netzwerkB Pressemitteilung vom 11.01.2016

Priester und Lehrer sollen bei den Regensburger Domspatzen von 1953 bis 1992 mindestens 231 Kinder misshandelt haben – 50 Kinder seien davon auch Opfer sexueller Gewalt geworden. Der Bruder des emeritierten Papstes Benedikt XVI. soll von den Vorgängen gewusst haben. Davon geht der von Bistum und Chor mit der Klärung des Skandals beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Weber aus.

Ratzinger hat diese Vorwürfe zurückgewiesen, von den Missbrauchsfällen im Chor etwas gewusst zu haben.

Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt (netzwerkB), teilt hierzu mit:


Der Vorwurf, Ratzinger hätte von den Missbrauchsfällen im Chor etwas gewusst, wiegt schwer. Rechtsanwalt Ulrich Weber wird beweisen müssen, wenn er seine Behauptung aufrecht erhalten will.

Wer sagt hier die Unwahrheit: Ratzinger oder Anwalt Weber?

Diese Frage sollte vor einem Zivilgericht geklärt werden, denn für Betroffene ist es sehr wichtig, dass hier alle Fakten auf den Tisch kommen.

Leider hat der Staat in Deutschland kein Interesse an der Aufklärung solcher Verbrechen. Der Staatsanwalt darf nicht ermitteln, weil es sich hier um verjährte Fälle handelt. Die mutmaßlichen Täter werden dadurch geschützt. Das ist ein Skandal – ungerecht gegenüber den Opfern.

Hunderte Missbrauchsfälle bei den Domspatzen

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313