Liebe MitgliederInnen (m/w/d) in netzwerkBplus:

wir laden Sie herzlich zur Mitgliederversammlung von netzwerkBplus am 25.September 2021 Ottermühle 1, 07368 Liebschütz / Remptendorf ein.

In Anbetracht der notwendigen oder zu erwartender Hygienebestimmungen ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Dies resultiert ggf. aus der Notwendigkeit der Organisation der erforderlichen Abstandsregelungen für Versammlungen.
Die Regelungen für Thüringen in 09/2021 werden für die Durchführung der Mitgliederversammlung zur Anwendung kommen, falls Regelungen bestehen.
Aktuell erscheint die Durchführung möglich.
Wegen der Bundestagswahl gehen wir davon aus, dass erhebliche Kontaktbegrenzungen an diesem Wochenende eher nicht zu erwarten sind. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass die Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 durch Briefwahl entweder bereits erfolgt ist oder jedoch am Wahlsonntag, dem 26/09/2021 ohne Einschränkungen wegen Reisezeiten durch die Mitgliederversammlung möglich ist.

Eine Online-Veranstaltung ist nicht möglich, da die technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer virtuellen Versammlung weder bei allen Mitgliedern noch beim Verein selbst gegeben sind.

Wir freuen uns sehr über Mitgliedsbeiträge, Spenden.
Für Vereinsspenden oder Beiträge:
DE22 6425 1060 0013 5548 35.
Für
Projektspenden:
DE34 6425 1060 0013 6396 88. 

 

Beginn: 25. September um 13:00 Uhr

Tagesordnung:

TOP 1 Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
TOP 2 Genehmigung des Protokolls vom 30.Mai 2020
TOP 3 Bericht des Vorstandes
TOP 4 Entlastung des Vorstandes
TOP 5 Konzeptdiskussion von netzwerkBplus, Aufgabenschwerpunkte 2021
TOP 6 Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes für 2021
TOP 7 Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes für 2022
TOP 8 Satzungsänderung:(in roter Schriftfarbe die Änderung)

 

  • 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen: »Netzwerk Betroffen über Gewalt Gewalt e.V.,« kurz: »netzwerkBplus«

Er hat den Sitz in Baiersbronn. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Für den Fall, dass der bisherige und erneut kandidierende Vorsitzende nicht gewählt werden sollte, ist der Sitz des Vereins entsprechend anzupassen.

  • 7 Der Vorstand gem § 26 BGB

Neu:
(4) Für den Fall, dass die Bundes- und / oder eine / die Landesregierung / (-en) eine Kontaktsperre und / oder   Kontaktbegrenzungen verhängen, bleibt der Vorstand bis zur Aufhebung der Kontaktsperre / Kontaktbegrenzungen im Amt. Eine Neuwahl erfolgt bei Einhaltung der Ladungsfrist innerhalb von drei Monaten nach Aufhebung der Kontaktsperren, -begrenzungen.

 

TOP 8 Verschiedenes

 

Anmeldungen erbitten wir unter: andreas.stark@netzwerkbplus.de, oder info@kraft-der-kreise.de

Mit freundlichen Grüßen, Vorstand                      Freudenstadt, 15.08.2021
Versendet als per E-Mail als Blindkopie, entsprechend Datenschutz am 22. August 2021