netzwerkB Pressemitteilung vom 5. Juli 2016
Mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts dem Bundestag überstellt. Am Donnerstag den 7. Juli 2016 wird der Bundestag wahrscheinlich für die Reform stimmen.
Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.
Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.
Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht zufriedenstellend.
Es fehlen:
- die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)
- die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)
- eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt
- eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben – die Schweiz ist hier vorangegangen
- eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung – eine Gesetzgebung „nur für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.
Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.
Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass schon ein Gericht in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen Delikten schäme.
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netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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Es hätte mich gewundert, wenn das anders ausgefallen wäre: Mit der Prämisse, die Schwachen vor den Starken zu schützen, die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen, hat es diese Regierung nicht. Das fängt bei der Zerstörung Griechenland im Namen der Troika und Banken an, geht weiter über die Zerstörung von Existenzen durch die Hartz IV-Geißel und macht beim Wischi-Waschi-Sexualstrafrecht keinen Halt. Vielleicht sollte sich jeder Gedanken darüber machen, woran das wohl liegt. Auch bei TTIP und CETA sieht man klar die Interessenslage.
… Gedanken woran das wohl liegt?
Fühllos sind Täter die leugnen, Juristen die nichts im Sinn des Kindeswohls hinterfragen, Politiker die Wirtschaftlichkeit gegen Gewaltfolgen aufrechnen und sich dabei ständig verrechnen – wie beim Atommüll!!
„Wir haben zu wenig Mitgefühl mit uns selbst“, findet die Psychotherapeutin Luise Reddemann, nachzuhören im Tischgespräch mit Kirsten Pape.
http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-tischgespraech/index.html – In unserer leistungsorientierten Welt müssten wir wieder lernen, Emotionen, Brüchen und Schwächen ihren Platz zu geben, empfiehlt sie.
„Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass schon ein Gericht in
Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen
Delikten schäme.“
Welches Gericht war dies, ich bitte um Angabe des Aktenzeichens
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Anmerkung vom netzwerkB Team:
Die Äußerung eines Gerichts, auf die wir verweisen, bezieht sich auf eine Tat, die sich etwa 2009 in Solingen ereignete, das Opfer war eine junge schwangere Frau von 16 Jahren, die mehre Tage in der Gewalt des Täters war. Das Landgericht Wuppertal, 16. Zivilrechtskammer, sprach dem Opfer im Februar 2013 erstinstanzlich ein Schmerzensgeld in der Summe von 100.000 Euro zu (Az. 16 O 95/12).
http://www.rundschau-online.de/aus-aller-welt/rekordschmerzensgeld-100-000-euro-fuer-vergewaltigte-schuelerin-3810552
Nach Gerichtsangaben war es das höchste in Deutschland zugesprochene Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Das Gericht hielt die bisher gewohnten Entschädigungssätze für nicht mehr tragbar und erklärte auch, dass ein höheres Gericht vielleicht wieder anders entscheiden werde. „Wir sind zwar gehalten, uns an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen uns aber einfach zu niedrig“, sagte der Vorsitzende Richter.
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article113387583/Rekord-Schmerzensgeld-fuer-vergewaltigte-Schuelerin.html
Das Opfer war vom Rechtsanwalt Hendrik Prahl aus Wismar vertreten worden. Der Solinger Rechtsanwalt des Täters, Karl-Hermann Lauterbach, ging in die Berufung vor das Oberlandesgericht Düsseldorf: „Es war eine grausame Tat, aber das Schmerzensgeld ist zu hoch bemessen. Es wird die Schmerzensgeld-Rechtsprechung der vergangenen dreißig Jahre über den Haufen geschmissen“.
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article113387583/Rekord-Schmerzensgeld-fuer-vergewaltigte-Schuelerin.html
Wir kennen nicht den Ausgang dieser Angelegenheit. Wir wissen aber, dass das Opfer sehr wahrscheinlich lebenslang traumatisiert sein wird.
Wenn man bedenkt, dass zwei Personen ernsthaft traumatisiert sind durch eine solche Tat, dann sind auch 100.000 Euro ein eher geringer Betrag.
Für das Baby war die Entführung und Vergewaltigung der Mutter auch eine traumatisierende Erfahrung. Mittlerweile hat die Gehirnforschung nachgewiesen, dass Kinder von traumatisierten Müttern (und zumal wenn die Traumatisierung während der Schwangerschaft stattfand) Veränderungen in ihrer Gehirnstruktur aufweisen. Nach einer solchen Gewalterfahrung sind auch Geburt und erste Verbindung zwischen Mutter und Säugling problematisch. Beide Leben sind schwer belastet. Die Kosten um dies aufzufangen und die Verluste durch Beeinträchtigung in der Funktion als Geldverdiener, die die Mutter mit Sicherheit erfahren wird, können auch durch 100 000 Euro nicht wirklich aufgewogen werden.
