Der schizoide Pädophile – und die Unterbringung in der Psychiatrie
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt.
Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht.
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WARUM gibt es schizoide Gewalttäter?
Mir scheint, nicht nur Psychiatrien vor Verbrechern, auch Pädokriminelle will man vor Psychiatrien bewahren. Viel zu viele Täter sind vorgeschädigt durch Gewalt in Kindheit, Jugend, Militär-Drill, Krieg.
GEWALT muss aufhören!
In einem weiteren Link http://www.rechtslupe.de/strafrecht/paedophilie-und-die-frage-der-schuldunfaehigkeit-395977 verstärkt sich der Eindruck: man wird nicht mehr mit all den Gewalttätern fertig.
GEWALT muss aufhören – AUCH die Gewalt schamloser Ungerechtigkeiten (an denen Politiker und Politikerinnen sich wie Kurzsichtige und Nachtblinde beteiligen) ist Gewalt, auch bei der Gesetzgebung – in der DEMOkratie.
Wann beginnt die Justiz sich an menschlichen Realitäten zu orientieren?
Wann setzt sie der Gier der Reichen und Mächtigen Grenzen?
Wann sucht sie mit SachVerständigen zusammen nach probaten Mitteln die die „Schläfer“ im Tätervolk zur Gewaltfreiheit führen KÖNNEN – wie etwa nach gewaltfreien Methoden für Erziehungsprogramme? Ja, gewaltlosen Umgang gibt es, mit Mensch und Tier.
Oder fürchten demokratisch gewählte Politiker etwa eine faktisch freiheitlichere, eine gewaltfrei gelenkte Welt? Oder regiert sie der Profit?