Eigentlich unterliegen die Schritte zur Bitte um Vergebung einem über Jahrtausende tradierten kulturell übergreifenden Ritual. Sie sind nicht beliebig, und kein Schritt sollte vor dem anderen getan werden. Hat jemand Schuld auf sich geladen und hält sich nicht an das Ritual, verweigert er seinem Opfer den nötigen Respekt und straft es in subtiler Weise mit Missachtung. Er schädigt es ein zweites Mal. Ja, er schädigt sein Opfer womöglich noch tiefer als mit seiner eigentlichen Tat; denn er verletzt nicht nur seine Ehre, sondern vergiftet durch die Herabwürdigung auch seine Seele. Das Opfer erfährt einmal mehr, diesmal überaus klandestin, ich bin nichts wert. Diese Respektlosigkeit ist ob ihrer Subtilität deshalb so tief verletzend, weil das Opfer es meist erst viel später bemerkt, was ihm alles versagt wurde. Andererseits ist die Ignoranz des Rituals und somit der Gefühle des Opfers keineswegs absichtslos, vielmehr will der Täter seine Macht über das Opfer weiterhin behaupten und viktimisiert es so ein weiteres Mal. Seine Vergebungsbitte ist im Grunde tückische Schändlichkeit.

Vergebung verlangt zuallererst Reue. Der Täter muss sich ohne Abstriche zu seiner Untat bekennen und sie von Herzen und nicht nur durch Worte bereuen. In einem nächsten Schritt muss der Täter seine Reue durch Taten belegen; das bedeutet er muss Buße tun. Diese Buße kann eine auferlegte und angenommene Strafe sein; sie kann ebenso eine Entschädigung sein, die dem Opfer gewährt wird; sie kann aber auch eine sich selbst auferlegte Pflicht sein, durch die der Täter seinen Willen zum Ausgleich in anderer Weise, zum Beispiel durch eine gute Tat für Bedürftige zeigt.

Erst der vollendeten Buße kann in einem dritten Schritt die Bitte um Entschuldigung folgen. Das heißt der Täter bittet sein Opfer, es von seiner Schuld loszusprechen. Dieser Ablass ist, sofern die ersten beiden Schritte durch den Täter getan wurden, eine moralische Verpflichtung für das Opfer. Der Täter hat bereut und gesühnt, die Befriedung und Ausgleich werden durch die vom Opfer angenommene Entschuldigung besiegelt.

Vielfach wird zwischen Entschuldigung und Vergebung nicht unterschieden. Das mag gelegentlich am mangelnden Verständnis der unterschiedlichen Bedeutung beider Wörter liegen. Häufig wird jedoch der Wortsinn wie durch die katholischen Bischöfe bei ihrer Konferenz im September 2018 in Fulda bewusst missachtet. Indem sie die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester und Kirchenangehörige um Vergebung baten, überschritten sie eine Grenze und taten etwas unverzeihliches. Zum einen fehlten alle Schritte davor, zum anderen baten sie nicht um Entschuldigung oder Verzeihung – auf dass ihnen nicht weiter geziehen würde, sondern sie baten wissentlich um Vergebung und damit nötigten sie die Opfer ihrer Unterlassung und der Untaten ihrer Priesterschaft zu einem Ausgleich, der quasi den erhofften Gnadenakt erzwingen sollte.

Quelle: https://lotoskraft.wordpress.com/2018/11/01/gipfel-der-heuchelei-oder-gedenktag-fuer-die-opfer-sexuellen-kindesmissbrauchs/