netzwerkB Pressemitteilung vom 12.07.2016
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – nimmt netzwerkB wie folgt Stellung:
Der Gesetzentwurf ist am 07.07.2016 in der Fassung des Änderungsantrages (s. Anhang) angenommen worden.
Insgesamt betrachtet ist die Gesetzesänderung aus Sicht von netzwerkB ein gutes, notwendiges politisches Signal an die Gesellschaft, durch welches vielleicht – so bleibt zu hoffen – ein Umdenken dahingehend in Gang kommt, dass ein „Nein“, zukünftig nicht mehr, wie bisher, als „Ja“ umgedeutet werden kann, sondern ohne Interpretationsmöglichkeit auch „NEIN“ heißt.
Natürlich wäre es naiv zu glauben, dass sich in der Rechtssprechung für die Opfer nach der Gesetzesänderung wirklich konkret etwas verändert, denn es gilt auch weiterhin, dass rein juristisch betrachtet ein Beweis zu erbringen ist, „Nein“ gesagt zu haben, um einen Täter überführen zu können.
Das Erfordernis, den Opfern in vielen Fällen zu raten, die erlittenen Straftaten besser nicht anzuzeigen, zu welchem sich seinerzeit ein bekannter Staatsanwalt im Fall Kachelmann geäußert hatte, bleibt bestehen.
Fazit: Das neue Gesetz klingt gut – besser wäre es jedoch, nach den Ursachen der Gewalt zu fragen.
Niemand wird als Vergewaltigungstäter geboren – vielmehr sind wir als Gesellschaft für diese Taten mitverantwortlich und entsprechend auch verantwortlich dafür, solche Taten von vornherein zu verhindern.
Weitere Informationen:
netzwerkB Pressemitteilung vom 05.07.2016
Sexualstrafrecht im Bundestag
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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Kriminologisch ist es leider unbestritten, daß es in keinem Bereich des Strafrechts wie in dem der Vergewaltigungsdelikte leider auch in ganz erheblichem Umfang FALSCHE Verdächtigungen gibt.
Ein Sexualstrafrecht MUSS leider IMMER ein Kompromiß bleiben – das trifft insbesondere auch auf die – freie – Beweiswürdigung der Strafgerichte zu. In der Regel war ja sonst keiner dabei – nicht alle Täter filmen ihre Taten.
Kann mich der Stellungnahme von Netzwerk B voll und ganz anschließen.
Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungsanzeigen steigt ist es wichtig zu zeigen das jeder Mensch selbst entscheiden kann ob er/sie mit einem anderen Menschen intim wird oder nicht!
@Sturm:
Wie kommen Sie darauf, dass es bei Vergewaltigungsdelikte häufig zu falschen Verdächtigungen kommt?
Soweit mir bekannt ist liegt die Rate der nachgewiesenen Falschanschuldigungen im einstelligen Prozentbereich.
Da ja im deutschen Strafrecht der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklaten/die Angeklate“ gilt kann man eine Verfahrenseinstellung oder Freispruch nicht unbedingt als zweifelsfreien Beweis für die Unschuld einer beschuldigten Person nehmen
Die Glaubhaftmachung des Missbrauch`s
http://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/entschaedigungs-und-ersatzleistungen-weg
und unsere gesetzlichen Richter die gerne und zielführend Leistungen und Rechts-Ansprüche verweigern.
Die Politik die ihre Beleidigungen für eine Rechtsgrundlage hält?!
Sozial-Behörden mit Ermächtigung zur Nötigung aus Kosten-Gründen?!
Glaubhaftmachung, die ist am Ende der „richterlichen Überzeugung“ unterlegen, zielführend.
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Die „Solidar-Gemeinschaft“ hat nicht mal dem Mumm, den Willen, für ihre Groß-Mütter und Groß-Väter in den Pflege-Heimen angemessen zu sorgen, 6 % Rendite bringen diese für die Investoren, 2 Windeln am Tag!!!
Die kleine Alters-Vorsorge ist VORHER zur „kostenlosen Wirtschafts-Förderung“ geworden, darum.
Aus Versehen ist das wohl nicht „passiert“…und die Umverteilung, von unten nach oben, erfolgt zielführend mithilfe der HARTZ-Gesetze.
Die Opfer von Gewalt hatten auch nie eine Kamera dabei, zu dumm aber auch, darum die Glaubhaftmachung. Gut wer das NEIN beweisen kann!
Jede/r kann sich ausrechnen was da an gesetzlicher WILLKÜR möglich ist!