Johann R. muss sich unter anderem wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos, gefährlicher Körperverletzung, sexuellem Missbrauch und Beihilfe zur Vergewaltigung verantworten im Februar 2016.
Dennoch verlässt er das Gericht als noch freier Mann.
Im Sommer 2016 sitzt er zwar drei Wochen in Gießen in U-Haft, das Gericht setzt den Haftbefehl jedoch aus. Die Staatsanwaltschaft Mannheim übernimmt, erhebt aber erst eineinhalb Jahre später Anklage.
Personalengpässe, starke Auslastung der Kammer, zu viele Verfahren sagte die Staatsanwaltschaft Mannheim.
Heute, am 03. März 2020:
Wegen des Missbrauchs von Kindern auf den Philippinen hat das Mannheimer Landgericht einen Deutschen zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon gelten drei Monate wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt. Kindesmissbrauch sei „eine widerwärtige Straftat“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Pfau. Der Fall werde ihm „über lange Zeit in Erinnerung bleiben“. Ohne das umfassende Geständnis des Angeklagten wäre die Strafe doppelt so hoch ausgefallen. Sollte der 44-Jährige rückfällig werden, drohte ihm Sicherungsverwahrung, sagte Pfau.
Wir nennen es staatlich geduldete Kindeswohlgefährdung.