netzwerkB Pressemitteilung vom 13. Februar 2016
Die vatikanische Kongregation für die Bischöfe betonte bei einem Einführungskurs zur „Handhabung von sexuellem Kindesmissbrauch“, dass Anzeigen Sache des Opfers und Familien sei – die Australische Bischofskonferenz geht diesbezüglich auf Distanz.
Es sei eine „moralische Verpflichtung“ für Bischöfe und Ordensobere zur Anzeige sexueller Missbrauchsfälle bei der Polizei, auch wenn eine rechtliche Verpflichtung nicht bestehen würde, erklärte der Vorsitzende des bischöflichen „Rates für Wahrheit, Gerechtigkeit und Heilung“ (ein von der Australischen Bischofskonferenz berufenes Gremium)
„Auch wenn die Bischöfe nicht per Gesetz zur Anzeige von Missbrauchsfällen verpflichtet sind, haben sie die moralische Pflicht, im Interesse einer effizienten und zügigen Ermittlung und im Interesse der Opfer der Polizei so viele Informationen wie möglich zu geben“, so Sullivan wörtlich.
Sullivan wiederholte die Forderung des Rates nach einer gesetzlichen Meldepflicht für sämtliche Missbrauchsfälle.
netzwerkB unterstützt diese Forderung und setzt sich bereits seit 2010 für eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland ein.
Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Obwohl viele Opfer in Deutschland berechtigte Angst vor einer gesetzlichen Anzeige und Meldepflicht haben, denn der Umgang mit Betroffenen bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist nach wie vor durch Täterschutz-Gesetze geprägt, ist es wichtig, einen gerechten Umgang für zukünftige Opfer einzufordern, anstatt weiterhin wie bisher gesetzlich wegzuschauen.
Das gesetzlich verordnete Schweigen in Deutschland hat politische Tradition – Ängste bei den Opfern schüren, damit sie weiterhin schweigen, leider auch.“
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Für Rückfragen:
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Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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Die Australische Bischofskonferenz gibt mit ihrem „Rat für Wahrheit, Gerechtigkeit und Heilung“ das Beispiel für Versöhnung.
Die vatikanische Kongregation für Bischöfe betont, dass Anzeigen Sache des Opfers und Familien sei und rätselt im Einführungskurs zur „Handhabung von sexuellem Kindesmissbrauch“ an der Schuldfrage herum.
Welche Seite kommt dem Recht näher?
Was rät die Deutsche Bischofskonferenz?
Ich stimme EUCH zu, dem „TÄTERWESEN“ muss eine GRENZE ein STOP gesetzt werden…damit es überhaupt in seinem „WAHN“ erkennen lernt, was „ES“ macht und gemacht hat…
seit tausenden von JAHREN…LEIDER…
Meine Eltern hatten beim BISTUM AACHEN den Täter angezeigt…sie wurden missachtet und von ihren Elter hauptsächlich von meiner OMA dafür auch noch beschimpft…
Sie haben danach „zugemacht“ ihre LIEBE konnte nicht mehr richtig fließen, blockierte Energie…eben auch die LIEBE meiner Eltern zu uns Kindern…meinem Bruder und Ich. Wir lernten schon sehr früh…gut zu „funktionieren“…bis zum Burn-Out und so weiter…
Habe im Moment keine Zeit, aber möchte euch das nicht vorenthalten.
bericht: leider auf Holländisch: Vaticaan: ‘Bisschoppen moeten samenwerken met justitie’
15-02-2016
Federico Lombardi (foto), de directeur van de persdienst van het Vaticaan, heeft donderdag nadrukkelijk de suggestie ontkend dat bisschoppen seksueel misbruik niet zouden moeten aangeven bij justitie. De Amerikaanse vaticanist John Allen had geschreven dat aan de nieuwe bisschoppen tijdens een vormingsessie in het Vaticaan werd verteld dat het niet noodzakelijk was om misbruik aan de overheid, politie of gerecht te melden als zij daarvan op de hoogte zouden zijn.
Pater Lombardi beklemtoont dat de instructie van de Congregatie voor de Geloofsleer van 3 mei 2011 duidelijk is. Bisschoppenconferenties krijgen daarin de opdracht om bij het minste vermoeden van seksueel misbruik samen te werken met de burgerlijke overheid, met respect voor het biechtgeheim. De bepalingen van het burgerlijke recht met betrekking tot de melding van dergelijke misdaden aan de bevoegde instanties moeten steeds gevolgd worden, aldus Lombardi.
(Bron: VIS)