Arbeitsgericht hebt Entlassung einer Erzieherin auf

MAINZ – Eine Erzieherin der Kita Weisenau, der im Juni wegen Berichten über sexualisierte Gewalt zwischen Kindern fristlos gekündigt worden war, hat vor dem Mainzer Arbeitsgericht einen Erfolg erzielt. Das Arbeitsgericht urteilte, dass die Kündigung rechtswidrig und damit wirkungslos ist, weil die Mitarbeitervertretung nicht im vorgeschriebenen Maße beteiligt war. Damit bestehe das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Erzieherin und der Kirchengemeinde beziehungsweise dem Bistum weiterhin fort. Weiter lesen…

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