Nach den schockierenden Befunden der neuen Studie zum sexuellen Missbrauch durch Geistliche haben die katholischen Bischöfe in Deutschland erste konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Taten weiter aufzuarbeiten und künftigen Missbrauch so gut es gehtl zu verhindern. Die Katholische Nachrichten-Agentur erläutert die einzelnen Schritte des 7-Punkte-Plans und weitere Hintergründe:

Grundsätzliches:

Die Bischöfe machen ausdrücklich die Empfehlungen des Forschungskonsortiums „zur Grundlage ihres weiteren Handelns“. Manche der Empfehlungen bedürften allerdings noch längerer rechtlicher Klärungsprozesse, so dass sie zunächst sieben erste Schritte zeitnah umsetzen wollen. Das sei keine unverbindliche Absichtserklärung, betont die Bischofskonferenz. Alle Bischöfe hätten sich verbindlich dazu verpflichtet.

Punkt 1: Einbeziehung von Opfern und von externen Fachleuten

Die von Opfern und Opferverbänden gefordert, wollen die Bischöfe „mehr als bisher die Begegnung mit den Betroffenen suchen“. Vor allem aber sollen diese mit ihren Erfahrungen aktiv mitarbeiten bei der Aufarbeitung der Missbrauchstaten und bei der Prävention. Bei der Aufarbeitung sollen zudem externe Fachleute helfen. „Wir brauchen Hilfe von außen, denn das bisherige institutionelle Versagen ist mehr als deutlich“, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx.

Punkt 2: Standardisierung in der Führung der Personalakten

Damit reagieren die Bischöfe auf die Feststellung der Wissenschaftler, die bisherige Aktenführung „ohne einheitliche Standards“ habe die Dokumentation und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erheblich erschwert und Vertuschen erleichtert. Zudem habe es Hinweise auf Vernichtung und Manipulation von Akten gegeben. All dem sollen einheitliche Standards entgegenwirken.

Punkt 3: Zusätzliche unabhängige Anlaufstellen

Zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs soll es externe, unabhängige Anlaufstellen geben. Auch damit reagieren die Bischöfe auf die Kritik von Opferverbänden und Experten, die betonen, dass es für viele Betroffene undenkbar sei, sich an Anlaufstellen zu wenden, die zur „Täterinistitution“ Kirche gehören.

Punkt 4: Verbindliches Monitoring für Intervention und Prävention

Diese bundesweite Einrichtung ist unter anderem eine Antwort auf die Kritik der Forscher, die Bistümer gingen sehr uneinheitlich vor bei der Prävention und bei der Umsetzung der Leitlinien gegen Missbrauch. Das Monitoring soll regelmäßig offenlegen, was jedes einzelne Bistum konkret unternimmt in Sachen Prävention und Missbrauchsbekämpfung.

Punkt 5: Überprüfung der Anerkennungsleistungen an Opfer

Das Verfahren von 2010 zu „Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids“ wird überprüft und fortentwickelt. Hier seien durchaus auch höhere Zahlungen denkbar, betonte Kardinal Marx, zumal man bisher das Versagen der gesamten Institution Kirche noch nicht so deutlich vor Augen hatte wie jetzt nach der Studie.

Punkt 6: Klärung der institutionellen Verantwortung

„Ohne eine unabhängige Aufarbeitung gibt es keine wirksame Veränderung und Gerechtigkeit“, betonen die Bischöfe. Daher wollen sie mit Hilfe unabhängiger externer Stellen klären, wer über die einzelnen Täter hinaus institutionell Verantwortung getragen hat, etwa für die Vertuschung von Taten oder für die Versetzung von Missbrauchstätern.

Punkt 7. Diskussion über Zölibat und Sexualmoral

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Studie gehört die These, dass auch der Zölibat, die katholische Sexualmoral, Klerikalismus und andere Strukturelemente der Kirche Missbrauch begünstigen könnten. Darüber wollen die Bischöfe „ohne Tabus“ diskutieren, wie Kardinal Marx betonte. Und das nicht intern, sondern „in einem transparenten Gesprächsprozess“ zusammen mit externen Fachleuten wie Medizinern, Psychologen und Soziologen.

Quelle: https://www.kiz-online.de