URTEIL: SEXUELLER MISSBRAUCH AN KINDERN – PSYCHOLOGE MUSS INS
GEFÄNGNIS

11. Dezember 2020

Foto: Patrick Pleul / https://lokalo.de/wp-content/uploads/2018/04/kindesmissbrauch_hand_dpa_patrick_pleul.jpg

 

SAARBRÜCKEN. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei
Fällen ist ein Psychologe vom Landgericht Saarbrücken zu vier
Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Angeklagt worden
waren ursprünglich zehn Fälle. Zudem ist es dem Mann nach dem am
Freitag verkündeten Urteil für fünf Jahre verboten, als
Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu
sein.

Der heute 74-Jährige soll zwischen 2004 und 2006 bei einer
Langzeit-Therapie einen anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell
missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Fälle
viereinhalb Jahre Haft gefordert. [2] Sie sei «ohne jeden Zweifel
überzeugt», dass es tatsächlich mindestens zehn dieser schweren
sexuellen Missbräuche gegeben habe, doch nur zwei ließen sich so
konkretisieren, dass der Mann verurteilt werden könne, hatte der
Vertreter der Anklage gesagt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch
für seinen Mandanten gefordert.

Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren
sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den
Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken verwiesen. Dort wurde
seit Mitte September erneut verhandelt.