(Foto: München Kirchentag 2010 – am Rednerpult Pater Klaus Mertes, v. m. Norbert Denef)
netzwerkB Pressemitteilung vom 06.02.2017
Während einer Veranstaltung beim ökumenischen Kirchentag in München, am 14.05 2010 als Pater Klaus Mertes zum Thema „Missbrauch“ sprach, hat der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, seine Stimme für die vielen im Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt erhoben und lautstark gefordert:
„Beenden Sie diese Veranstaltung. Es ist ein Lügentheater. Treten Sie ab. Sie haben versagt.“
Seitdem sind bald sieben Jahre vergangen. Eine Aufarbeitung der Verbrechen in der katholischen Kirche wird nach wie vor in Deutschland verhindert – unterstützt durch Politik und einer Justiz, die lieber die Augen verschließen wenn es um Gerechtigkeit geht.
In Australien hat die Justiz erschreckende Tatsachen öffentlich gemacht.
Die nun veröffentlichte Studie einer staatlichen Untersuchung durch eine Royal Commission, die auf höchster Ebene durch die australische Justiz geführt wird, hat 4500 Fälle von ‘sexuellem Missbrauch‘ von Kindern in den letzten 30 Jahren in mehr als 1000 kirchlichen Institutionen dokumentiert.
„Täter wurden von der einen in die andere Kirchengemeinde versetzt, statt sie zur Rechenschaft zu ziehen. So konnten sie ungehindert weitermachen, in einigen Fällen taten sie dies jahrzehntelang.“
Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:
Auch in Deutschland wurden die Täter in andere Gemeinden versetzt. Die Kardinäle und Bischöfe haben zu verantworten, dass aus Einzeltäter Serientäter wurden.
Uns von netzwerkB liegt beispielhaft ein Fall vor, der diese von uns erhobenen Vorwürfe gegen die katholische Kirche eindeutig nachweist. Der Fall ist dokumentarisch festgehalten; schriftliche Tätergeständnisse liegen vor.
Bereits mehrfach haben wir den Bischof von Magdeburg, Dr. Gerhard Feige, der für den vorliegenden Fall Verantwortung trägt, gebeten, uns bei der Aufarbeitung zu unterstützen. Bischof Feige schweigt.
Den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Stephan Ackermann haben wir ebenfalls um Aufarbeitung gebeten. Auch Bischof Ackermann schweigt.
Liebe Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen,
Sie haben uns in den vergangen Jahren immer wieder unterstützt, haben uns eine Stimme gegeben wo andere uns lieber wieder mundtod machen wollten.
Auch wenn es darum ging, der Politik zu verdeutlichen, dass es an der Zeit ist, das Schweigen zu beenden und gegen diese abscheulichen Verbrechen endlich etwas zu unternehmen, gaben Sie uns eine Stimme und haben darüber berichtet.
Leider hat das alles nicht viel gebracht, denn:
- Kardinäle, Bischöfe und sonstige Würdenträger schweigen nach wie vor, haben nicht das geringste Interesse an Aufarbeitung.
- Die Politik hat mit einem ‚Missbrauchsbeauftragten‘, der keinerlei Kompetenzen hat, sondern nur als Papiertiger auftreten kann, in der Gesellschaft für Ruhe gesorgt.
- Die Justiz denkt nicht daran und ist auch rechtlich von der Politik nicht dazu befugt, die Verbrechen von damals aufzuklären.
Die Worte beim Kirchentag in München, im Mai 2010, treffen leider auch heute zu:
„Beenden Sie diese Veranstaltung. Es ist ein Lügentheater. Treten Sie ab. Sie haben versagt.“
Weiterführende Informationen:
SRF 06.02.2017 – Untersuchung in Australien:
http://www.srf.ch/news/international/sieben-prozent-der-katholischen-geistlichen-missbrauchten-kinder
ARD Brisant 14.05.2010 – Ökumenischer Kirchentag in München:
https://youtu.be/GEPjxAul2TA
Brief an Bischof Ackermann vom 23.09.2016:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2016/11/2016-09-23_an-Bischof-Ackermann.pdf
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
presse [at] netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
Danke Ihnen, Herr Denef!
PS:
Der Herr Ackermann entlarvt sich mit seinen Worten selbst.
