Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

das Finanzamt Lübeck hat mit Bescheid vom 08.03.2018 mitgeteilt, dass das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. kurz: netzwerkB, weiterhin berechtigt ist, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Über ein externes Steuerbüro wurden unsere Akten der vergangenen drei Jahre überprüft und dem Finanzamt Lübeck zwecks Überprüfung vorgelegt.

Im Freistellungsbescheid zur Steuerbegünstigung wurde uns mitgeteilt:
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten
  • Förderung der Kriminalprävention

Die Überprüfung unserer Unterlagen durch ein externes Steuerbüro bewirkt, dass eine neutrale Kontrollaufsicht unsere Arbeit bewertet. Dies ist wichtig, um mögliche interne Fehler zu vermeiden.

Dafür sind uns Kosten in Höhe von 1.194 Euro entstanden.

Wir benötigen Ihre Unterstützung!

Hier können Sie spenden: www.netzwerkb.org/spenden

Ihr netzwerkB Team