update 4.Januar 2023

als private (anonymisierte) Einschätzung aus dem Freundeskreis des Opfers– ausdrücklich aus Sicht von juristischen Laien
(GewaltopferLeipzig@ist-ganz-allein.de)

 

Es gab eine einzige Spende in Höhe von 50 Euro von einer Privatperson nach der NetzwerkBplus Anzeige  und

eine einzige Rechtsberatungs-Beihilfe in Höhe von 150 Euro durch den ehrenamtlich agierenden Weißen Ring Sachsen,

wegen des vorsatzerzeugten riesigen Schadens lehnte der WR Bund jegliche Hilfe ab- pflichtig ist primär der Staat,

der hier sogar SOFORT bei der Täterbande genug des gestohlenen Geldes arrestieren kann, sich aber WEIGERT .

 

Die wegen hartnäckig verweigerter Staatshilfe durch das Opfer zur u.a. Katastrophenabwehr/Rechtsberatungsfinanzierung

aufgenommenen Privatschulden betragen ein Tausendfaches, dazu kommen explodierte Alltagsschäden in jedem Bereich.

 

Es gab bis heute weder staatliche Anerkennung des Gewaltkontextes ,der bis heute aktiv fortbesteht,

der durch familiengerichtsangeordnete „Kinderglaubwürdigkeitsbegutachtung der mitbetroffenen Kinder“

UND das „Einräumen konkreter Vorgänge“ des Täters selbst ggü. Gerichtsgutachterin UND mehreren Familienrichtern

mehr als bestätigt wurde und  IMMERHIN kinderlebenrettend zum kompletten Versagen des täterbeantragten

„durch Gerichtsvollzieher zu erzwingenden Umgangsrechtes“ (so der Antrag!)

des Täters gegenüber den kontaktablehnenden, BIS HEUTE schwerst traumatisierten Kindern führte,

noch gab es IRGENDEINE SANKTIONIERUNG des Täters — im Gegenteil :

er wird AKTIV staatlich unterstützt beim Schädigen, beim Prozeßbetrug etc.- das ist in 5Minuten verifizierbar ,

wurde schriftlich belegbehaftet mitgeteilt, mehrfach –auch durch verschiedene untatelige Personen unabhängig voneinander.

Natürlich ist das Opfer begründet panisch, der spezifische Hintergrund der bestvernetzten Tätergruppierung ist gruseligst.

 

Wir hoffen auf die geplante Spezialbehörde, die korruptionsresistent sein sollte und konsequent gg. jeden Mittäter!

 

Die Zahl der Anträge/Bitten etc. um Hilfe/Opferschutz/Grundbedarf/Staatshandlung gegen Täterkriminalität/

Darlehen für Rechtsberatung & Gerichtsverfahrenskosten/staatsanwaltliches Ermitteln/SchadensStoppung usw.

wuchs weiter, es gab KEINE Opferhilfe, es gab weiter lediglich Ablehnungen, Ignoranz, Verhöhnung und erschütterndes

Kriminalisieren.

Die Wortprotokolle entlarven Abgründe mitten in Behörden.

Kein Amtsstatus ist aber in Deutschland/Sachsen ein FREIBRIEF für eigene persönliche STRAFTATEN.

Das darf es in DIESEM LAND nie wieder geben- der Staat selbst ist in der PFLICHT, das zu verhindern.

 

Die schriftlichen Antworten an z.B.einen Rechtsanwalt des Opfers durch Gerichtsvertreter offenbaren Parteilichkeit 

pro Täter = Sachsensumpf.

Es gibt bisher keine einzige Staatsstelle, die ECHTEN Opferschutz anbot/signalisierte oder gar herstellte.

Der Schutz auch dieses Vorsatztäters durch bestvernetzte, ausreichend finanzstarke  Lobby ist schockierend.

Dass konkrete Handlungen von Staatsangestellten mit dem Grundgesetz, den Amtsvorschriften, dem StGB, dem Prozeßrecht etc.

höchstwahrscheinlich nicht übereinstimmen dürften, wurde gerichtsmittelfest und belegbehaftet

an die Aufsichtsbehörden/Minister/Bundestagsabgeordnete und weitere konkrete Personen in verantwortliche

Staatsstellen sowie dem Weißen Ring Bund schriftlich übermittelt, mehrfach-mutig, immer wieder.

