2012-11-15T22:11:28+01:0007.03.2012|

Juraforum 07.03.2012 Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch der Opfer von sexuellem Missbrauch auf staatliche Hilfen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 6. März 2012, bekanntgegebenen Urteil kann ihnen Opferentschädigung auch dann zustehen, wenn sie dies erst Jahre später beantragen (Az.: L 6 VG 584/11). Weiter leiten...

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Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück

Von |2012-11-15T22:11:28+01:0024.12.2010|

gbs-Pressemitteilung (Zur Veröffentlichung freigegeben am 22.12.2010) Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück Eine angemessene Entschädigung vieler Heimopfer ist bereits möglich Berlin. Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen. Ein aktueller Präzedenzfall zeigt jedoch, dass ehemalige Heimkinder schon jetzt eine etwa doppelt so hohe Entschädigungsrente erhalten können. Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit aus: Alexa Whiteman, die als junges Mädchen im Würzburger Marienheim von einem Priester sexuell missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen und terrorisiert wurde, verklagte das Bistum Würzburg auf Schmerzensgeld und ›››

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zu Gunsten eines Ehemaligen Heimkindes

Von |2012-11-15T22:11:28+01:0030.11.2010|

Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern vom 7.10.2010 zu Gunsten eines Ehemaligen Heimkindes Im Oktober 2010 hat das Landesversorgungsamt (Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth) „als Folge von Schädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz“ einer heute neunundvierzigjährigen Frau, die viele Jahre ihrer Kindheit und Jugend in einem (kirchlich geführten) Heim der Jugendfürsorge leben musste, eine Schwerbeschädigten-Versorgung zuerkannt. In der Begründung heißt es: „Sie sind während ihres Aufenthalts im Marienheim Würzburg in der Zeit von Mai 1964 bis September 1974 das Opfer von Gewalttaten im Sinne des § 1 OEG in Form von körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch geworden. Zur ›››

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Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht

Von |2012-11-15T22:14:40+01:0005.11.2009|

Häusliche Gewalt und Traumatisierung Geschrieben von: Barbara – Rose Legeler Teil 1 – Gewalt in Gesellschaft und Strafrecht Kassel. Zunächst einmal zur häuslichen Gewalt allgemein: Sucht man im Internet unter dem Stichwort Gewalt in der Familie, so taucht als erstes der Gewaltbericht der österreichischen Bundesregierung auf. Im Vorwort stellen die Autoren dar, dass ein Unrechtsempfinden für Gewalt in Familien im Grunde über Jahrtausende nicht vorhanden war. So hatte z. B. eine Form des römischen Strafrechts im Jahre 374 nach Christus erstmalig überhaupt zu einer Ächtung der Kindstötung als Mord geführt. Die Begründung für diesen Schritt lag jedoch weniger in einer Ächtung ›››

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Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Von |2012-11-15T22:14:12+01:0018.10.2009|

Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden - Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit. _____________________________________________ Wikipedia Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz _____________________________________________ Bundesministerium der Justiz Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html _____________________________________________ Opferperspektive Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen. Die Leistungen umfassen ›››