netzwerkB Pressemitteilung vom 13. Februar 2016

Die vatikanische Kongregation für die Bischöfe betonte bei einem Einführungskurs zur „Handhabung von sexuellem Kindesmissbrauch“, dass Anzeigen Sache des Opfers und Familien sei – die Australische Bischofskonferenz geht diesbezüglich auf Distanz.

Es sei eine „moralische Verpflichtung“ für Bischöfe und Ordensobere zur Anzeige sexueller Missbrauchsfälle bei der Polizei, auch wenn eine rechtliche Verpflichtung nicht bestehen würde, erklärte der Vorsitzende des bischöflichen „Rates für Wahrheit, Gerechtigkeit und Heilung“ (ein von der Australischen Bischofskonferenz berufenes Gremium)

„Auch wenn die Bischöfe nicht per Gesetz zur Anzeige von Missbrauchsfällen verpflichtet sind, haben sie die moralische Pflicht, im Interesse einer effizienten und zügigen Ermittlung und im Interesse der Opfer der Polizei so viele Informationen wie möglich zu geben“, so Sullivan wörtlich.

Sullivan wiederholte die Forderung des Rates nach einer gesetzlichen Meldepflicht für sämtliche Missbrauchsfälle.

netzwerkB unterstützt diese Forderung und setzt sich bereits seit 2010 für eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland ein.

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Obwohl viele Opfer in Deutschland berechtigte Angst vor einer gesetzlichen Anzeige und Meldepflicht haben, denn der Umgang mit Betroffenen bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist nach wie vor durch Täterschutz-Gesetze geprägt, ist es wichtig, einen gerechten Umgang für zukünftige Opfer einzufordern, anstatt weiterhin wie bisher gesetzlich wegzuschauen.

Das gesetzlich verordnete Schweigen in Deutschland hat politische Tradition – Ängste bei den Opfern schüren, damit sie weiterhin schweigen, leider auch.“


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