Statt  SOFORT MÖGLICHER (gesetzlich vorgeschriebener?) Prüfung/Ermittlung/Rechtswegbeschreitung gab es :

furchtbarste gezielte Retraumatisierung des Opfers: Dessen Kriminalisierung, Unterstellung von Straftaten, Bedrohung, Hohn, Einschüchterung !

Mutig wurden trotzdem konkrete Namen und Vorgänge detailliert schriftlich mitgeteilt. Bedrohte Opfer schaffen oft nicht einmal EINEN Hilferuf.

Es gab Floskeln, StandardNichtantwortFormulare von „angeblich Unterbevollmächtigen“, unrichtige „ErledigungsLügen“.

Jeder Antrag, jede sozialgerichtliche Klage, jeder Hilferuf wurde aktiv abgelehnt – perfiderweise unter „Übernahme der TäterLügen“!!!

 

Das ist ein weiterer Skandal , damit erhält WIEDER EINMAL ein einschlägig strafrechtlich belasteter Täter mit langer Liste von

Einzelvorgängen in anderen Bereichen das Signal durch staatliche Stellen, er könne unbehelligt weiter „vernichtend agieren“.

 

Das Bestätigen des riesigen tätervorsatzerzeugten Sofortbedarfes  (Faktenlage,  geprüft durch WeißenRing/Zeugen) änderte

GAR NICHTS an dem aktiven Ablehnen jegliche Opferhilfe. Es bleibt ein Ohnmachtsgefühl und Panik.

Welcher Mensch übersteht denn so massive jahrzehntelange Bedrohung, Nachstellung und Zerstörung der Lebensgrundlagen?

 

Die Dokumentation über Vorsatzschäden, täterhelfende Personen, mehrfach schriftlich kontaktierte

Ämter/Ministerien/“Gewaltopferbeauftragte“ von Bund/Land/ehrenamtlichen „Hilfevereinen“ etc. wuchs weiter-ohne Ergebnis.

 

Die gesundheitlichen Folgen werden fachärztlich dokumentiert unter Beifügung der konkreten Umstände.

Der Täter und jeder seiner Mittäter/Täterhelfer nutzt nicht nur eigenes spezifisches Fachwissen und Amtsinterna.

Jedem ist die Desolation des Opfers sehr konkret bekannt,

beweisbar werden DIESE (behinderungsbedingten) Schwächen skrupellos BENUTZT.

 

Wegen beharrlich aktiv verweigerter opferbedarfsgerechter Fachhilfe oder auch nur eines einzigen Cents finanzieller Mittel

für Rechtswege ist bei einem völlig desolaten Gesamtzustand des Opfers — wie ja beabsichtigt durch Täter UND Täterhelfer–

noch immer kein „Gutachten über Gesamtvorsatzschaden“ erstellbar durch das extremsttraumatisierte Gewaltopfer.

 

Trotz klarer Gesetzeslage (SGB /StGB/BGB…) wird vorsätzlicher Gesetzesbruch dem Täter „durchgewunken“, durch Mittäter und

tätersympathisierende Beamte selbst praktiziert. Es ist ein verifizierbares Dauergeschehen, es sind Offizialdelikte.

 

Die multiple sexualisierte Dauergewalt als öffentlich durch den Täter verkündete Vorsatzhandlung ist nicht beendet worden.

Der Täter hat seine Aktivität sogar forciert seit Februar 2022, die Istanbulkonvention wird aktiv staatlich unterlaufen.

 

Der DIREKTEN massiven Gewalt mit Körperverletzung, persönlichster Demütigung, Todesangst, Mordankündigung, Mordversuchen,

Autoeinsatz als Waffe…konnte das Opfer zwar die Kinder und sich irgendwann entziehen, um so MASSIVER aber tobt seitdem

das bandenmäßig betriebene VERNICHTEN jeglicher Ressourcen,der Rufmord absurdester Formen, das Schikanieren etc. etc.–>

 

siehe dieser link:

Im zuständigen sächsischen Justizministerium SMJusDEG wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention seit Jahren aktiv verschleppt.“ Der Brief des „Sächsischen Justizministeriums“ liegt vor- unfaßbare Täter-Opfer-Umkehr.

https://www.change.org/p/frau-bundesinnenministerin-faeser-setzen-sie-die-istanbul-konvention-endlich-um-savexx/u/31153019

 

Ein Straftäter hingegen wird nie ohne Verteidiger, Gutachter, Unterkunft, Schutz, Mittelbereitstellung sein.

