Gericht weist Klage von Ex-Schüler der Odenwaldschule gegen ARD-Film ab.
Köln/Hamburg 3. Juni 2016: Das Landgericht Hamburg weist die Klage eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen das WDR/ARD Degeto-Missbrauchsdrama „Die Auserwählten“ ab. Das Gericht stellt fest, dass eine schadensersatzbegründende Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vorgelegen hat. Weiter lesen…
Dieser Film impliziert durch diverse Szenen,das der „Missbrauch“ von weiblichen Schülern eine Verführung des Lehrers durch die Schülerin ist während indessen bei den männlichen Schülern eindeutig die sexuelle Gewalt dargestellt wird.Der Regisseuer hat übrigens früher mal an der Odenwaldschule gearbeitet und will dort außer einer gewissen Verwahrlosung nichts bemerkt haben.Ich halte dies alles für sehr bedenklich und geht es hier nicht wieder nur ums Geldverdienen und Karriere auf dem Rücken der Betroffenen…die weiblichen Betroffenen werden gleich ganz ausgeklammert..