Der Grünen-Politiker will, dass ein alter Text von ihm nur mit Distanzierung verbreitet wird. Jetzt muss der BGH entscheiden.
KARLSRUHE taz| Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck will verhindern, dass Spiegel Online einen alten Text, in dem Beck die Entkrimininalisierung von einvernehmlichem Sex mit Kindern forderte, unverändert auf die Spiegel Online-Homepage stellt. Das verstoße gegen Becks „Urheberpersönlichkeitrecht“. Weiter lesen…
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Volker Beck muss zurücktreten!
taz-Zitat:
“Der BGH ließ noch nicht erkennen, ob er für Beck oder für Spiegel Online entscheiden wird.”
Eine Erklärung:
Fehler machen alle – was uns fehlt, ist eine gute Fehlerkultur, besonders in der [deutschen] Justiz – sagte Gerd Scobel gestern in seiner aktualisierten Sendung v. 2015.
Und in seiner Kolumne http://www.3sat.de/page/?source=/scobel/182286/index.html : „… es so wichtig Fehler zu erkennen, einzuschätzen, uns darüber auszutauschen – und daraus zu lernen. Eine andere Möglichkeit haben wir nicht. Zumal keiner von uns sicher sein kann, alle relevanten Fehler bereits gemacht zu haben und deshalb mit dem Fehlermanagement abschließen zu können.“
Aus ihrer ns-Schockstarre dürfte Justitia allmählich erwach-s-en …