Im Zuge der Reformierung des OEG’s (zukünftig SGB XIV) hat Gegen-Missbrauch e.V. alle Stellungnahmen, die online verfügbar sind, zusammengefasst.
Zu befürchten ist, das die Reformierung, Betroffene von sexualisierter Gewalt schlechter stellen wird. Zu finden unter :http://www.gegen-missbrauch.de/oeg-reform.html
Ich hatte gerade versucht, meinen Beitrag hochzuladen, weiß aber nicht, ob es geklappt hat (Internetverbindung war gerade ein wenig wacklig). So versuche ich es erneut: Leider hat sich bis heute (2019) nichts an der Gutachterproblematik geändert. Weder für Missbrauchsopfer der Kirche noch für Gewaltopfer allgemein. Bereits vor rund einem Jahr hatte ein Beamter aus Niedersachsen gestanden, dass der Staat regelmäßig gekaufte Ärzte bestellt, damit die Ansprüche der Opfer (z.B. auf Opferentschädigung oder Berufsschadensausgleich) abgeschmettert werden können. Ministerpräsident Weil und Bundesminister Heil wurden im April 2018 informiert, aber sie schweigen eisern. Gleichwohl beruft sich die Regierung des Landes Niedersachsen bei einer Kleinen Anfrage durch eine Oppositionspartei im Landtag darauf, dass die Kirche nicht für ihre MB-Opfer zur Kasse gebeten werden soll, sondern der Steuerzahler diese Last zu tragen habe. Die Opfer (gleich ob Missbrauchsopfer oder generelle Gewaltopfer) werden dann weiter mit gekauften Gutachtern über den Tisch gezogen. Gemeinsam mit 25 anderen Geschädigten haben wir eine Sammelpetition auf den Weg gebracht, um dieses unsittliche Prozedere zu stoppen. Aber die Politik macht weiter dicht. Wir danken daher jedem, welcher die Petition unterstützt und andere aufmerksam macht. Schließlich betrifft es ja auch irgendwie alle von uns:
– PETITION: http://www.openpetition.de/!rvxtr
– HOMEPAGE ZUR PETITION: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/
– Geständnis des Whistleblowers: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
Dieser Link führt ebenfalls direkt zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/stoppen-sie-den-betrug-an-unverschuldeten-gewaltopfern-in-ihrem-verantwortungsbereich-herr-weil
„Besonders originell ist eine weitere Titulierung eines Gesetzesvorhabens aus Heils Ministerium. Geplant ist ein neuer Teil des Sozialgesetzbuches (SGB). Da soll die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten geregelt werden. Bisher gibt es die Sozialgesetzbücher 1 bis 12. Der neue Teil müsste demnach SGB 13 heißen. Weil das bekanntlich eine Unglückszahl ist, sollen wir nun direkt das SGB 14 bekommen. Natürlich besagt das nichts über die Qualität des Gesetzes. Wohl aber über seine Macher und über das Bild, das diese von den Menschen haben, für die sie die Gesetze machen. Sie unterstellen ihren Bürgern, dass sie abergläubisch sind.“
https://www.wz.de/politik/inland/politisches-marketing-wie-soll-s-denn-heissen-das-gesetz_aid-35813887
Kommentar:
Da bin ich anderer Meinung. Die Politik selbst ist abergläubisch und hofft mit dem Sprung von SGB 12 auf SGB 14, dass der Bürger ihnen den Inhalt ohne Gegenwehr abnimmt. Deshalb danke ich für diese Petition, da ich gerade selbst erlebe, wie man mich kurz und bürokratisch abwimmeln will. Sie ließen sich 3 Monate Zeit um mir zu antworten, retraumatisieren mich, ich aber soll innerhalb eines Monats meinen Widerspruch begründen. Tue ich dies nicht, entscheiden sie nach Aktenlage. Es ist einfach unfassbar.
Auch wenn das Folgende nicht im direkten Zusammenhang steht, sagt es viel über das allgemeine Gedankengut der herrschenden Politik aus.
———
„Eure Armut interessiert uns nicht“
https://www.heise.de/tp/features/Debatte-um-Hartz-IV-Sanktionen-4308837.html?seite=all
Auszug:
„Für Journalisten wie auch für Politiker wäre das alles nicht schwer herauszufinden. Nur wollen sie es wirklich wissen? Was mit den Menschen passiert, die auf null sanktioniert werden – 2017 waren es 34.000 – , weiß die Bundesregierung jedenfalls nicht, wie eine Anfrage der Linken-Chefin Katja Kipping ergab. Ebenso wenig ist der Regierung bekannt, wie viele davon Sachleistungen erhielten und wie viele ihren Krankenversicherungsschutz einbüßten. Klar, so lassen sich Berichte über Totalsanktionierte, die auf der Parkbank übernachten und sich von Müll und Blättern ernähren, auch leichter als bedauerliche Einzelfälle abtun.
