Bereits 2012 wurde dazu die erste Suchanzeige veröffentlicht.
Siehe hier: (Auch die Kommentarbeiträge)
https://netzwerkb.de/2012/11/08/mitbetroffene-ritueller-und-organisierter-gewalt-gesucht/

Heute veröffentlichen wir den Aufruf von D. B. (Klarname ist uns bekannt,
Genehmigung zur Veröffentlichung liegt vor)

Mit nur 4 Jahren kam ich mit meiner Familie Anfang der 90er Jahre von Oran in Algerien nach Saarbrücken. 1992 wurden wir als Flüchtlinge anerkannt und lebten in Friedrichsthal. 1993, da war ich gerade mal 5 Jahre alt, fingen die Missbräuche durch Polizisten an. Diese waren nicht vom zuständigen Revier. Mit 5 wusste ich nicht, wie mir geschah, ich erlebte Gewalt und wurde eingeschüchtert. Wir bekamen einen Dolmetscher zugeteilt, den wir um Hilfe baten. Doch der hat uns in die Hände eines Psychologen vermittelt, der genauso übergriffig war. Letzterer sitzt derzeit im Gefängnis. Wenigstens da hat die Gerechtigkeit gesiegt. Die Misshandlungen fanden damals in seinen Räumlichkeiten in Saarbrücken statt. Auch ein anderer Psychologe war daran beteiligt. Betäubt wurde ich ebenfalls mit anderern Kinder an weitere Orte zu Kunden verbracht. Man machte Geld mit uns. Meine Erziehungsberechtigten blendeten meine Erzählungen einfach aus. Die hörten mir einfach nicht mehr zu.

Anschließend galt ich als Problemkind und wurde in Obhut genommen vom Jugendamt. Da landete ich dann im berüchtigten Spatzennest im pfälzischen Ramsen. Darüber gibt es eine Doku, wer es nicht kennt und viele Presseartikel im Zuge der Wormser Prozesse bzw. über dort missbrauchte Kinder. Ja, und von dort kam ich in eine Saarbrücker Klinik. Da war ich gerade mal 8. Ein Alter in dem Kinder noch richtige Kinder sind, die spielen wollen, in der Grundschule hoffentlich eine schöne unbeschwerte Zeit haben, Freunde treffen und denen ihre Familie ein warmes Nest bietet. Meine Zeugnisse aus dieser Zeit wurden einfach manipuliert. Die 2. Klasse habe ich nie besucht.

Und ab da war ich in Burbach unterwegs, wurde dort benutzt, wie ein alter Lappen und nochmal ich war 8! Ich kann sagen, dass Jahre meiner Kindheit ein purer Albtraum waren. Aber ich bin auch stolz auf mich, denn ich lebe und ich mache den Mund auf. Jedenfalls wurde ich für Bestellungen von Kindern benutzt, als Drogenverkäufer, denn ich war ja minderjährig, abgerichtet und funktionierte wie es widerwärtigen Erwachsenen aus dem Milieu so passte.

Da nun der Anfang gemacht ist und ein Peiniger bereits im Knast sitzt, finden vielleicht auch andere Betroffene endlich den Mut zu reden. Es verfolgt einen ja doch ein Leben lang, was einem als Kind passiert ist, und irgendwann ist es zu spät, diese Menschen zur Rechenschaft zu ziehen. Das Thema gehört offen geklärt, denn es kann nicht sein, dass manche im verborgenen solche Verbrechen an Kindern begehen und noch meinen, dass sie besonders angesehene intelligente Menschen sind. Und was ich Euch noch sagen will: Als Kind trifft einem selbst keine Schuld daran und es gibt auch gute Menschen, die zuhören, euch glauben und helfen wollen. Aber ihr könnt auch selbst helfen, indem ihr die Wahrheit mit aufdeckt.

Doku

Vom Beschützer zum Täter? Die Wormser Prozesse müssen neu geschrieben werden – YouTube

 

Hier der Kommentar dazu von A.B.:

Wenn nur zu gut bekannte  Rechtsfehler in Missbrauchsprozessen zur Aufhebung des Urteils führen –
Betroffene im Saarland gesucht

 

Sicher ist jede Familie zuerst mal erleichtert, wenn der wirklich verständnisvolle und einfühlsame Richter scheinbar gern weitere Belastungen vom missbrauchten Kind abwenden möchte. Natürlich vertraut man da auf seine fachliche Kompetenz und befürchtet nichts Nachteiliges. Auch der gegnerische Rechtsanwalt beharrt komischer Weise nicht auf Glaubwürdigkeits- und Aussagetüchtigkeitsgutachten vom betroffenen Kind, genauso wenig wie auf eine umfangreiche, verwertbare Aussage. Vielleicht ist man als besorgtes Elternteil sogar positiv überrascht über den relativ belastungsarmen Verlauf des Prozesses. Eventuell bietet der eigene Anwalt auch an, dass man an den Gerichtsverhandlungen nicht teilnehmen muss. Ganz selbstverständlich meint er es nur gut und beruhigt Betroffene gern, dass alles schon so in Ordnung geht.

Nur, was ist, wenn die böse Überraschung nach dem Urteil kommt und zwar über den Bundesgerichtshof, der das Urteil für nicht rechtens hält und zurück ans zuständige Gericht verweist? Dann beginnt der ganze Spaß von vorn und in der Zwischenzeit ist der Angeklagte selbstverständlich weiter auf freiem Fuß. Bei angesetzten Gerichtsterminen wird dann gern mit Krankheit geglänzt und sich zeitnah aus dem Krankenhaus selbst entlassen, was nicht wirklich überprüft wird.

Bisher mehrfach aufgetretenen bemängelte Fehler:

  • Kein Glaubwürdigkeits- und aussagetüchtige Gutachten vom Kind
  • eine zu knappe und somit unvollständige Aussage vom geschädigten Kind, die dazu führt, dass zu wenige Taten im Urteil mit berücksichtigt werden, was die Strafe mildert
  • Unkenntnis der Klageschrift
  • Keine Übersendung vom Urteil, anderen wichtigen Unterlagen und Entscheidungen sodass teilweise nicht einmal ein Überblick herrscht, was mit wem vor Gericht verhandelt wurde

Erste Fehler dieser Art sind uns bereits aus dem Jahre 2012 bekannt und wurden vom Bundesgerichtshof bemängelt. Diese Entscheidung hat schon damals Interesse von Fachkreisen auf sich gezogen, sodass sie auch in Saarbrücken und an anderen Gerichten bekannt sein sollten. Man kann also sagen, dass Fehler Absicht sind.