Der Grünen-Politiker will, dass ein alter Text von ihm nur mit Distanzierung verbreitet wird. Jetzt muss der BGH entscheiden.

KARLSRUHE taz| Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck will verhindern, dass Spiegel Online einen alten Text, in dem Beck die Entkrimininalisierung von einvernehmlichem Sex mit Kindern forderte, unverändert auf die Spiegel Online-Homepage stellt. Das verstoße gegen Becks „Urheberpersönlichkeitrecht“. Weiter lesen…

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