netzwerkB Pressemitteilung vom 25.05.2016

netzwerkB fordert bedingungsloses Grundeinkommen 

In der Schweiz wird am 5. Juni 2016 per Volksentscheid über ein bedingungsloses Grundeinkommen abgestimmt. Wenn die Grundsatzentscheidung für ein bedingungsloses Grundeinkommen gefallen ist, werden die Themen bezüglich der Durchführung, wie z.B. Höhe des Grundeinkommens, Finanzierung, oder Zugangsberechtigung, genauer ausgearbeitet.

netzwerkB unterstützt diesen Volksentscheid und fordert die Bundesregierung auf, aktiv ein bedingungsloses Grundeinkommen voranzutreiben.

In Zeiten einer globalisierten Finanz- und Wirtschaftspolitik durch die immer mehr Menschen wirtschaftlich und damit gesellschaftlich marginalisiert werden, würde die Einführung eines bedingungsloses Grundeinkommen gesellschaftliche Teilhabe für alle garantieren und somit einen positiven Beitrag für den derzeit eher fragilen sozialen Zusammenhalt leisten.

Aus Sicht von netzwerkB werden Opfer von sexualisierter Gewalt und Misshandlung in der Kindheit bisher von der Gesellschaft schweigend ausgegrenzt. Als Bittsteller müssen sie oft demütigende Prozesse durchlaufen um Hilfen zu bekommen.

Für die Betroffenen die oft lebenslang unter den Folgen der Verbrechen leiden – und dies bedeutet eben auch wirtschaftliche Schäden bis hin zur Arbeitsunfähigkeit und totaler Verarmung – würde das bedingungslose Grundeinkommen ein Zeichen setzen, dass sie von der Gesellschaft integriert und anerkannt werden.

Weitere Informationen:
Positionspapier ‘Bedingungsloses Grundeinkommen‘

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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