Die schreckliche Bescherung in Deutsche Landen: Teil 2:

Das Leid der Menschen – Einsichten und Absichten

Hier als Video: https://youtu.be/t1A0dkke4gM

 

 

Die Lage der Menschen in Deutschland ist ein gesellschaftlicher Notstand, der umgehend gemeinsames Handeln auf allen Ebenen verlangt, um diese entsetzliche Not endlich und für immer zu beenden.

 Was also können wir tun, damit die Gewalt endet und alle Wunden endlich heilen?

Gewalt ist Ausdruck und Folge von Machtverhältnissen und patriarchalen Strukturen.

Das sind Tausende Schicksale, Tausende zerstörter Familien. Die Politik ist gefordert, diese grassierende Pest zu unterbinden.

Ganzheitlicher Gewaltschutz braucht die umfassende Anwendung der Gesetzgebung zum Opferschutz sowie flächendeckende Programme für Täterarbeit. 

 

  • Gewaltschutz für Frauen beginnt bei geschlechtergerechter Erziehung, der Abkehr von tradierten Rollenverständnissen und gezielter Erziehung zu Gewaltfreiheit, gerade für Männer und Jungen.“ (Marina Hackenbroch, Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.)
  • „Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren, sondern müssen sie noch klarer als solche benennen und besser erfassen. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, ist es „Femizid“.
  • Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, psychische oder körperlich, sind Straftäter.“ Bundesfrauenministerin Lisa Paus
  • „Partnerschaftsgewalt: Hinsehen statt wegschauen!BKA-Präsident Holger Münch
  • UBSKM Nationaler Rat 2021: Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Grundlegende Aufgabe von Staat und Gesellschaft ist es Kinder und Jugendliche verlässlich vor sexueller Gewalt zu schützen – doch sexuelle Gewalt ist für Millionen Kinder und Jugendliche unerträglicher Alltag, mitten unter uns – überall.

 

Millionen Menschen waren in ihrer Kindheit sexualisierter Gewalt ausgesetzt und erhalten bis heute oftmals keine adäquate Versorgung oder Hilfe.

Aufarbeitung sexueller Gewalt braucht gesellschaftliche Verantwortung.

UBSKM Forschungsprojekt: Mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend – Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend ist eine Menschenrechtsverletzung.

 

Betroffene erlebten schweres Unrecht und litten unter den gesundheitlichen und sozialen Folgen. Es braucht die Anerkennung dieses Unrechts und seiner Folgen durch den Staat, der seine Schutzpflicht nicht wahrnahm, durch jene, die hätten helfen können, aber nicht zuhörten, nicht glaubten und nicht schützten sowie durch die Täter_innen.

Die Gesellschaft muss den Betroffenen geeignete Hilfe bereitstellen.

Gerechtigkeit herzustellen, bedeutet eine wirksame Verbesserung ihrer Lebenssituation, die bis in die Gegenwart von den Folgen der Gewalt in Kindheit und Jugend geprägt ist.

Es braucht einen Nachteilsausgleich.

Betroffenen wird häufig weiterhin Unrecht zugefügt, wenn sie abgewehrt, abgewertet und verletzt werden bzw. das von ihnen erlittene Unrecht verharmlost oder in Abrede gestellt wird.

Schriftliche Anerkennung durch ein Dokument, mit dem belegt werden kann, dass sexualisierte Gewalt in Kindheit oder Jugend stattgefunden hat und das von Behörden akzeptiert wird,

und die Betroffenen davon befreit, die Gewalterlebnisse schildern zu müssen und ihnen die Bewilligung bedarfsgerechter Unterstützung ermöglicht. 

Unterstützende Begleitung für Betroffene, wenn sie in das Tatgeschehen verwickelte Personen mit der sexuellen Gewalt und ihren Folgen konfrontieren.

Ein Anerkennungsforum gibt Betroffenen einen geschützten Raum, um ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Viele Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs werden nicht verhandelt, weil sie verjährt sind oder Betroffene sich dieser Belastung nicht aussetzen wollen oder können.

 

Da Maßregelungen der Täter_innen – durch Institutionen, Familien – meist ausbleiben, wird das erlittene Unrecht nicht anerkannt noch wird benannt, wer es verursachte.

 

Ein Gedenkort ist ein Raum für Betroffene erlittenes Unrecht zu benenne – ein lebendiger Ort für Veranstaltungen, Dokumentation und Forschung bezüglich sexueller Gewalt in Kindheit

und Jugend, der vermittelt: „Du bist nicht allein“.

 

Vereinte Nationen (ILO-Konvention Nr.182 von 1999) „schlimmste Formen der Kinderarbeit„: Sklaverei und sklavenähnliche Abhängigkeiten, Kinderprostitution und Kinderpornographie, kriminelle Tätigkeiten wie Missbrauch von Kindern als Drogenkuriere u.a. Arbeit, die die Sicherheit und Gesundheit der Kinder gefährden.