Irgendwie erinnert das frappierend an das gewollte Nicht-Wissen der Bundesregierung über die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland.“
Vom Steuerzahler, leistungslos und mit der Gieskanne. Das ist spätrömische Dekadenz. Die einen knacken Tresore und die anderen ihre eigene Gier. Und unten verreckt das Volk, das diese Gestalten immer noch wählt.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article188970803/Bundestagsdiaeten-Bezuege-fuer-Politiker-knacken-10-000-Euro-Marke.html
Rückenwind für alle Aufklärungs- und Reformwilligen
https://www.deutschlandfunkkultur.de/missbrauchsbeauftragter-ueber-vatikan-konferenz-rueckenwind.1008.de.html?dram:article_id=441613
Kommentar:
Ich erfahre gerade Gegenwind von dem reformunwilligem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (OEG)
Eine Erläuterung wäre vielleicht gut, hilfreich. Es wäre doch gut zu wissen, worauf Betroffene noch zusätzlich achten müssen, wenn sie den Weg des OEG gehen.
@Anekast
der obige Kommentar von Christophe Diddilon mit den Links ist doch dazu schon ganz klärend.
Es gibt für Betroffene eben keinen richtigen Weg dazu, weil nach Willkür entschieden wird. Das lässt sich daraus schlußfolgern. Und es finden sich immer wieder Personen, die daran mitwirken – sogar ehemals Betroffene – für Geld!
Nach diesem Prinzip war auch damals der Holocaust in dem Ausmaß überhaupt erst möglich.
„Von den im Jahr 2008 in Deutschland rund 210.000 unter dem Begriff Gewaltkriminalität erfassten Fällen wurde von 10,5 % der Anspruchsberechtigten ein Antrag gestellt.[15][16] Von den gestellten Anträgen wurden 44 % abgelehnt, wobei die Ablehnungsquote in Rheinland-Pfalz mit 30 % und Bayern mit 33 % am niedrigsten und im Saarland mit 64 % und Berlin mit 63 % am größten war.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz
Kommentar:
10,5 % von 100 % Anspruchsberechtigten = 10,5 % von 210.000 Erfassten ohne Dunkelziffer = 22.050 Anträge auf OEG.
Von den 22.050 Anträgen wurden 44 % abgelehnt. Das sind: 44*22.050/100=9.702.
Das heißt: Im Jahre 2008 wurden von 210.000 unter dem Begriff Gewaltkriminalität erfassten Fälle: 22.050 Antragsteller minus 9.702 Abgelehnte = 12.348 Fälle entschädigt.
Man kann mich gerne berichtigen, wenn ich hier falsch liege.
210.000 gegen 12.348 im Jahre 2008. Und? Wie sieht es heute aus im Jahre 2019?
Ich zitiere hier nur mal den letzten Absatz und stelle hiermit die gleiche Frage an das BMAS:
„Du Opfer, du“
„Missbrauchsopfer Rosemarie M. fragt deshalb: „Wäre es nicht ehrlicher, zuzugeben, dass man sich das Gesetz nicht leisten kann, als Betroffene durch so eine grausame Mühle der Missachtung zu schicken?“ Beim zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales hält man diese Idee für absurd.“
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/opferentschaedigungsgesetz-du-opfer-du-11884030.html
Ich muss zugeben, ich habe nicht gewusst, dass, wenn der Grad der Schädigung (GDS) bei Antragstellung auf OEG unter 30 ist, ein Geschädigter überhaupt keinen Anspruch auf Opferentschädigung hat. Das ganze Leid vorheriger Jahrzehnte mit allen nachweisbaren Krankheitsbildern, die auf die Gewalttat zurückzuführen ist, interessiert das BMAS bei Antragstellung eines Opfers nicht. Wenn ein Geschädigter also glaubt, er würde für sein über Jahrzehnte erlittenes Leid entschädigt werden, liegt falsch. Wenn man es also z.B selbst schafft, sich aus einem Jahrzehnte langen Leid zu befreien und ist dann stark genug, einen OEG-Antrag zu stellen, und das BMAS stellt dann nur einen GDS von 25 fest, hat man keinen Anspruch. Also: Was ist der eigentliche Sinn dieses OEG? Für mich ist das jedenfalls keine Opferentschädigung.
zu Karl Görtz:
kurz Zusammengefasst bestehen derartige Entschädigungs-Einrichtungen bisher wohl aus nur 2 Paragraphen:
§1: Den Antrag muss der Geschädigte selbst stellen.
