Jura-Professor Reinhard Merkel zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche:

Opfer haben gute Chancen auf Schadensersatz

Der Hamburger Jura-Professor Reinhard Merkel hat Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Amtsträger ermutigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das sei auch dann möglich, wenn der Täter nicht mehr am Leben sei, erklärte Merkel im Deutschlandfunk. „Ich meine, die Chancen wären gut, wenigstens einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit einem fairen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Kirche einzuklagen“, so Merkel. Das richte sich nicht nur gegen den jeweiligen Täter, sondern auch gegen die Institution. Die Institution „treffe gegebenenfalls ein eigenes Verschulden, mindestens ein Überwachungsverschulden“. Überwachung hätte sexuellen Missbrauch unmöglich gemacht oder deutlich erschwert, so Merkel.

Merkel gehört zu einer Gruppe von sechs Strafrechtlern, die am 26. Oktober Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften eingereicht haben, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. Sie sehen die Staatsanwaltschaften in der Pflicht, bei hinreichendem Tatverdacht auf Akten kirchlicher Archive zuzugreifen. Nach dem Erscheinen der sogenannten MHG-Studie über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Amtsträger, die die Deutsche Bischofskonferenz am 25. September vorgestellt hat, forderten sie die Staatsanwaltschaften auf, „Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter“ einzuleiten.

Das Interview mit Reinhard Merkel gehört zu den Recherchen von Sebastian Engelbrecht (Dlf Reporter) für die Sendung Tag für Tag – Aus Religion und Gesellschaft zu den Folgen der MHG- Studie für Betroffene und Beschuldige, insbesondere im Bistum Hildesheim und im Erzbistum Berlin. Die Ergebnisse sind am Donnerstag, dem 22. November sowie am Montag, dem 3. Dezember jeweils um 9.35 Uhr im Deutschlandfunk zu hören.

Quelle: Deutschlandfunk