Befürchte nur, er selber bemerkt es nicht.
„Die nun veröffentliche Studie ist eine staatliche Untersuchung und wird auf höchster Ebene der Justiz geführt.“ … leider kann unser Justizminister dies nicht sagen – und auch nicht, es habe sich gelohnt.
Die Studien werden pro forma erstellt, meine Meinung.
Das Schweigen sagt mehr als langes Gerede, mit Ausreden, Verharmlosungen u.a.
LAUTER AUFSCHREI ist mal wieder notwendig.
… ich hätte Herrn Maas gern ein solch konkretes Ergebnis vor Ablauf seiner Amtsgeschäfte gegönnt wie das oben erwähnte der australischen Justiz durch die ‚Royal Commission‘ – Europa tickt anders, besonders Deutschland.
Das müssen wir gerade hier von höchster Ebene fordern.
Hier fehlt es noch an der Transparenz, die man dort bewies – mit dokumentierten
„4500 Fällen von ‘sexuellem Missbrauch‘ von Kindern in den letzten 30 Jahren in mehr als 1000 kirchlichen Institutionen“!!
Das nB-Team schreibt den lieben Vertretern von Presse, Funk und Fernsehen:
„Die Justiz denkt nicht daran und ist auch rechtlich von der Politik nicht dazu befugt, die Verbrechen von damals aufzuklären.“
Wurden dem Herrn Minister „nur“ Steine in den Weg gerollt oder hat er wirklich keinerlei Befugnis – so wie ein Missbrauchsbeauftragter, der offensichtlich nur für Ruhe sorgen soll?
Keine Mehr-Kompetenz für den BMJ als Kabinettsmitglied?
Unter uns Betroffenen jedenfalls sorgen die Justiz-Praxis und deren spürbare Auswirkungen für wachsende Un-Ruhe.
Wahrheit, Klarheit sind dem allgemeinen Rechts-Frieden auf Dauer zuträglicher – erst recht für die überalterten Verträge mit Kirchen und deren Lügentheater, Machtmissbrauch und Paralleljustiz.
Schluss mit Schwamm-drüber!
Es lebe die Transparenz!
Auch in Sachen Odenwaldschule wird nach wie vor vertuscht und gelogen…eine Aufklärung mit all den VIP Netzwerken im Hintergrund soll und wird es nicht geben.
Rückwirkend wird missbräuchliche Macht staatlich und kirchlich geschützt.
Rückwirkend müssen Staat und Kirche verjährte Seelenmorde aufdecken – in Familien, staatlichen, kirchlichen und/oder freien Einrichtungen:
Kein Pardon für Täter!
Opferausgleich für die angerichteten Schäden an Leib und Leben!
Täter verhafteten Kinder zu Sexsklaven, zum Schweigen, zu lebenslangen Schädigungen – ES REICHT!
Was würde passieren, wenn Würdenträger Missbrauchsfälle nicht vertuschen würden, sondern die Täter „ohne juristische harte Beweise“ belasten würden ? Würden dann die Würdenträger verklagt oder Angeklagt werden ?
Allerdings könnten sie Täter vom Kirchendienst suspendieren. Würden Kirchengesetze das zulassen ?
Das Lügentheater funktioniert schon viele Jahrzehnte. Dazu ist am 14.09.2016 eine Studie von Sylvia Wagner fertig geworden. Veröffentlicht in Sozial.Geschichte Online Heft 19/2016.
Diese Studie versucht in erster Linie, das Versäumnis des RTH aufzuarbeiten.
Dieses Totschweigen hat doch innerhalb der kirchlichen systeme seit Jahrhunderten Praxis. Das ändern die nicht auf das Wehklagen einiger weniger, oder einer kleinen Gruppe von Aufgewachten hin.
Es werden ein paar Schutzbarrikaden hochgefahren, die auch nach außen hin in scheinheiligem sich-Annehmen der Problematik glänzen. Dazu trägt ein Missbrauchsbeauftragter ohne Handlungsfähigkeit bei.
An anderer Stelle erheben sich Bischöfe lieber heraus aus ihrer Fehlkompetenz darüber, gleichgeschlechtliche Liebe herabzusetzen, die im Konsens unter Erwachsenen stattfindet. So kann man noch besser davon ablenken, wie im eigenen Hause die Pädophilie verborgen blüht.