§2: Ist der Geschädigte in der Lage, den Antrag selbst zu stellen, so reicht der Schädigungsgrad nicht aus für eine Entschädigungsleistung.
Ich habe dieses Jahr , also vor kurzem Bescheid bekommen , das meine OEG Rente nicht mehr neu überprüft wird .
Ich hatte schon gedacht , das ich jetzt neu getestet würde und alles wieder neu aufgewühlt werden müßte .
Aber die wollen jetz gar nicht mehr weiter aufwand betreiben .
Ich hatte zwar den Antrag selber gewollt , habe es aber mit der unterstützung der Frauenberatungstelle durchgezogen . Mein Wiederspruch ,wegen Beruflicher Betroffenheit , war ja nicht anerkannt worden .
Es war weitere Vertig mache von Nachbarn in dem Verfahren mit rein gekommen und haben das Gesammtbild , für den Antrag verfälscht .
Aber wenigstes habe ich nun für immer, die kleine OEG Rente .
Ohne weitere Anhörungen ….
Grüße
Larissa
Was ich bisher nicht wusste ist, dass Betroffene in der Vergangenheit “ nicht klar und ausdrücklich“ wegen sexualisierter Gewalt anspruchsberechtigt auf Opferentschädigung nach dem OEG war und bis Inkrafttreten des neuen OEG Gesetzes Anfang 2024 auch nicht sind.
Was ich weiterhin nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass ab 2024 immer noch die Beweisanforderungen der sexualisierten Gewalt aus der Kindheit so hoch bleiben, dass viele Betroffene von Leistungen ausgeschlossen bleiben. Die Verjährungsfristen lassen grüßen.
Was ich weiterhin nicht wusste ist die Tatsache, das Betroffene sexualisierter Gewalt
sic! “
„dass Betroffene der BRD vor 1976, also vor Einführung des OEG, und der DDR vor 1990, nach wie vor von dem Gesetz ausge¬schlossen bleiben, wenn sie keinen Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent nach¬wei¬sen.“
Rörig sagt dazu:
„Wir werden sehr genau hinsehen müssen, was die neuen Veränderungen für Betroffene sexueller Gewalt an Verbesserungen in der praktischen Umsetzung wirklich bringen“,
Ich sage dazu:
In 4 Jahren werden viele Betroffene dazu keine Stellung mehr nehmen können, weil sie verstorben sind.
Kann man auch hier nachlesen:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107283/Opfer-von-Gewalttaten-werden-kuenftig-besser-entschaedigt
Zitat:
„2019 wurde zudem das Opferentschädigungsgesetz reformiert, sodass jetzt auch Betroffene von sexueller Gewalt leichter Hilfe und Unterstützung bekommen können.“
:Zitat Ende
https://www.nwzonline.de/politik/berlin-kirchen-skandal-missbrauchsfaelle-ohne-ende_a_50,6,3753277487.html
Kommentar:
Das ist definitiv falsch! Von „jetzt leichtere Hilfe“ kann derzeit keine Rede sein. Das 2019 reformierte Opferentschädigungsgesetz tritt erst 2024 in Kraft. Also noch einmal 4 Jahre lang sich quälen- vorausgesetzt man lebt dann noch -, dann erst soll leichtere Hilfe einsetzten. Und davon bin ich auch noch nicht einmal überzeugt, dass dann alles leichter für Geschädigte wird. Mit zügiger Hilfe hat das derzeit jedenfalls absolut nichts zu tun!
Und warum erst so spät? Wenn ich früher so „zügig“ gearbeitet hätte wie die Bundesregierung heute, hätte mich mein Arbeitgeber damals achtkantig rausgeworfen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/opfer-gewalt-entschaedigung-bundestag-gesetz-verabschiedung
SRE-Reform:
“
Warum soll die Reform grundsätzlich erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten?
Die Länder benötigen die Jahre 2020 – 2023 für die Vorbereitung der Durchführung des neuen Rechts, insbesondere im Bereich der IT- Anpassungen, der Änderung der Strukturen der Verwaltung und der Aus- bzw. Fortbildung des Personals.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Fragen-und-Antworten/faq-ser.html
“
Kommentar:
Und jetzt überlegen wir alle mal gemeinsam: Warum brauchte die Agenda 2010 (Hartz IV) nur knapp unter 2 Jahre (14.März 2003 bis 01.Januar 2005) bis zur Einführung bei Millionen von Staatsopfern bis dato und die SRE-Reform 4 Jahre bis zur Einführung? ( 09.2019 bis 01.2024)
Welcher Verwaltungsumstrukturierungaufwand dieser Reformen war oder ist hier wohl größer?
