Am 25.09.2018 wurde im Rahmen der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ offiziell vorgestellt. Das Forschungskonsortium um Prof. Dreßing untersuchte etwa 38.000 Personal- und Handakten aus 27 deutschen Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 und fand bei ca. 1.670 Klerikern konkrete Hinweise auf die Begehung von Sexualstraftaten. Nach einer ersten Durchsicht der Studie fordert Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), die zuständigen Staatsanwaltschaften auf, die Kirchenarchive der Diözesen zu beschlagnahmen. Weiter lesen…
Richtig! Recht ist Recht!
Zitat: Wie sagte der NRW-Innenminister Reul am 27.9.2018 im WDR so schön:
„Rechtsbruch ist Rechtsbruch. Und die Polizei kann nicht zulassen, dass an irgendeiner Stelle irgendeiner, ob rechts ob links, ob Ausländer oder Inländer, ob Mann oder Frau, Recht bricht.“
… Und das gilt natürlich auch für die Katholische Kirche und deren Beschäftigte [ … ] das Mafiaarchiv zu beschlagnahmen. Auch wenn die katholische Kirche nicht die Mafia ist. Zitatende
Hm, in Kenntnis des Artikels frage ich mich gerade, welche rechtliche Möglichkeiten sich ergeben, wenn die deutsche Staatanwaltschaft Ihrer Pflicht zur Verfolgung dieser Verbrechen nicht nachkommt. Wie kann man die Staatsanwaltschaft belangen, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommt? Welche Möglichkeiten der Handlungsaufforderung oder Klage gibt es?
Jugendämter stellen i. d. R. auch keine Strafanzeigen:
https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/kripo-ruegt-statistik-der-jugendaemter_aid-3607832
Die Anwaltschaft des Staates (Staatsanwaltschaft) vertritt die politische Organisation einer Personengemeinschaft. Das sind das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die StaatsGEWALT. GEWALT ist immer Machtausübung, die nur mittels GEWALTmonopol der parlamentarischen Demokratie vorbehalten bleiben soll damit das Volk ja nicht auf die Idee kommt, selbst GEWALT bzw. Macht auszuüben. Diese StaatsGEWALT über das Volk teilen sich die
– Legislative, das ist die gesetzgebende GEWALT, das Parlament (Bundesrat und Bundestag) der BRD
– Exekutive, das ist ausführende GEWALT der Bundesregierung mit an der Spitze Frau Dr. Angela Merkel, die die Richtlinien der GEWALT über das Volk vorgibt.
– die Judikative, das ist die rechtsprechende GEWALT und alle Bundesgerichte der BRD bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht.
Wie Sie sehen, GEWALT ist MACHT und war schon immer in der BRD auf höchster Ebene verankert.
Und jetzt suchen Sie mal danach, was unsere christliche GEWALT- Richtlinienkompetenz Frau Dr. Angela Merkel zu dieser Missbrauchsstudie gesagt hat. Sie werden nichts finden, absolut gar nichts, auch das ist GEWALT!
Zurück zur Staatsanwaltschaft: War was?
Ab wann wird denn ein „öffentliches Interesse“ oder „besonderes öffentliche Interesse“ durch die Staatsanwaltschaft festgestellt um tätig zu werden? Antwort: Das liegt im „Ermessen“ der Staatsanwaltschaft nach dem Motto: Och ja, gucken wir mal, ob das Volk massenhaft aufsteht und sich empört. Also nichts Konkretes weil unbestimmte Rechtsbegriffe. Hier wird im Internetzeitalter also immer noch nicht das Volk befragt obwohl man hier innerhalb weiniger Tage zu einem Volksentscheid kommen könnte. Und genau das ist nicht im Interesse der herrschenden politischen „Elite“. Warum sollten die „Hirten“= Legislative, Exekutive und Judikative also in die Pötte kommen, wenn die „Lämmer“ weiter schweigen?
Noch funktioniert dieses Herrschaftsprinzip. Für die Zukunft sehe ich allerdings schwarz.
Die „Ermittlungs- und Klageerzwingung“ wäre möglich:
https://www.strafverteidiger-hamburg.com/strafverfahren-anwalt/ermittlungsverfahren/ermittlungserzwingungsverfahren-klageerzwingungsverfahren/
… Dem Grundgesetz lässt sich grundsätzlich kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter entnehmen (a). Etwas anderes kann bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person der Fall sein (b), bei Delikten von Amtsträgern (c) oder bei Straftaten, bei denen sich die Opfer in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden (d). …
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, – 2 BvR 2699/10 –
„Die Politik ist einfach noch nicht so weit“
Tilmann: Der Gesetzgeber wäre am Zug, sozusagen.
Florin: Und warum geschieht das nicht?
Tilmann: Weil die Politik einfach noch nicht so weit ist. Ich meine, das ist mit eines dieser Ergebnisse schon dieser ersten Studie. Ich denke, durch diese Feststellung ist auch die Politik aufgerüttelt.
https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-in-der-katholischen-kirche-juristin-tilmann-der.886.de.html?dram:article_id=430051
Kommentar:
Die Politik ist schon lange so weit und keineswegs aufgerüttelt und weiss auch schon lange Bescheid um handeln zu können. Wird sie aber nicht! Hier „spielt“ die Politik auf Zeit bis alle Altbetroffenen verstorben sind.
Meine Forderung, auch im Sinne von netzwerkB, wäre:
1.Verjährungsfristen komplett, auch für Altfälle, abschaffen
2. Durch eine Gesetzesinitiative die Staatanwaltschaft erlauben, massenhaft die Akten der Kirchen zu beschlagnahmen, bevor die restlichen Akten auch noch geschreddert werden.
Manfred Lütz: Missbrauchsstudie „mangelhaft und kontraproduktiv“
https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/online/Manfred-Luetz-Missbrauchsstudie-mangelhaft-und-kontraproduktiv;art4691,192172
Die Mehrzahl der Taten dürfte ohnehin verjährt sein … https://www.sexualstrafrecht.hamburg/strafverteidigung-vorwurf-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern-176-stgb/