JA, die genannten Belastungen – auch die durch Belästigungen! – können unter neuen Erkenntnissen nicht genug betont werden. Wie lange schon sind die erwähnten wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt!!
Warum ÄNDERT sich nichts?
Warum lassen Abgeordnete nicht ihre Herzen und ihre Gewissen rebellieren, die sich spontan von der Dringlichkeit radi-kalen Umdenkens überzeugen ließen?
Die politische Entscheidungs-Klasse muss die menschheitliche Kategorie und das globale Ausmaß endlich einmal ernsthaft wahrnehmen:
Der Seelenmord in dunklen Ecken sollte im Einzelfall keinen einzigen Politiker mehr ruhig schlafen lassen – ebenso die damit schwer angeschlagenen Gesamtgesellschaften! Alle scheinen stattdessen in Tiefschlaf versunken.
Rückblickend können wir rundum nur Einschläferungsversuche von Schlafwandlern feststellen – in Hinsicht auf Gegenwart und Zukunft eine Katastrophe, wenn wir an zunehmende Verführbarkeit und Gewaltbereitschaft „normaler Menschen von nebenan“ denken.
Was muss erst noch schlimmer werden, damit es besser wird?
Hier wird das neue Sexualstrafrecht kritisch diskutiert.
http://blog.beck.de/2016/07/08/der-erkennbare-wille-nach-dem-neuen-sexualstrafrecht-erkennbar-fehlerhaft
Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Universität Regensburg, schreibt: „Der neue Tatbestand wird wahrscheinlich zu mehr Strafanzeigen führen, aber nicht zu wesentlich mehr Verurteilungen, da das Beweisproblem bei der neuen Regelung eher größer als kleiner ist.“ Diese Problematik wurde auch von anderen Juristen – schon während der Anhörung der einschlägigen Organisationen – moniert.
Es ist wohl unumstritten, dass der Bundestag auch auf die Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016 reagieren möchte. Auf die Vertuschungsversuche durch die Behörden reagiert er damit leider nicht, obwohl eine rechtzeitige offene Information der Öffentlichkeit durch die Behörden auch die Opfer ermutigt hätte, sich eher zu melden.
Ein Fall, der 2012 als Randnotiz in den Medien erschien und auch bei netzwerkB auf dem Bürotisch lag, sollte dabei noch einmal betrachtet werden:
Im Juli 2009 zwang der 31 Jahre alte Roy Z. eine damals 15-jährige Frau im Keller eines Hauses in Marl zum Sex. Das Opfer traute sich wegen seiner Gewaltbereitschaft nicht, sich zu wehren oder zu schreien. Am selben Abend schlug er noch eine weitere anwesende Frau zusammen. Hintergrund beim Täter waren unter anderem Probleme in der Herkunfsfamilie, Heimaufenthalte, Alkohol- und Drogenprobleme.
Roy Z. wurde im September 2012 vom Landgericht Essen unter Hinweis auf die Gesetzeslage vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Wegen des anderen Falls am selben Abend wurde er wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Dem damals 15-jährigen Opfer wurde eine Anerkennung als Verbrechensopfer verwehrt.
Nachzulesen unter anderem unter:
Spiegel, 13.09.2012, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwurf-der-vergewaltigung-landgericht-essen-spricht-angeklagten-frei-a-855639.html
Mit dieser Gesetzesänderung wäre in solchen Fällen eine Anerkennung des Opfers und eine Verurteilung des Täters möglich.
Alle weiteren Fragen aber (Unter anderem: Wie geht man mit dem Täter um? Ist eine Haft die Lösung? Wie kann einem Opfer wirklich geholfen werden? Was ist ein angemessener Schadensersatz?) bleiben durch diese Reform – wie netzwerkB moniert – ausgeblendet.
Ja, es fehlen die 5 o. g. Punkte – und die langfristige Arbeit von allen Seiten, aus allen Richtungen, an der Prävention.
@hildegard: In unserer leistungsorientierten Welt müssten wir wieder lernen, Emotionen, Brüchen und Schwächen ihren Platz zu geben, empfiehlt sie …
Ich meine: Es gibt kein richtiges Leben im falschen, vor allem nicht, wenn man Ursache und Wirkung verwechselt. Damit ist niemandem geholfen.