Kinderarbeit ist in Deutschland verboten!

Agenda 2030: Jegliche Form der Kinderarbeit bis 2025 vollständig abschaffen!

Armut ist Folge wirtschaftlicher Gewalt und führt immer zu Not und Leid.

Gerechte Verteilung des Gesamtvermögens ist die Grundlage für echte Gemeinschaft.

 

Die Anwendung der UN -Kinderechtskonvention verlangen wir: 

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 – Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit formuliert (Hier in Kurzform)

4: Die Vertragsstaaten sind verantwortlich für die Verwirklichung der Kindesrechte.

3: Das Wohl des Kindes ist immer vorrangig zu berücksichtigen.

Jedes Kind hat ein Recht auf …

6: Leben

27: angemessene Lebensbedingungen

26: soziale Sicherheit

24: Gesundheitsvorsorge

39: Genesung und Wiedereingliederung

23: Förderung bei Behinderung

14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

16: Schutz der Privatsphäre und Ehre

13: Meinungs- und Informationsfreiheit

17: Zugang zu den Medien

15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

28: Bildung

29: Bildungsziele: Entfaltung der Persönlichkeit, Achtung vor Menschenrechten und Grundfreiheiten, vor seinen Eltern, der eigenen und anderen Kulturen, der natürlichen Umwelt

verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist von Verständigung,

Frieden, Toleranz, Gleichberechtigung und Freundschaft zwischen allen Völkern und Menschen

31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem + künstlerischem Leben

30: Minderheitenschutz

38: Schutz bei bewaffneten Konflikten

40: würdevolle Behandlung in Strafverfahren

 

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor …

2: Diskriminierung

19: Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

34: sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

32: wirtschaftlicher Ausbeutung

36: sonstiger Ausbeutung

33: Suchtstoffen

35: Entführung und Kinderhandel

11: Verbringen ins Ausland

37: Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe

 

Jedes Kind hat ein Recht auf …

5: Respektierung des Elternrechts

18: Eltern (oder Vormund) sind verantwortlich für das Kindeswohl

9: Trennung von den Eltern nur wenn sie das Kind misshandeln oder vernachlässigen

10: Familienzusammenführung

20: Von der Familie getrennt lebende Kinder haben Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

(Hier insgesamt: Die UN-Kinderrechtskonvention – alles -)

 

Netzwerkbplus: Wir verlangen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme im Umgang mit Gewalt!

 

Laut WHO, EU und deutschen Statistiken nimmt die Gewalt zu.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Umgang mit Gewalt verlangt das bisherige System der Strafverfolgung dem Bedürfnis nach Schutz aller vor Gewalt anzupassen. Die derzeit üblichen Strafvollzugsmaßnahmen sind nicht geeignet Gewalt zu verhindern bzw. auch nur einzudämmen.

In der Urteilsfindung wird nicht ausreichend berücksichtigt, warum jemand zur Täterschaft kommt. Verurteilung und Bestrafung von Täter_innen führen kostenintensiv zu weiterer Traumatisierung und Kriminalisierung – aber nicht zur Verhinderung weiterer Gewalttaten.

Die Kosten des derzeitigen Strafverfolgungssystems übersteigen den Nutzen.

Für erlittene seelische und körperliche Gewalt gibt es keine angemessene Wiedergutmachung.

Es braucht die Verhinderung von Gewalt.

Täter_innen brauchen Hilfe für Einsicht, Reue, Verantwortung und echte Wiedergutmachung an Opfern ihrer Taten und der Gesellschaft.

Dies verlangt gemeinsame gesamtgesellschaftliche Wege für ein sicheres Zusammenleben und braucht das Zusammenwirken von Menschen in allen Lebensbereichen.

 

Aufgabe solcher unabhängigen Kommissionen auf Bundes-, Länder- und Kreisebene ist:

  1. Eine umfassende Bestandsaufnahme des Justizvollzugssystems vorzunehmen
  2. Kosten, Wirksamkeit und offenen Bedarf bestehender Rehabilitationsmaßnahmen zu erfassen.
  3. Integrationsangebote und deren offenen Bedarf zu ermitteln.
  4. vorhandene Präventionsangebote zu prüfen und Verbesserungsmöglichkeiten zu empfehlen.
  5. ein System zu entwickeln mit Schwerpunkt auf Rehabilitation, Integration und Prävention, indem Haft nur vorübergehend zum Schutz vor Gewalt oder Zerstörung eingesetzt wird.

 

Es braucht alle Menschen, damit jeder Mensch, die Natur und die Gemeinschaft verlässlich vor Gewalt und Zerstörung geschützt sind.