All das wird ihm AUTOMATISCH gewährt, selbst bei gruselisten Vorsatzdelikten gegen des Leben.

Ihm wird GEHOLFEN, Fakten zu prüfen, zu begutachten, zu wichten. Er muss NIEMALS betteln um FAKTENPRÜFUNG.

 

Das Maß der Verhöhnung und Heuchelei bei SEIT JAHRZEHNTEN NIE PAUSIERENDER GEWALT/SCHÄDIGUNG ist

verbrecherisch, weil dokumentiert IMMER klare schriftliche Mitteilungen erfolgen an die ZUSTÄNDIGEN.

Das Opfer kann bestimmte Floskeln nicht mehr ertragen.

 

Benötigt wird SOFORT das STOPPEN der multiplen erweiterten sexualisierten Gewalt.

Wir hoffen, hier kommt es NICHT zum Hineintreiben in den Suizid, wie vom Täter beabsichtigt.

 

((Und es gibt hier auf der  Plattform so oft Mitteilungen nach dem Suizid eines Mißbrauchsopfers — es ist zum Heulen–

nichts ändert sich für Opfer, Absichtserklärungen — aber KEIN ECHTES BEI-STEHEN !  Nicht einmal bei so klaren Fakten.))

Keine Gewalt ist „privat“, kein Opfer ist „zuständig für das Täterstoppen“ , hier liegt seit Jahren KEINERLEI „Vollmacht“ oder

private „Eventuelllage“ vor, es ist NICHT „Ermessensspielraum“ –MITTEN IN DER ZIVILISATION GESCHIEHT STRAFTAT NACH STRAFTAT.

Es ist ein  SOFORT sogar für LAIEN sichtbarer EIN-SEITIGER —

also NUR durch diese TäterBestie  begangener RECHTSBRUCH, immer und immer wieder.

Aber: es gibt KLARE GESETZE – für jeden Beamten auch!   PFLICHT des Handelns gilt ab KENNTNIS schwerster Straftaten.

Warum passiert nach hundertfacher Kenntnis nichts bzw. wird betont, man würde NICHT helfen wollen,

„WEIL MAN DEN TÄTER PERSÖNLICH KENNT “ ? Weil er „nett und freundlich aussieht“ ,wie ein Richter schwadronierte zu den

angsterstarrten Kindern? Wer zu seinen kleinen Kindern sagt „Ich bringe uns jetzt um!“ und es untermalt…. NICHTS IST VORBEI.

 

Das seit Kindheit kranke Opfer ist komplett ohne kriminellem Hintergrund, hat keinerlei SuchtVita,lebt im Bedarfsunterdeckung,

war nie mit Stasi verbandelt, hatte immer einen bescheidenen und fleißigen Arbeitsstil, lehnt Gewalt jeglicher Art schon immer ab,

verachtet Korruption etc.- alles krasse Unterschiede zum Täterkreis –  aber SOLIDARITÄT erhält sein Schädiger ?  „Leute, schämt Ihr Euch nicht?“ möchte man da laut rufen!

 

Es gibt eine lange Liste ähnlicher Vorgänge in Deutschland. Existenzen werden zerstört. Jeder Fall ist einer zuviel.

 

Ja- es ist ernüchternd,daß auch der Aufruf hier bei NetzwerkBplus  ohne erlösendes Ergebnis bleibt.

MenschSchutz ist NICHTS gegenüber #Tierschutz. Das Opfer ist aber keine süße kleine Miezekatze.

Status: SOS

https://netzwerkbplus.de/2023/01/04/die-schreckliche-bescherung-in-deutsche-landen-teil-2-gemeinsam-die-wunden-heilen/