Als Ganzes stelle sich die Bewegung aber – wegen schwieriger rechtlicher Möglichkeiten, die Vergehen zu verfolgen – eher als ein „Akt der Hilflosigkeit“ dar. Die Verjährungsfristen sexueller Gewalt sind sehr unterschiedlich.

Scharbeutz – Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt hat sich in der #MeToo-Debatte für ein Ende der Verjährungsfristen bei solchen Taten ausgesprochen. Das sei nicht nur für die Opfer wichtig, sondern auch für Beschuldigte, teilte das Netzwerk mit.

Mit den Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt werde vielen Opfern die Erfahrung von Gerechtigkeit und Entschädigung verweigert, schreibt der Verein. So sei die #MeToo-Debatte zu einem „Aufschrei der Massen“ geworden, der aber auch dazu führen könne, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt werde.

Aufarbeitung müsse in den Fokus

Öffentliches Anprangern könne Ansehen, Karriere und bürgerliche Existenz eines Beschuldigten zerstören. „Hier ist der Staat gefragt, eine klare Situation zu schaffen, die Rechtsstaatlichkeit sowohl für Opfer als auch für unter Verdacht stehende Täter wiederherzustellen“, heißt es in dem Schreiben. Der Fokus müsse sich zu einer Aufarbeitung des Geschehens und einer Entschädigung der Opfer hin bewegen.

Für einzelne Betroffene sei der Gang an die Öffentlichkeit ein „mutiger und authentischer Akt, sich verlorene Kontrolle durch ein Brechen des Schweigens zurückzuholen“. Als Ganzes stelle sich die Bewegung aber – wegen schwieriger rechtlicher Möglichkeiten, die Vergehen zu verfolgen – eher als ein „Akt der Hilflosigkeit“ dar. Die Verjährungsfristen sexueller Gewalt sind sehr unterschiedlich.

Gesellschaftliches Schweigen brechen

Der Verein netzwerkB bezeichnet sich auf seiner Website als unabhängige Interessenvertretung: „Betroffene setzen sich für die Rechte Betroffener ein, indem sie das gesellschaftliche Schweigen brechen“, heißt es

Quelle: www.stuttgarter-nachrichten.de