Im Vatikanstaat liegt das gesetzliche Schutzalter für sexuellen Konens bei 12 (!) Jahren.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article7319676/Vatikan-hat-niedrigstes-Schutzalter-fuer-Kinder-in-Europa.html
Ob das eine Bewandnis zu der Art und Weise haben mag, warum Bischöfe und andere Ansprechpartner dieser scheinheiligen Organisation so geduldig zu schweigen vermögen?
Es wird einerseits die Mitwirkung beim weltlichen Recht hervorgekehrt, wenn es um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen geht. Andererseits sehen wir eine anhaltende Taktik des Verscghleppens und Vertuschens und zähflüssiger Zuwendung, wenn es ans Eingemachte geht. Welches Bild also dieses Verschweigen, Verschleppen und der gestellte Anschein eines Interesses der Beteiligten nach außen hin vermittelt, ist mit der Klage an das Lügentheater, das dort offenbar wirklich gefahren wird, noch recht untertroffen beschrieben.
Es drängt sich der Eindruck auf, man würde an der Nase herum geführt.
Ein Grund, weswegen ich unter Anderen den Gedanken zur Versöhnung mit diesem berechnenden und verkommenen Kirchensystem, welches seine Perversionen pflegt und behütet, nicht teilen kann.
Wenn man Zeit gewinnen will, macht man einen Untersuchungausschuss, bis alle Beweise beseitigt sind. Dilatorisch behandeln heißt die Devise
na ja – die jüngere geschichte heisst vielleicht:
tres papas:
woity hat nix gewuszt…
ratzy hat klappe gehaltn…
und franky sollt`s jetzt aufputzen…
selbst wenn der`s vergeigt – dem grossen universum ist`s ziemlich wurscht….:)
herzgrüsse aus dem verschwiegenen, vertuschenden ösi-land!
jamata
Es wird vertuscht, Akten sind nicht auffindbar, Zeugen nicht befragt usw. Ob nun unseere „Altfälle“, auch bei den Aktuellen, wenn verurteilt, dann sehr mild, erst wird es abgestritten, dann hat keiner was gewusst, siehe NRW – Köln u.a. Orte. Mir fällt da immer ein, wie der Untersuchungsausschuss Edathy geendet hat?
MIR REICHT ES ENDGÜLTIG, der nächste Beschwerdebrief ist öffentlich, bringt es die Presse (in meiner Geurtsort/Tatort)??? LAUT SCHREIEN – WENN ES IM GUTEN NICHT GEHT – MINISTERIEN SIND EBENFALLS AUF FACEBOOK !!!
Nationalrat beschließt einstimmig Heimopferrentengesetz
Wer im Zeitrahmen vom 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1999 in Heimen und Internaten des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurde und dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten hat, wird ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt eine monatliche Zahlung von 300 € erhalten. Die Antragstellung ist unbürokratisch, die Betroffenen müssen ihre Leidensgeschichte nicht noch einmal wiederholen. Umfasst von dieser Regelung sind nun auch ehemals misshandelte und missbrauchte Kinder in Pflegefamilien.
Die Rentenleistung kann erstmals ab Juli 2017 ausbezahlt werden und wird ab 2018 valorisiert. Sie gilt nicht als Einkommen, ist unpfändbar und hat keine Auswirkung auf das jeweilige Existenzminimum. Eine Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass die Leistung auch nicht als Einkommen nach den Mindestsicherunsgesetzen der Länder gilt und auch nicht auf diese Geldleistungen anzurechnen ist. Der Betrag wird also brutto für netto ausbezahlt.
Mit diesem einstimmigen Beschluss zu einem Heimopferrentengesetz (HOG) setzte der Nationalrat heute infolge des von Nationalratspräsidentin Doris Bures initiierten Staatsakts „Geste der Verantwortung“ vom 17. November 2016 einen konkreten Schritt, um der betroffenen Personengruppe den Einkommensnachteil, der durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen entstanden ist, in einem begrenzten Ausmaß auszugleichen.
https://www.bizeps.or.at/https://www.bizeps.or.at/nationalrat-beschliesst-einstimmig-heimopferrentengesetz/-beschliesst-einstimmig-heimopferrentengesetz/