SRE = SER = Soziales Entschädigungsrecht
Bei mir wurde nach fast 10 Jahren nach Antragstellung im Jahr 2010 die körperliche Gewalt durch den KV (so nenne sie Kindsvater) anerkannt. Ich bekam 30 Prozent ,,großzügig“ zugestanden. Der Missbrauch wurde nicht anerkannt, wegen Verjährungsfrist, Aussageverweigerung der TäterInnen und fehlende Beweise. Gegen den Bescheid konnte ich damals keinen Widerspruch einlegen, da ich mich in Sicherheit bringen musste und psychisch nicht belastbar genug für ein weiteres Verfahren war. Mein erneuter Antrag auf Höherstufung und Berufsschadensausgleich wurde nun trotz Widerspruch nach einem Jahr Bearbeitung abgelehnt mit dem Hinweis auf fehlende Beweise, multifaktorielle Faktoren, also alle Gründe werden herangezogen, um zu beweisen, dass ich nicht glaubwürdig bin und andere Ursachen ausser des Traumas, wegen dem ich in voller Erwerbsminderungsrente mit 47 bin und eine unbefristete Schwerbehinderung der Grund für die Verschlechterung meines Gesundheitszustandes sind. Immerhin sehen sie von einer weiteren Begutachtung ab, weil es ein ,,Dauerzustand“ ohne Aussicht auf Besserung sei. Nun habe ich Klage eingereicht und lasse mich vom VDK vertreten. Es ist unmöglich welch eine zusätzliche Belastung einem zugemutet wird. Mein Therapeut ist krankheitsbedingt frühzeitiger in Rente gegangen und ich suche seit zwei Jahren einen Ersatz. Es ist an keinen Therapieplatz für komplex traumatisierte Patienten in Bielefeld zu kommen. Nun habe ich endlich einen Termin bei einer neuen Psychiaterin, die auch Therapeutin ist und sich mit Trauma auskennt. Seit 2001, seit 23 Jahren versuche ich vom Versorgungsamt die Leistungen zu erhalten, die mir zustehen. Eigentlich hätte ich nach Therapieende über die Kasse auch einen Anspruch auf Therapiekostenübernahme durch das Versorgungsamt, aber man reagiert einfach nicht. Die Gelder von Fond sind ein guter Anfang, aber decken einfach nicht den Bedarf! Unglaublich, aber immerhin habe ich es geschafft so weit zu kommen, aber diesmal werde ich klagen..können noch lebende Täter nicht zur Aussage gezwungen werden? Ich frage mich immer wieder wie kommt der Gesetzgeber auf die Idee, dass man beim innerfamilären Missbrauch Beweise hat und Täter Zeugenaussagen machen. In dem Gutachten wurde alles gegen mich verwendet- dass zu späte erinnern , erst nach endgültigen Kontaktabbruch zur Haupttäterin Mutter, wurde mir wegen der vorherigen Therapien als gedächnispsychologisch nicht plausibel ausgelegt, mit anderen Worten man unterstellt mir noch, dass ich lüge und meine Erinnerungen nicht glaubwürdig sind. Nun habe ich dass Gefühl, dass ich statt der Täter vor Gericht stehe und mich verteidigen muss gegen Behauptungen dass ich lüge. Wie krank ist das Ganze den? Und die Gewalt durch meinen Vater liesse sich quantitativ nicht berechnen, weil es ja zu viele Täter gewesen seien, aber gleichzeitig streiten sie ab, dass die Erinnerung an die vielen Täter stimmt- sehr unlogisch- und sogar der Schimmel, den ich mal in meiner Wohnung hatte ist die Ursache nicht die erlebte Gewalt usw…das ganze Gutachten sind 5 Seiten, in den beschrieben wird wie sehr krank ich sei, dass meine Erinnerungen gar nicht stimmen können und wenn, dann gebe es keine Beweise, also kann es nicht anerkannt werden, weil medizinische Berichte und psychotherapeutische Stellungnahmen keine Beweise sind und die Verjährung und damit ausgebliebene Anzeige wird mir als mangelende Bereitschaft eine Anzeige zu erstatten ausgelegt- und ich kann meinen echten Namen hier nicht nennen, weil ich dann befürchten muss wieder von den Tätern gefunden und bedroht zu werden.