Liebe Einladende & liebe MitgliederInnen (m/w/d) in netzwerkBplus,
was spricht denn dagegen, diesen avisierten Termin (28.11.2020)
in der vorgeschlagenen Form doch erst in einer späteren Zeit (2021)
stattfinden zu lassen,
da uns allen nicht nur die komplexe ,ja noch überhaupt nicht geänderte Lage
durch das pandemische Auftreten des neuartigen Corona-Virus /COVID19 bekannt ist,
wir alle auch mindestens einen Hochrisikofaktor durch die erlittenen Traumata haben,
bei jedem dadurch/zusätzlich noch körperliche Folgen unsere Grundgesundheit dezimieren,
es bei jeder Reise immernoch/gestiegene Ansteckungsrisiken gibt usw.–mindestens beim Tanken,
als Fahrgemeinschaft,im Zug usw.–
auch einschätzbar ist,daß es alles andere als ZUVERLÄSSIG STABILE gesetzliche Regelungen
in jedem Bundesland gibt– eher ein exponentialer Anstieg der Infektionen zu verzeichnen ist ?
Wie soll denn konkret für auch ggf.noch sich ändernde Vorsichtsregeln ein Hygienekonzept
für die ANFAHRT und VERSAMMLUNG eingehalten werden können? 
Immerhin entfällt wegen der Jahreszeit eine Freiluftversammlung mit genug Abstand?
Wer von uns schon wegen der kalendarischen Alterseinordnung und/oder der Entfernung zum
Versammlungsort sich da eigenschützend und VOR ALLEM auch sozial-solidarisch gegenüber den
auf einem Anreiseweg/bei der Versammlung anzutreffenden Mitmenschen rücksichtsvoll verhalten
möchte bzw.dringend muß,hat selbst bei „bestem HochleistungsluftFilter“   in Ottermühle doch 
viel zu viele Unsicherheitsfaktoren–wenn ich mal realistisch davon ausgehe,
daß wir kaum alle schon immunisiert/geimpft sein werden? 
Oder besteht der Verein sonst nur noch aus so wenigen Personen (?Vorstand?),
die sich bereits einverstanden erklärten  oder voneinander sicher wissen,
daß sie keinerlei Probleme für sich persönlich sehen -trotz der krassen Lage? 
Es ist tatsächlich bedauerlich,daß es (noch) keine Entwarnung gibt,aber:
WAS ist so DRINGEND,daß es nicht noch um einige Monate vershoben werden ,
über eine schriftliche Diskussion,über Telefonate,über ggf. eine „Rückmail-Abstimmung“
gelöst werden könnte ? Aus der offerierten Themenübersicht kann ich echt nicht erkennen,
warum es „im November 2020 eine face-to-face-Mitgliederversammlung geben muß“. 
Wenn die Mitglieder sich anders äußern KÖNNTEN,also über schriftliche Rückmeldung z.B.
mit verifizierter mail-Adresse oder …zig-optionalen Möglichkeiten, sollte es doch lediglich dann
zu einem „längeren Abstimmungsprozeß“ kommen—also:
-Sammlung aller Gedanken/Vorschläge von den einzelnen Personen per mail/Telefon 
-Erstellung eines  „Sammeldokumentes“ mit jw. Ankreuzoption oder ähnlichem
-Versenden an die Mitglieder
-Rücklauf und Auswertung…. dann Resultat u.ggf.halt noch mal „OKAY“ von jedem???
Dazu bedarf es nur eines Telefonanschlusses,eines internet-Zugangs- das hat jedes Mitglied.
Wegen einer NICHT stattfindenden „zeitintensiven Hin-und-Herdiskutierei vor Ort“,wegen wegfallender 
zum Teil SEHR aufwändiger An-und Abfahrten und den extrem derzeit UMSTÄNDICHEN
Vorort-Organisieren eine Versammlung usw.all der derzeit NICHT einschätzbaren Gefährdungen
ist das doch für uns alle,insbesondere auch  für die Bewohner am Veranstaltungsort (? Ü60?)
wesentlich vernünftiger ? In dieser geplanten Form wäre nur eine Minizahl von Teilnehmern möglich.
Das finde ich zusätzlich kontraproduktiv und nicht zielführend. Ich würde lieber gefahrlos teilnehmen können.
Wem geht das auch so ? Wem ist es völlig egal ? Gibt es überhaupt noch versammlungsinteressierte Mitglieder ?
An alle Mitglieder,Sympathisanten und jeden hier Lesenden sende ich den Wunsch für Euch alle :
bleibt an Körper und Geist gesund,lebt sicher,täterfrei und immer mit der benötigten Unterstützung ! 
Mit einem herzlichen Gruß
Mitglied Nr.942
10.11.2020
Antwort: Gegen die Verschiebung spricht nichts. Vorausgesetzt,
der Vorstand hat satzungsgemäß einmal im Jahr die Jahresversammlung frist- und formgerecht eingeladen.
Eine Verschiebung wegen gesetzlicher Bestimmungen wäre dann in Ordnung.
Nicht in Ordnung wäre dagegen, dass ein Vorstand eigenmächtig entscheidet, Satzung und / oder rechtliche Bestimmungen außer Kraft zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen, Vorstand